24/7 Unfallhilfe 0157 30 25 39 54
Über 100 geprüfte Sachverständige deutschlandweit · info@ihre-kfz-gutachter.com
Startseite › Leistungen › Unfallgutachten
Nach einem Verkehrsunfall hält das Unfallgutachten fest, was Ihnen zusteht – von den Reparaturkosten bis zur Wertminderung. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort, das Gutachten liegt meist nach 24 Stunden vor.
Lieber schreiben? Fotos per WhatsApp senden
Unfallgutachten · Reparaturkosten · Wertminderung · Nutzungsausfall · Wiederbeschaffungswert · Restwert · Beweissicherung ·
24 h
bis zum Unfallgutachten, in der Regel
30 Min.
dauert die Besichtigung vor Ort
100+
Sachverständige bundesweit
480+
Bewertungen auf ProvenExpert
Ein Unfallgutachten – auch Schadengutachten oder Kfz-Gutachten genannt – ist die beweissichere Dokumentation eines Unfallschadens. Ein Kfz-Sachverständiger besichtigt das Fahrzeug, fotografiert jeden Schaden und kalkuliert die Reparatur nach Herstellervorgaben. Auf dieser Grundlage reguliert die Versicherung Ihren Schaden.
Entscheidend ist, wer das Gutachten beauftragt. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst einen unabhängigen Gutachter wählen. Schickt dagegen die gegnerische Versicherung ihren Sachverständigen, arbeitet dieser in ihrem Auftrag – und manche Position fällt dann kleiner aus.
Heckklappe verformt: Blech, Scharniere und Spaltmaße werden geprüft.
Stoßfänger abgebaut: Erst so werden Querträger und Heckblech sichtbar.
Auf der Hebebühne: Abgasanlage und Unterboden werden mitgeprüft.
Echter Heckschaden an einem VW Polo in der Werkstatt. Tippen Sie auf die Punkte.
Ihr gutes Recht
Grundlage ist § 249 BGB: Wer einen Schaden verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestehen würde. Dazu gehören auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
Ein vollständiges Gutachten erfasst jeden Anspruch – nicht nur die Reparatur.
Termin buchenReparaturkosten
Kalkuliert nach Herstellervorgaben – mit Arbeitszeiten, Ersatzteilen und Lackierung.
Wertminderung
Der merkantile Minderwert: Ein Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert, auch nach fachgerechter Reparatur.
Nutzungsausfall
Die Tage, an denen Sie auf Ihr Auto verzichten müssen, und die passende Entschädigung.
Wiederbeschaffungswert
Bei einem Totalschaden: Was kostet ein vergleichbares Fahrzeug?
Restwert
Was das beschädigte Fahrzeug noch wert ist – ermittelt über Restwertangebote.
Reparaturdauer
Wie lange die Werkstatt voraussichtlich braucht – wichtig für Mietwagen oder Nutzungsausfall.
Vorschäden
Klare Trennung zwischen altem und neuem Schaden, damit nichts gekürzt werden kann.
Fotodokumentation
Alle Schäden in Übersicht und Detail – beweissicher für Versicherung und Anwalt.
Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat.
01
Unverschuldeter Unfall
Die Gutachterkosten gehören zum Schaden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss sie tragen – sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt.
02
Teilschuld
Bei geteilter Schuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel anteilig, entsprechend der Haftungsquote.
03
Eigene Schuld
Haben Sie den Unfall verursacht, zahlen Sie ein eigenes Gutachten meist selbst. Bei Kaskoschäden beauftragt häufig Ihre Versicherung einen Gutachter.
Wissen, was Ihnen zusteht
Viele Geschädigte verschenken Geld, weil sie ihre Ansprüche nicht kennen. Diese Positionen stehen Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall in der Regel zu – das Unfallgutachten ist die Grundlage dafür.
01
Sie beauftragen den Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
02
Dazu zählen Stundensätze einer Markenwerkstatt, Beilackierung, Vermessung und Verbringungskosten – sofern sie technisch notwendig sind.
03
Ein reparierter Unfallwagen ist beim Verkauf weniger wert. Diesen Minderwert berechnet das Gutachten und die Versicherung muss ihn ersetzen.
04
Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen ein Ersatzfahrzeug oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Ausfallzeit legt das Gutachten fest.
05
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die Gegenseite in der Regel auch die Kosten für einen Anwalt für Verkehrsrecht.
