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Wenn ein anderer den Unfall verursacht hat, muss dessen Haftpflichtversicherung Ihren Schaden ersetzen – einschließlich der Kosten für Ihren eigenen Kfz-Gutachter. Wir sorgen dafür, dass im Gutachten nichts fehlt.
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Haftpflichtgutachten · Unverschuldeter Unfall · Freie Gutachterwahl · § 249 BGB · Wertminderung · Nutzungsausfall · Anwalt für Verkehrsrecht ·
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bis zum Gutachten, in der Regel
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Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch darauf, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nie passiert. Dazu gehört auch, dass Sie selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen dürfen – die freie Gutachterwahl. Die Kosten dafür trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Viele Versicherer bieten nach dem Unfall schnell einen eigenen Gutachter oder eine „unkomplizierte“ Abwicklung an. Das klingt bequem, ist aber nicht in Ihrem Interesse: Der Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung, die den Schaden bezahlen muss. Ein eigenes Haftpflichtgutachten sorgt dafür, dass alle Positionen vollständig erfasst werden.
Motorhaube verschoben: Spaltmaße und Schloss zeigen, wie weit die Front nachgegeben hat.
Kotflügel bis zur Tür gestaucht: Auch Türkante und A-Säule werden geprüft.
Stoßfänger abgerissen: Dahinter sitzen Träger und Halter, die oft mitbeschädigt sind.
Echter Frontschaden an einem VW Golf – unverschuldet. Tippen Sie auf die Punkte.
Schadenmanagement der Gegenseite
Wir arbeiten Hand in Hand mit Anwälten für Verkehrsrecht, Abschleppdiensten und Werkstätten zusammen – damit Sie ohne Umwege und ohne Kürzungen zu Ihrem Recht kommen.
Diese Positionen muss die gegnerische Versicherung ersetzen – vorausgesetzt, sie sind im Gutachten sauber belegt.
Ansprüche prüfen lassenReparaturkosten
Nach Herstellervorgaben – auch bei fiktiver Abrechnung, wenn Sie nicht reparieren lassen.
Wertminderung
Ausgleich dafür, dass Ihr Fahrzeug als Unfallwagen weniger wert ist.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Entschädigung für die Zeit ohne Auto – oder ein Ersatzfahrzeug.
Gutachterkosten
Das Honorar Ihres eigenen Sachverständigen gehört zum Schaden.
Abschleppkosten
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war.
Anwaltskosten
Auch ein Anwalt für Verkehrsrecht wird im Haftpflichtfall in der Regel von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Kostenpauschale
Für Telefonate, Porto und Fahrten rund um die Schadenabwicklung.
Schmerzensgeld
Bei Verletzungen – die Höhe hängt vom Einzelfall ab.
Drei Situationen, die uns häufig begegnen.
01
Versicherung ruft an
Die gegnerische Versicherung meldet sich oft schnell. Geben Sie die Schadennummer weiter, aber lassen Sie sich nicht auf einen Gutachter der Versicherung ein.
02
Versicherung kürzt
Kürzt die Versicherung einzelne Positionen, ist ein vollständiges, nachvollziehbares Gutachten Ihre wichtigste Grundlage – gemeinsam mit Ihrem Anwalt. Was tun, wenn die Versicherung weniger zahlt?
03
Schuldfrage offen
Ist noch unklar, wer schuld ist, sichern Sie Fotos, Zeugen und den Unfallbericht. Das Gutachten dokumentiert den Schaden unabhängig davon.
Nein. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben. Sie können ein Angebot der Versicherung freundlich ablehnen und mitteilen, dass Sie bereits einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt haben. Wichtig: Warten Sie mit der Reparatur, bis Ihr Gutachter den Schaden aufgenommen hat.
Ob ein Schaden unter der Bagatellgrenze liegt, lässt sich von außen kaum sagen: Schon ein verschrammter oder eingedrückter Stoßfänger mit Lackierung liegt meist darüber. Lassen Sie den Schaden deshalb erst prüfen – nur ein vollständiges Haftpflichtgutachten erfasst auch Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert.
Vorlage für Ihre Antwort
Betreff: Schadennummer [Ihre Nummer] – Begutachtung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Angebot, einen Gutachter zu schicken. Ich habe bereits einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Begutachtung meines Fahrzeugs beauftragt.
Das Gutachten und die Rechnung des Sachverständigen gehen Ihnen nach Fertigstellung zu. Eine Besichtigung durch einen Gutachter Ihres Hauses ist daher nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Am besten per E-Mail senden – dann haben Sie es schriftlich. Den Rest übernehmen wir.
Inhalt des Haftpflichtgutachtens
Ein Kostenvoranschlag beziffert nur die Reparatur. Das Haftpflichtgutachten erfasst alles, was Ihnen die gegnerische Versicherung erstatten muss.
