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Nach einem Unfall sind am Motorrad oft Rahmen, Gabel oder Elektronik betroffen – und fast immer auch Helm und Schutzkleidung. Als unabhängige Kfz-Sachverständige bewerten wir Ihr Motorrad vor Ort und dokumentieren den Schaden vollständig für die Versicherung.
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Motorrad · Roller · Mofa und Moped · Leichtkraftrad · Rahmen und Gabel · Verkleidung · Helm und Schutzkleidung · Wiederbeschaffungswert ·
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bis zum Gutachten, in der Regel
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Ein Motorrad fällt bei einem Unfall fast immer um. Neben sichtbaren Kratzern an Tank und Verkleidung entstehen dabei oft Schäden, die man nicht sofort sieht: eine verzogene Gabel, ein verbogener Lenker, Risse an Rahmen- oder Fußrastenhalterungen oder Defekte an ABS-Sensoren und Elektronik.
Ein unabhängiges Motorrad-Gutachten hält alle Schäden fest – inklusive Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel – und ermittelt die Reparaturkosten, die Wertminderung oder bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners diese Kosten tragen, einschließlich des Gutachtens.
Vom Rahmen bis zur Schutzkleidung
Wir gehen jede Baugruppe einzeln durch, damit im Gutachten nichts fehlt – auch nicht die Ausrüstung, die Sie beim Unfall getragen haben.
01
Wir prüfen Rahmen, Lenkkopf, Gabelholme und Schwinge auf Verformungen und Risse. Schon eine leicht verzogene Gabel verändert das Fahrverhalten und ist ein Sicherheitsrisiko.
02
Verkleidungsteile, Tank, Spiegel, Hebel, Fußrasten und Sturzbügel. Viele Teile sind modellspezifisch und nur als Original erhältlich – das beeinflusst die Reparaturkosten.
03
Scheinwerfer, Blinker, Kabelstränge, ABS-Sensoren und Anzeigen. Bei modernen Motorrädern prüfen wir auch Steuergeräte und Sensorik auf Folgeschäden.
04
Motorgehäuse, Deckel, Kühler, Kette, Ritzel oder Kardan. Austretende Flüssigkeiten und Anschleifspuren am Motor dokumentieren wir genau.
05
Felgen, Reifen, Bremsscheiben und Bremsleitungen. Ein Seitenschlag in der Felge oder eine verzogene Bremsscheibe wird als Sicherheitsmangel festgehalten.
06
Helm, Kombi, Jacke, Hose, Handschuhe und Stiefel gehören zum Schaden. Ein Helm, der einen Aufprall abbekommen hat, sollte ersetzt werden – auch ohne sichtbaren Riss.
Sonderfall Schutzkleidung
Gute Motorradbekleidung kostet schnell mehr als tausend Euro. Nach einem Sturz sind Nähte, Protektoren oder Airbag-Systeme oft beschädigt, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. Wir nehmen die Ausrüstung mit in das Gutachten auf – damit sie in der Regulierung nicht fehlt.
Bewahren Sie Helm und Kleidung auf, auch wenn sie unbrauchbar sind. Sie sind Beweismittel für Ihren Schaden.
Fotografieren Sie Abschürfungen, Risse und beschädigte Protektoren, bevor Sie etwas reinigen oder reparieren lassen.
Kaufbelege oder Bestellungen helfen bei der Bewertung. Haben Sie keine mehr, ermitteln wir den Wert anhand von Marktpreisen.
Wie beim Auto hängt das von der Schuldfrage ab.
01
Unverschuldeter Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt Reparatur, Gutachten, Wertminderung und Schäden an Helm und Schutzkleidung.
02
Teilschuld
Bei geteilter Schuld werden Schaden und Gutachterkosten in der Regel anteilig ersetzt.
03
Eigene Schuld oder Sturz ohne Gegner
Je nach Vertrag springt Ihre Teil- oder Vollkasko ein. Ein unabhängiges Gutachten hilft, damit die Kalkulation vollständig ist. Mehr zum Kaskogutachten
Nein.
Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die gegnerische Versicherung bietet oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Dieser arbeitet in ihrem Auftrag – annehmen müssen Sie das nicht.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten – keinen Wiederbeschaffungswert, keine Wertminderung und keine Schäden an Helm und Kleidung. Nur bei echten Kleinstschäden ohne Lack- oder Technikschaden kann er genügen – lassen Sie den Schaden deshalb erst prüfen.
Die ersten Minuten nach einem Unfall entscheiden oft darüber, wie leicht sich Ihre Ansprüche später durchsetzen lassen. Diese fünf Schritte helfen – arbeiten Sie sie einfach der Reihe nach ab.
Schicken Sie uns anschließend ein paar Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir vereinbaren einen Termin, nehmen den Schaden auf und senden das Gutachten auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
01
Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist oder der Unfallgegner seine Daten nicht herausgeben will.
02
Fotos machen: Unfallstelle, Endlage von Motorrad und Auto, Schäden aus mehreren Blickwinkeln.
03
Daten sichern: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Kontakte von Zeugen.
04
Nichts reparieren und nichts entsorgen – auch Helm und Kleidung nicht. Sie sind Teil des Schadens.
05
Uns Fotos per WhatsApp schicken oder anrufen. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Schritt 1
Anrufen, online buchen oder zwei, drei Fotos per WhatsApp schicken. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Gutachten lohnt.
Schritt 2
Ein Sachverständiger kommt zu Ihrem Motorrad – nach Hause, in die Garage, zur Werkstatt oder zum Abschleppdienst.
Schritt 3
Das Gutachten mit Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Schäden an der Ausrüstung und Fotodokumentation liegt meist nach 24 Stunden vor.
Schritt 4
Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Bei Rückfragen bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Motorrad steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, in der Garage oder in Ihrer Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Kann ich mir den Motorrad-Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten muss in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.
Werden Helm und Schutzkleidung ersetzt?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall gehören beschädigte Ausrüstung wie Helm, Kombi, Handschuhe und Stiefel zum Schaden. Wir nehmen sie in das Gutachten auf.
Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?
Nur bei echten Kleinstschäden ohne Lack- oder Technikschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen. Darin fehlen Wiederbeschaffungswert, Wertminderung und die Schäden an der Ausrüstung – lassen Sie den Schaden deshalb erst prüfen.
Was kostet ein Motorrad-Gutachten?
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen, für Sie entstehen dann keine Kosten. Bei Teilschuld werden sie in der Regel nach der Haftungsquote aufgeteilt.
Begutachten Sie auch Roller, Mofas und Leichtkrafträder?
Ja. Wir begutachten Motorräder aller Klassen ebenso wie Roller, Mofas, Mopeds und Leichtkrafträder. Das Gutachten ist in jedem Fall die Grundlage für die Regulierung.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp.
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