06
Für Telefonate, Porto und Fahrten rund um die Schadenabwicklung steht Ihnen eine allgemeine Unkostenpauschale zu.
07
Sie müssen nicht reparieren lassen. Auf Basis des Gutachtens können Sie sich den Schaden auch auszahlen lassen – netto, ohne Mehrwertsteuer.
08
Wurden Sie beim Unfall verletzt, kommen zusätzlich Schmerzensgeld und weitere Personenschäden in Betracht. Hier hilft ein Anwalt.
09
Sie entscheiden, wo Ihr Auto repariert wird. Das Schadenmanagement der gegnerischen Versicherung können Sie ablehnen.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die voraussichtlichen Reparaturkosten. Wertminderung, Nutzungsausfall oder Restwert tauchen darin nicht auf – und die Versicherung kann ihn leichter anzweifeln. Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 € ist ein Unfallgutachten deshalb meist die bessere Wahl.
Auch kleine Kratzer oder Dellen liegen mit Lackierung oft über der Bagatellgrenze. Und von außen ist das kaum zu erkennen: Hinter einem leicht eingedrückten Stoßfänger verbergen sich häufig Querträger, Halter oder Sensoren. Lassen Sie den Schaden deshalb prüfen, bevor Sie sich mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben.
„Hinter dem Stoßfänger fängt das Gutachten erst an.“
Was von außen wie ein Kratzer aussieht, ist oft ein Schaden an Träger, Halter oder Sensor. Genau das halten wir fest.
Oft größer als gedacht
Ein Heckschaden wie dieser betrifft selten nur die Verkleidung. Radaufhängung, Achse und Karosserie werden mitgeprüft – denn ersetzt wird nur, was im Gutachten steht. Das Foto stammt aus einer unserer Besichtigungen.
Der direkte Vergleich
Entscheidend ist die Höhe des Schadens. Liegen die Reparaturkosten über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro, haben Sie im Haftpflichtfall Anspruch auf ein vollständiges Gutachten. Anhand Ihrer Fotos sagen wir Ihnen ehrlich, was sinnvoll ist.
Kleiner Schaden
✓ Reparaturkosten
✕ Keine Wertminderung
✕ Kein Nutzungsausfall
✕ Keine Beweissicherung
Sinnvoll nur bei eindeutigen Bagatellschäden – und nie aus der Hand der gegnerischen Versicherung.
Grenzbereich
✓ Reparaturkosten
✓ Fotodokumentation
✓ Beweissichernd
✕ Nicht alle Positionen
Eine Alternative, wenn der Schaden rund um die Bagatellgrenze liegt. Es lässt sich jederzeit zum vollständigen Gutachten erweitern.
Unsere Empfehlung
✓ Reparaturkosten nach Herstellervorgaben
✓ Merkantile Wertminderung
✓ Nutzungsausfall und Ausfallzeit
✓ Wiederbeschaffungs- und Restwert
Die vollständige Grundlage für die Regulierung – auch vor Gericht belastbar. Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Kosten tragen.
Aus unserer Praxis
Zwei Beispiele aus unserer Praxis.
Schaden einschätzen lassen
VW Polo · Unfallschaden
10.904,40 €
Reparaturkosten laut Gutachten
Auch bei einem Kleinwagen wird ein Unfallschaden schnell fünfstellig. Ein vollständiges Gutachten erfasst auch Schäden hinter Stoßfänger und Verkleidung – ein Kostenvoranschlag oft nicht. Gutachten oder Kostenvoranschlag?
Tesla Model Y · Unfallschaden
63.251,39 €
Reparaturkosten laut Gutachten
Bei Elektroautos treiben Hochvolt-Prüfung, Sensorik und Kalibrierung die Kosten. Das erfordert Erfahrung mit E-Fahrzeugen. Mehr zum E-Auto-Gutachten
Weitere Erfahrungen und über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
Vom Anruf bis zur Auszahlung: So läuft Ihr Unfallgutachten ab.
01
Anrufen, online buchen oder Fotos per WhatsApp schicken. Wir sagen Ihnen ehrlich, was Ihr Schaden braucht – und ob Ihnen ein vollständiges Gutachten zusteht.
02
Wir kommen zum Fahrzeug – an den Unfallort, nach Hause oder in die Werkstatt. Der Schaden wird vermessen, fotografiert und auf verdeckte Schäden geprüft.