01
Kalkuliert nach Herstellervorgaben, inklusive Ersatzteilen, Lackierung und Arbeitszeit.
02
Die voraussichtliche Standzeit ist die Grundlage für Mietwagen oder Nutzungsausfall.
03
Der merkantile Minderwert gleicht aus, dass ein Unfallwagen beim Verkauf weniger erzielt.
04
Was ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Unfall auf dem Markt gekostet hätte.
05
Was das beschädigte Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist – entscheidend beim Totalschaden.
06
Die Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugs für jeden Tag ohne Auto.
07
Lohnt sich die Reparatur noch? Das Verhältnis von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert entscheidet.
08
Fahrzeugdaten und wertsteigernde Sonderausstattung werden vollständig erfasst.
09
Klare Abgrenzung, damit die Versicherung nichts pauschal abziehen kann.
10
Die Einschätzung, ob das Fahrzeug nach dem Unfall noch bewegt werden darf.
11
Jeder Schaden wird lückenlos fotografiert – auch verdeckte Schäden nach der Prüfung.
12
Die Dokumentation hält auch vor Gericht stand, falls über Schuld oder Höhe gestritten wird.
Aus unserer Praxis
So hoch fielen die Reparaturkosten laut Gutachten aus.
Schaden einschätzen lassen
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Auch bei einem Kleinwagen wird ein Unfallschaden schnell fünfstellig. Ein vollständiges Gutachten erfasst auch Schäden hinter Stoßfänger und Verkleidung – ein Kostenvoranschlag oft nicht. Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Tesla Model Y · Unfallschaden
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Bei Elektroautos treiben Hochvolt-Prüfung, Sensorik und Kalibrierung die Kosten. Das erfordert Erfahrung mit E-Fahrzeugen. Mehr zum E-Auto-Gutachten
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In vier Schritten vom unverschuldeten Unfall zur vollständigen Regulierung.
01
Lehnen Sie den Gutachter der Gegenseite ab und rufen Sie uns an – oder schicken Sie Fotos per WhatsApp.
02
Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort und dokumentieren jeden Schaden – auch die, die man nicht auf den ersten Blick sieht.
03
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall: Das Gutachten liegt meist nach 24 Stunden vor.
04
Das Gutachten geht an die gegnerische Versicherung oder Ihren Anwalt. Die Kosten muss die gegnerische Versicherung tragen.
Gut zu wissen
Nach einem unverschuldeten Unfall tauchen viele Fragen auf. Die wichtigsten klären wir hier – alles Weitere gern am Telefon.
Immer dann, wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten sind und der Schaden über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro liegt. Vermeintlich kleine Schäden sind oft größer als gedacht – hinter Stoßfängern und Verkleidungen verbergen sich häufig Halter, Sensoren oder Träger.
Ja – sobald der Schaden durch ein Gutachten dokumentiert ist. Deshalb sollte die Besichtigung vor der Reparatur stattfinden. Mit dem fertigen Gutachten kann die Werkstatt direkt loslegen.
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und orientiert sich an der Honorarbefragung des BVSK. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrt- und Fotokosten. Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung diese Kosten tragen; über eine Abtretung rechnen wir in der Regel direkt mit ihr ab.
Dann werden Schaden und Gutachterkosten meist nach Quote verteilt. Ein unabhängiges Gutachten lohnt sich trotzdem, denn die Schadensbilder können viel über den Unfallhergang aussagen – und so helfen, Ihnen nicht mehr Schuld zuzuschreiben, als Sie tatsächlich trifft.
Ein vollständiges Gutachten mit Fotodokumentation macht eine Nachbesichtigung in vielen Fällen überflüssig. Kürzt die Versicherung trotzdem, nehmen wir Stellung zum Prüfbericht und vermitteln bei Bedarf einen Anwalt für Verkehrsrecht.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns den Standort Ihres Fahrzeugs. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Kfz-Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
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Wer bezahlt das Haftpflichtgutachten?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – die Gutachterkosten sind Teil Ihres Schadens. Voraussetzung ist, dass der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Kann ich mir den Kfz-Gutachter aussuchen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall gilt die freie Gutachterwahl. Sie entscheiden, welcher unabhängige Sachverständige Ihren Schaden aufnimmt.
Was ist, wenn ich eine Teilschuld habe?
Dann werden Schaden und Gutachterkosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Ein eigenes Gutachten lohnt sich trotzdem, weil es die Höhe Ihres Anspruchs festlegt.
Brauche ich zusätzlich einen Anwalt?
Nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Im Haftpflichtfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten. Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an Ihren Anwalt.
Wann sollte ich den Gutachter beauftragen?
So früh wie möglich und vor der Reparatur. Dann kann der Schaden vollständig und beweissicher dokumentiert werden.
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