Ablauf eines Unfallgutachtens

Was Sie erwartet – Schritt für Schritt erklärt
Ein Kfz-Gutachten nach einem Unfall klingt kompliziert – ist es aber nicht. Denn der Ablauf ist klar strukturiert und Sie müssen sich um fast nichts kümmern. Wir zeigen Ihnen deshalb Schritt für Schritt, was Sie erwartet: von der Beauftragung über die Fahrzeugbesichtigung bis zum fertigen Gutachten.
Autor: GS Sachverständige
Lesezeit: 11 min
Februar 6, 2026

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Warum brauchen Sie ein Unfallgutachten?

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten ist die Grundlage für Ihre Schadensregulierung. Denn es dokumentiert alle Schäden, beziffert die Reparaturkosten und sichert Ihre Ansprüche auf Wertminderung und Nutzungsausfall.

Ohne Gutachten fehlt Ihnen das wichtigste Beweismittel gegenüber der Versicherung. Deshalb sollten Sie bei einem Schaden über ca. 750 Euro immer einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Der Gutachter arbeitet dabei ausschließlich in Ihrem Interesse – nicht im Interesse der Versicherung.

Außerdem übernimmt die gegnerische Versicherung bei einem unverschuldeten Unfall die Gutachterkosten vollständig. Sie zahlen also nichts.

Schritt 1: Beauftragung des Gutachters

Freie Gutachterwahl

Sie haben das Recht, einen eigenen unabhängigen Sachverständigen zu wählen. Die Versicherung darf Ihnen deshalb keinen Gutachter vorschreiben. Rufen Sie uns einfach an oder buchen Sie online einen Termin.

Was wir von Ihnen brauchen

Für die Beauftragung benötigen wir nur wenige Informationen, weil wir den Prozess so einfach wie möglich halten:

  • Ihren Namen und Kontaktdaten
  • Angaben zum Fahrzeug (Kennzeichen, Fahrzeugtyp)
  • Kurze Schilderung des Unfalls
  • Versicherungsdaten des Unfallgegners (falls vorhanden)
  • Fotos vom Unfallort (falls vorhanden)

Terminvereinbarung

Nach der Beauftragung vereinbaren wir kurzfristig einen Besichtigungstermin – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Dabei findet der Termin bei Ihnen vor Ort statt: zu Hause, in der Werkstatt oder an einem anderen Wunschort. Dadurch sparen Sie Zeit und müssen Ihr beschädigtes Fahrzeug nirgendwo hinbringen.

Schritt 2: Fahrzeugbesichtigung vor Ort

Vor-Ort-Service – bequem und unkompliziert

Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen – deutschlandweit und die Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Sie müssen Ihr Fahrzeug deshalb nirgendwo hinbringen. Denn wir wissen, dass Sie nach einem Unfall genug Stress haben.

Was bei der Besichtigung passiert

Der Gutachter nimmt sich in der Regel 30 bis 60 Minuten Zeit. Dabei dokumentiert er sorgfältig:

  • Alle sichtbaren und verdeckten Unfallschäden
  • Fotos aus verschiedenen Perspektiven
  • Lackschichtmessung zur Erkennung von Vorschäden
  • Fahrzeugdaten (Kilometerstand, Ausstattung, Zustand)
  • Prüfung auf Vorschäden oder frühere Reparaturen

Müssen Sie dabei sein?

Idealerweise ja – zumindest für die Übergabe des Fahrzeugs und kurze Rückfragen zum Unfallhergang. Falls Sie allerdings verhindert sind, kann auch eine bevollmächtigte Person das Fahrzeug übergeben. Trotzdem empfehlen wir Ihre persönliche Anwesenheit, weil Sie den Hergang am besten schildern können.

Was im Gutachten steht

Das Gutachten enthält alle Informationen, die Sie für die Schadensregulierung brauchen. Deshalb ist es Ihr wichtigstes Dokument gegenüber der Versicherung:

  • Schadensumfang: Detaillierte Beschreibung aller Schäden
  • Reparaturkosten: Kalkulation nach Herstellervorgaben
  • Reparaturdauer: Voraussichtliche Zeit in der Werkstatt
  • Wertminderung: Merkantiler Minderwert nach Reparatur
  • Nutzungsausfall: Tagessatz und Ausfallzeit
  • Wiederbeschaffungswert: Bei Totalschaden
  • Restwert: Bei Totalschaden
  • Fotodokumentation: Alle Schäden im Bild festgehalten

Wie lange dauert die Erstellung?