03
Mit anerkannten Kalkulationssystemen berechnen wir Reparaturkosten, Wertminderung und Ausfallzeit. Bei einem Totalschaden kommen Wiederbeschaffungs- und Restwert hinzu.
04
Meist nach 24 Stunden liegt das Unfallgutachten mit vollständiger Fotodokumentation vor – digital, zum sofortigen Weitergeben.
05
Auf Wunsch senden wir das Gutachten an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Kürzt die Versicherung, bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Wissen nach dem Unfall
Die ersten Stunden nach einem Unfall entscheiden oft darüber, wie reibungslos die Regulierung später läuft. Diese Punkte sollten Sie kennen.
Unterschreiben Sie am Unfallort nichts, was über die reine Aufnahme der Daten hinausgeht. Unter Adrenalin sieht eine eindeutige Situation schnell anders aus. Sichern Sie Kontaktdaten, Kennzeichen, Zeugen und Fotos – ein vorbereiteter Unfallbericht im Handschuhfach hilft dabei.
Eine gesetzliche Frist für das Gutachten gibt es nicht. Wegen der Schadenminderungspflicht sollte es aber zügig erstellt werden – schon damit Sie schnell wieder mobil sind. Der Unfallverursacher muss den Schaden seiner Versicherung je nach Vertrag in der Regel innerhalb einer Woche melden.
Nach einem Aufprall mit höherer Geschwindigkeit kann sich die Karosserie verzogen haben, häufig erkennbar an ungleichmäßigen Spaltmaßen. Eine Vermessung deckt Abweichungen im Millimeterbereich auf. Ist sie technisch notwendig, gehören die Kosten zum Schaden.
Viele Versicherer bieten nach dem Unfall ein eigenes Schadenmanagement an. Das klingt bequem, dient aber vor allem dazu, Kosten zu sparen: Häufig wird nur ein Kostenvoranschlag erstellt, Wertminderung und Nutzungsausfall fallen unter den Tisch. Ein Weisungsrecht hat die gegnerische Versicherung im Haftpflichtfall nicht.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder ist niemand zu belangen, etwa nach einer Unfallflucht, reguliert Ihre eigene Kaskoversicherung. Sie bestimmt dann, ob und von wem ein Gutachten erstellt wird. Bei unklarer Schuldfrage sollten Sie zusätzlich Ihre Kaskoversicherung informieren.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns den Standort Ihres Fahrzeugs. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Kfz-Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
Der Terminkalender wird geladen …
Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beantworten sie direkt am Telefon: 0157 30 25 39 54
Wie schnell muss ich nach einem Unfall ein Gutachten beauftragen?
Eine feste Frist gibt es nicht, aber je früher, desto besser: Der Schaden sollte begutachtet werden, bevor repariert wird. Melden Sie sich am besten direkt nach dem Unfall – eine Besichtigung ist meist kurzfristig möglich.
Darf ich den Gutachter selbst wählen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Kfz-Sachverständigen selbst wählen. Einen Gutachter der gegnerischen Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren – die Kosten Ihres eigenen Gutachters muss die Versicherung des Verursachers trotzdem tragen.
Wie lange dauert die Erstellung?
Die Besichtigung vor Ort dauert meist etwa 30 Minuten. Das fertige Unfallgutachten mit Fotodokumentation liegt in der Regel nach 24 Stunden vor.
Kann ich den Schaden auch fiktiv abrechnen?
Ja. Sie müssen Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen. Auf Basis des Gutachtens können Sie sich den Schaden auszahlen lassen – dann ohne Mehrwertsteuer. Mehr dazu im Beitrag zur fiktiven Abrechnung.
Was brauche ich für die Besichtigung?
Das Fahrzeug selbst, den Fahrzeugschein, die Daten des Unfallgegners und – falls vorhanden – Fotos von der Unfallstelle oder den Polizeibericht. Alles Weitere klären wir bei der Besichtigung.
Ist eine Karosserievermessung nötig?
Nicht immer. Nach einem stärkeren Aufprall oder bei ungleichmäßigen Spaltmaßen kann sich die Karosserie verzogen haben. Dann gibt eine Vermessung Klarheit – ist sie technisch notwendig, gehört sie zum ersatzfähigen Schaden.
Rufen Sie an, buchen Sie online oder schicken Sie Fotos per WhatsApp.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von hCaptcha laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen