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Ein Unfall ist immer Stress. Trotzdem entscheiden die ersten Minuten und Tage darüber, ob Sie später alle Ansprüche durchsetzen. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt von der Unfallstelle bis zur vollständigen Regulierung.
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Unfallstelle sichern · Fotos · Unfallbericht · Polizei · Kein Schuldeingeständnis · Eigener Gutachter · Ansprüche · Regulierung ·
2,5 Mio.
Unfälle hat die Polizei 2025 in Deutschland erfasst (Destatis)
112
Notruf, sobald jemand verletzt ist
§ 249
BGB – Anspruch auf vollen Schadenersatz
2 Wochen
Frist für die Meldung beim gegnerischen Versicherer (§ 119 VVG)
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen – erst dann kümmern Sie sich um alles andere. Ist jemand verletzt, wählen Sie sofort den Notruf 112 und leisten Erste Hilfe.
Bevor die Fahrzeuge bewegt werden, fotografieren Sie die Unfallstelle: Übersichtsbilder aus mehreren Richtungen, Detailfotos aller Schäden, die Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen und die Endpositionen. Notieren Sie Namen und Telefonnummern von Zeugen. Je besser die Dokumentation, desto glatter läuft später die Regulierung.
Streifschaden an Stoßfänger und Seitenwand: Detailfotos direkt nach dem Unfall sind wertvolle Beweise.
Nein
Schuldeingeständnis
Auch wenn die Lage eindeutig scheint: Schildern Sie nur, was passiert ist, und überlassen Sie die rechtliche Bewertung der Versicherung und gegebenenfalls einem Anwalt. Ein spontanes „Das war meine Schuld“ wird später gern als Beweis gegen Sie verwendet.
Ihren Versicherungsschutz verlieren Sie durch ein Anerkenntnis zwar nicht – Vereinbarungen, die das vorsehen, sind unwirksam (§ 105 VVG). Die Haftungsfrage klärt aber die Versicherung, nicht ein Satz in der Aufregung. Füllen Sie stattdessen gemeinsam den Europäischen Unfallbericht aus.
Diese Unterlagen und Entscheidungen brauchen Sie noch an der Unfallstelle:
01
Unfallbericht
Daten beider Fahrer und Halter, Versicherung mit Nummer, eine Skizze des Hergangs – und beide unterschreiben.
02
Polizei
Rufen Sie die Polizei bei Verletzten, unklarer Schuld, Streit, Verdacht auf Alkohol oder wenn der Gegner keine Papiere zeigt. Mehr dazu
03
Unfallflucht
Fährt der Verursacher davon, notieren Sie Kennzeichen, Farbe und Typ und rufen die Polizei. Fahrerflucht: was tun?
Schritt 3: Ihre Ansprüche
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehört mehr als die Reparatur:
01
Die Reparaturkosten – oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
03
Für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
04
Das unabhängige Gutachten zahlt die Gegenseite, sobald der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
05
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist bei unverschuldetem Unfall für Sie ebenfalls ohne Kosten.
06
Bei Verletzungen zusätzlich Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall.
Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Sachverständigen selbst wählen. Der Gutachter, den die gegnerische Versicherung anbietet, arbeitet in deren Auftrag. Ein unabhängiges Gutachten erfasst dagegen alle Positionen: Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Wertminderung, Nutzungsausfall und bei schweren Schäden Wiederbeschaffungs- und Restwert.
Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Mit einer Zahlungsanweisung zahlt die Versicherung das Honorar direkt an uns oder an Ihren Anwalt – für Sie entstehen dann keine Kosten. Unser Honorar orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung.
Ein Sachverständiger dokumentiert den Heckschaden an einem Transporter – Grundlage für die vollständige Regulierung.
Schritt 5: Regulierung
Mit dem Gutachten melden Sie Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung an – oder Ihr Anwalt übernimmt das:
Sie reichen Gutachten und Rechnung ein. Das Risiko einer überhöhten Werkstattrechnung trägt dann grundsätzlich der Schädiger (BGH, 16.01.2024, VI ZR 253/22).
Sie lassen sich die Reparaturkosten laut Gutachten auszahlen – ohne Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 BGB). Die Wertminderung steht Ihnen trotzdem zu. Mehr zur fiktiven Abrechnung
Spätestens drei Monate nach Anmeldung muss der Versicherer ein begründetes Angebot machen oder ablehnen (§ 3a PflVG). Regulierung im Detail
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Unfall gehabt? Wir kommen zu Ihrem Auto – deutschlandweit, meist innerhalb von 24 Stunden.
01
Sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck, bei Verletzten 112.
02
Dokumentieren: Fotos, Zeugen, Unfallbericht.
03
Kein Schuldeingeständnis unterschreiben.
04
Eigenen Gutachter beauftragen.
05
Alle Ansprüche anmelden – bei Problemen mit Anwalt.
Schritt 1
Anrufen, online buchen oder ein paar Fotos per WhatsApp schicken – wir melden uns schnell zurück.
Schritt 2
Ein unabhängiger Sachverständiger kommt dorthin, wo Ihr Auto steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Schritt 3
Das Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall liegt meist nach 24 Stunden vor.
Schritt 4
Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Was muss ich direkt nach einem Unfall tun?
Unfallstelle sichern, bei Verletzten den Notruf 112 wählen, Fotos machen, Daten austauschen und den Unfallbericht ausfüllen. Unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis.
Soll ich am Unfallort meine Schuld zugeben?
Nein. Schildern Sie nur den Hergang. Ob und wie viel Schuld Sie trifft, klären die Versicherungen – ein vorschnelles Eingeständnis kann später gegen Sie verwendet werden.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall wählen Sie den Sachverständigen selbst. Versicherungsgutachter ablehnen
Was kostet mich das alles?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung Gutachter, Anwalt und Ihren Schaden. Mit einer Zahlungsanweisung zahlt die Versicherung das Honorar direkt an uns oder an Ihren Anwalt – für Sie entstehen dann keine Kosten.
Was passiert, wenn die Versicherung das Gutachterhonorar kürzt?
Dann kümmert sich Ihr Anwalt darum: Er fordert den Rest von der Versicherung – Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche gegen den Sachverständigen (BGH, 12.03.2024, VI ZR 280/22). An Ihnen bleibt nichts hängen.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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