In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 2 bis 3 Werktagen nach der Besichtigung. Bei Eilfällen geht es auch schneller, weil wir wissen, dass Sie Ihr Fahrzeug dringend brauchen.

Tipp: Nicht vorher reparieren lassen

Lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren, bevor das Gutachten erstellt ist. Der Sachverständige muss den Originalzustand nach dem Unfall begutachten. Einmal reparierte Schäden können im Nachhinein nicht mehr vollständig dokumentiert werden.

Gutachten beauftragen – in 24 Stunden vor Ort
Wir kommen zu Ihnen – deutschlandweit und auf Kosten der gegnerischen Versicherung bei unverschuldetem Unfall. Termin innerhalb von 24 Stunden.

Schritt 4: Gutachten erhalten und prüfen

Zustellung per E-Mail und Post

Sie erhalten das Gutachten als PDF per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per Post. So können Sie es sofort an Ihre Versicherung oder Ihren Anwalt weiterleiten.

Was Sie prüfen sollten

  • Sind alle Schäden aufgeführt?
  • Stimmen die Fahrzeugdaten?
  • Ist die Wertminderung berechnet?
  • Ist der Nutzungsausfall angegeben?

Bei Rückfragen steht Ihnen Ihr Gutachter jederzeit zur Verfügung.

Schritt 5: Schadensregulierung einleiten

Gutachten an die Versicherung senden

Senden Sie das Gutachten zusammen mit Ihrer Schadensmeldung an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Falls Sie einen Anwalt haben, übernimmt dieser die Kommunikation.

Was Sie fordern sollten

Basierend auf dem Gutachten fordern Sie:

  • Reparaturkosten (oder fiktive Abrechnung)
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall (Tagessatz × Tage)
  • Gutachterkosten
  • Unkostenpauschale (25–30 €)
  • Ggf. Schmerzensgeld bei Verletzungen

Alle Details zu Ihren Ansprüchen: Ihre Rechte nach dem Unfall

Sonderfall: Totalschaden und fiktive Abrechnung

Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert. Das Gutachten weist dann den Wiederbeschaffungswert und den Restwert aus. Die Differenz wird Ihnen erstattet.

Fiktive Abrechnung

Sie können auf Basis des Gutachtens abrechnen, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie erhalten die Netto-Reparaturkosten ausgezahlt. Die Wertminderung steht Ihnen auch bei fiktiver Abrechnung zu.

130-Prozent-Regel

Liegen die Reparaturkosten bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie trotzdem reparieren lassen – vorausgesetzt, Sie nutzen das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter. Das Gutachten dokumentiert auch diesen Fall.

Checkliste: Ablauf Unfallgutachten

  • Unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen
  • Termin vereinbaren (innerhalb 24 Stunden)
  • Fahrzeug NICHT vorher reparieren lassen
  • Fahrzeugschein und Unfallbericht bereithalten
  • Besichtigungstermin wahrnehmen
  • Gutachten per E-Mail/Post erhalten
  • Gutachten auf Vollständigkeit prüfen
  • Gutachten an gegnerische Versicherung senden
  • Alle Ansprüche geltend machen
  • Bei Problemen Fachanwalt einschalten

Fazit: Ein Gutachten schützt Ihre Ansprüche

Der Ablauf eines Unfallgutachtens ist unkompliziert – und für Sie bei unverschuldetem Unfall die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.

  • Schnell: Termin innerhalb von 24 Stunden
  • Bequem: Wir kommen zu Ihnen vor Ort
  • Vollständig: Alle Schäden und Ansprüche dokumentiert
  • Keine eigenen Kosten: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die gegnerische Versicherung
  • Unabhängig: Wir arbeiten für Sie, nicht für die Versicherung

Häufige Fragen

Die Besichtigung dauert ca. 30 bis 60 Minuten. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.
Nein. Unser Sachverständiger kommt zu Ihnen – an Ihren Wunschort, egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt.
Nein, das sollten Sie nicht. Der Gutachter muss den Originalzustand nach dem Unfall dokumentieren. Reparierte Schäden können nicht mehr vollständig erfasst werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die gesamten Gutachterkosten.
Ab einem Schaden von ca. 750 Euro aufwärts. Bei kleineren Schäden reicht oft ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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