AUTOUNFALL?

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Kfz-Haftpflichtschaden

Beim unverschuldeten Unfall sind wir Ihr kompetenter Kfz Gutachter.

Ein unverschuldeter Autounfall ist für den Unfallgeschädigten ein stressiges Ereignis, weil man hier oft nicht genau weiß was im Schadenfall zu tun ist. Was muss ich bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) beachten? Was sind meine Rechte im Haftpflichtschadenfall? Wer ermittelt den entstandenen Kfz Schaden? Darf mein Auto direkt nach dem Schaden repariert werden oder darf die Versicherung den Schaden Nachbesichtigen?

Es tauchen viele Fragen auf, denn der Unfallgeschädigte weiß meist nicht welcher Schritt richtig oder falsch ist. Das Kfz-Sachverständigenbüro GS-Sachverständige ist hier ihr kompetenter Ansprechpartner, wir leiten Sie unterstützend durch den Schaden Regulierungsprozess, damit Ihnen durch Fehler keine Nachteile entstehen.

Wir arbeiten mit Anwälten für Verkehrsrecht, Abschleppunternehmen und auch Werkstätten Hand-in-Hand zusammen, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können.

Oftmals versucht Sie die Gegenseite den Geschädigten nach dem Unfall mit einem sogenannten Schadenmanagement zu locken. Ihnen wird eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung versprochen. Das die Versicherung hierbei nur Kosten sparen mag, das sollte jedem klar sein. Dies geschieht leider auf Kosten des Geschädigten.

Daher lehnen Sie das Angebot der Gegenseite gerne ab und suchen Sie sich Ihren eigenen Kfz Gutachter, der Sie bei der Regulierung begleitet. Wir beraten Sie hier gern.

 

Tagliche Besichtigung

Beim Haftpflichtschaden kostenlos für den Geschädigten

Im Haftpflichtfall sind wir Ihre Kfz-Schadengutachter

1. Wann brauche ich ein Kfz Gutachten?

Bei einem unveschuldeten Unfallschaden (Haftpflichtschaden) sollten Sie stets einen Kfz Gutachter  beauftragen. Dieser wird aufgrund seiner Erfahrung den Schaden objektiv und unabhängig begutachten. Oftmals sind vermeindlich kleine Bagetellschäden größer als gedacht. Wir schauen genau hin!

Schauen Sie sich gerne unseren weiteren Leistungen an. Wr beraten und unterstützen Sie dort wo Sie uns benötigen.

2. Was macht ein Kfz-Gutachter?

Ein Kfz Gutachter begutachtet den Schaden an Ihrem Fahrzeug unabhängig und objektiv und erstellt ein Unfallgutachten. Es werden sämtliche unfallbedingte Schäden dokumentiert und die Reparaturdauer festgelegt. Zusätzlich ermittelt der Schadengutachter wichtige Positionen wie z.B. den Wiederbeschaffungswert, sowie den Restwert des Fahrzeuges damit Ihnen bei der Abwicklung des Schadens kein Nachteil einsteht.

Das fertige Gutachten ist die Grundlage für eine vernünftige Regulierung mit dem gegnerischen Versicherer.

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Beim Haftpflichtschaden
Schnelle Ersteinschätzung per WhatsApp vom Kfz Gutachter

Sie erreichen uns auch unkompliziert per WhatsApp. Oft können wir Ihnen schon anhand von ersten Bilder vom beschädigten Fahrzeug eine unverbindliche Einschätzung geben. Die Schadenaufnahme findet anschließend direkt an Ihrem Wunschort in ganz NRW statt.


Mit uns nimmt der Regulierungsprozess Fahrt auf! Hier unkompliziert Kontakt aufnehmen & Erstberatung erhalten:

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3. Was beinhaltet ein Kfz-Gutachten?

Ein Schadengutachten beinhaltet neben den Reparaturkosten weitere erstattungspflichtige Positionen.

In einem Gutachtenwerden nachfolgende Daten ermittelt.

– Reparaturkosten

– Technische Daten

– Unfallbedingte Wertminderung

– Wiederbeschaffungswert (vor dem Unfall)

– Restwert (nach dem Unfall)

– Reparaturdauer

– Wiederbeschaffungswert

– Nutzungsausfall

– Dokumentation eventueller Altschäden

– Verkehrssicherheit

– Wirtschaftlichkeit der Instandsetzung

 

4. Wer beauftragt den Kfz-Gutachter?

Sie können den Kfz Gutachter Ihres Vertrauen auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung für die Schadenbegutachtung beauftragen.

Wir empfehlen Ihnen sich keinen Gutachter der Gegenseite schicken zu lassen, denn dieser kalkuliert den Schaden in der Regel zugunsten der Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen als Experte bei der Schadenabwicklung zur Seite!

Sachverständigenbüro
GS-Sachverständige
Experten für Haftpflichtschäden

qualifiziert und zertifiziert

Achten Sie als Unfallgeschädigter stets drauf, dass Sie einen zertifizierten und geprüften Kfz-Gutachten in Bielefeld und Einsatzgebiete in ganz NRW zur Begutachtung des Haftpflichtschadens kontaktieren. Nur hier wird sichergestellt, dass Sie ein professionelles und rechtssicheres Schadengutachten erhalten.

Wir selbst sind durch den DGuSV (Deutsche Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.) geprüfte Kfz-Sachverständige und nehmen Regelmäßig an Weiterbildungen teil um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.

Geprüfte Gutachter

5. Kann ich mir einen Kfz-Gutachter aussuchen?

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihr Recht sich selbst einen Kfz Gutachter auszusuchen, daher empfehlen wir Ihnen im Schadenfall den Sachverständigen Ihres Vertrauens aufzusuchen.

Oftmals versucht die regulierende Haftpflichtversicherung Ihnen einen Kfz-Gutachter der Versicherung zu schicken. Wir empfehlen Ihnen dies abzulehnen, da die Gutachter in der Regel angehalten sind zugunsten der Gegenseite zu kalkulieren.

6. Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein, im Falle eines unverschuldeten Unfalles ist es Ihr Recht einen Kfz Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen, die Versicherung muss die Kosten für Ihren „Wunsch“ Sachverständigen tragen. Sie können den Gutachter der Gegenseite somit ohne Probleme ablehnen. Dies ist auch ratsam.

7. Haftpflichtgutachten oder Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert lediglich die Reparaturkosten und enthalten keine weiteren angaben. In einem Kfz Gutachten werden weitere erstattungspflichtige Positionen erfasst, z.B. die Wertminderung, Nutzungsausfall, Restwert, Wiederbeschaffungswert. etc.

Auch vor Gericht ist ein Kostenvoranschlag nicht anerkannt, darum empfehlen wir direkt den Kontakt zu einem Kfz-Sachverständigen. Hier sind sie bei der Schadenabwicklung bestens beraten und können sich entspannt zurück lehnen.

Wir bieten Ihnen im Falle eines Bagatellschädens alternativ zum Kostenvoranschlag ein Kurzgutachten an,  welches jederzeit auch auf ein vollständiges Gutachten erweitert werden kann.

Rufen Sie uns gerne jederzeit unter 02932-4941042 an.

8. Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Das Honorar eines Kfz Sachverständigen richtet sich in der Regel nach der Schadenhöhe. Es wird zur Berechnung des Honorars meist eine Honorartabelle von großen Verbänden als Bemessungsgrundlage herangezogen, anhand derer bestimmte Leistungen zu bestimmten Beträgen abgerechnet werden.

Wir berechnen unser Honorar anhand der Honorarbefragung des BVSK aus dem Jahr 2020, um die Kosten für jeden Kunden transparent zu halten. 

Zusätzlich zu dem Grundhonorar fallen noch Kosten wie Telefon, Fahrtkosten, Kosten für die Restwertermittlung etc. an, welche separat mit aufgeführt werden. Die Kosten für die Gutachtenerstellung sind von der Gegenseite zu tragen.

Kfz Gutachter Arnsberg GS-Sachverständige

Wir begeistern auch Sie!

Die Arbeit eines Kfz Gutachters hat etwas mit Vertrauen zu tun. Genau aus diesem Grund möchten wir auch Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall mit unserem exzellenten Service zur Seite stehen.

Wir freuen uns auf Ihre Bewertung!

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