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Nach einem Unfall mit dem Auto sind am E-Bike oft Akku, Motor oder Rahmen betroffen – Schäden, die man nicht sofort sieht. Als unabhängige Sachverständige bewerten wir Ihr E-Bike oder Pedelec und dokumentieren den Schaden für die Versicherung.
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E-Bike · Pedelec · S-Pedelec · Fahrrad · Carbonrahmen · Akku · Mittelmotor · Helm und Kleidung · Wiederbeschaffungswert ·
24 h
bis zum Gutachten, in der Regel
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Ein hochwertiges E-Bike kostet schnell mehrere Tausend Euro. Nach einem Unfall reicht es deshalb selten, nur den verbogenen Lenker oder das zerkratzte Schutzblech aufzuschreiben. Haarrisse im Carbon- oder Aluminiumrahmen, ein beschädigter Akku oder ein Defekt an Motor und Display zeigen sich oft erst bei genauer Prüfung.
Ein E-Bike-Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen hält alle Schäden fest und ermittelt die Reparaturkosten oder – bei einem Totalschaden – den Wiederbeschaffungswert. Nach einem unverschuldeten Unfall muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners diese Kosten tragen, einschließlich des Gutachtens.
Gepäckträger und Rücklicht: Halterungen und Befestigung werden geprüft.
Mittelmotor: Gehäuse, Aufnahme und Kurbel werden auf Anprallspuren geprüft.
Schaltwerk und Schaltauge: Schon eine leichte Verbiegung stört die Schaltung.
Hinterrad: Felge und Speichen werden auf Seitenschlag und Verformung geprüft.
Schadenaufnahme an einem E-Bike mit Mittelmotor. Tippen Sie auf die Punkte.
Vom Rahmen bis zum Helm
Ein E-Bike ist Fahrrad und Elektrogerät zugleich. Wir gehen jede Baugruppe einzeln durch, damit im Gutachten nichts fehlt – auch nicht die Ausrüstung, die Sie beim Unfall getragen haben.
01
Aluminium- und Carbonrahmen verzeihen wenig. Wir prüfen Rahmen, Gabel und Lenkkopf auf Verformungen und Risse. Bei Carbon sind Schäden von außen oft kaum zu sehen – dann gehört eine weitere Prüfung in die Kalkulation.
02
Gehäuse, Halterung, Kontakte und Kabel am Akku sowie Mittel- oder Nabenmotor. Besteht der Verdacht auf einen inneren Schaden, halten wir die nötige Prüfung durch den Fachhändler im Gutachten fest.
03
Bedieneinheit, Sensoren, Kabelstränge und Beleuchtung. Viele Teile sind herstellerspezifisch und nur als Original erhältlich – das beeinflusst die Reparaturkosten.
04
Kette, Ritzel, Kurbel, Schaltwerk und Schaltauge. Schon ein leicht verbogenes Schaltauge sorgt dafür, dass die Schaltung nicht mehr sauber arbeitet.
05
Felgen, Speichen, Naben, Reifen und Scheibenbremsen. Ein Seitenschlag im Laufrad oder eine verzogene Bremsscheibe ist ein Sicherheitsrisiko und wird dokumentiert.
06
Helm, Kleidung, Schloss, Taschen oder Kindersitz gehören zum Schaden. Ein Helm, der einen Aufprall abbekommen hat, sollte ersetzt werden – auch ohne sichtbaren Riss.
Sonderfall Akku
Der Akku ist oft das teuerste Einzelteil am E-Bike. Nach einem Sturz oder Anprall können die Zellen Schaden genommen haben, ohne dass das Gehäuse Spuren zeigt. Wir dokumentieren den Zustand und halten fest, ob eine Prüfung durch Fachhändler oder Hersteller nötig ist – damit diese Kosten in der Regulierung nicht fehlen.
Hat der Akku Risse oder Verformungen, riecht er ungewöhnlich oder wird er warm, laden Sie ihn nicht mehr und lagern Sie ihn an einem sicheren Ort.
Öffnen Sie das Gehäuse nicht selbst. Das ist gefährlich und kann die Bewertung des Schadens erschweren.
Eine Diagnose beim Fachhändler zeigt, ob der Akku weiter genutzt werden kann. Die Kosten dafür nehmen wir in das Gutachten auf.
Wie beim Auto hängt das von der Schuldfrage ab.
01
Unverschuldeter Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers trägt Reparatur, Gutachten und weitere Schäden – etwa an Helm und Kleidung.
02
Teilschuld
Bei geteilter Schuld werden Schaden und Gutachterkosten in der Regel anteilig ersetzt.
03
Eigene Schuld oder Diebstahl
Hier kann – je nach Vertrag – eine E-Bike- oder Hausratversicherung greifen. Ein Gutachten hilft bei der Bewertung.
Nein.
Ihr Recht nach einem unverschuldeten Unfall
Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie selbst einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Die gegnerische Versicherung bietet oft an, einen eigenen Gutachter zu schicken. Dieser arbeitet in ihrem Auftrag – annehmen müssen Sie das nicht.
Auch ein Kostenvoranschlag vom Fahrradhändler reicht oft nicht: Er nennt die Reparaturkosten, aber keinen Wiederbeschaffungswert, keinen Restwert und keine Schäden an der Ausrüstung. Oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro ist ein Gutachten die sichere Grundlage.
Die ersten Minuten nach einem Unfall entscheiden oft darüber, wie leicht sich Ihre Ansprüche später durchsetzen lassen. Diese fünf Schritte helfen – auch wenn Sie unter Schock stehen, reicht es, sie der Reihe nach abzuarbeiten.
Schicken Sie uns anschließend ein paar Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Wir vereinbaren einen Termin, nehmen den Schaden auf und senden das Gutachten auf Wunsch direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
01
Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist oder der Unfallgegner seine Daten nicht herausgeben will.
02
Fotos machen: Unfallstelle, Endlage von E-Bike und Auto, Schäden aus mehreren Blickwinkeln.
03
Daten sichern: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners sowie Kontakte von Zeugen.
04
Nichts reparieren und nichts entsorgen – auch den beschädigten Helm nicht. Er ist Teil des Schadens.
05
Uns Fotos per WhatsApp schicken oder anrufen. Wir sagen Ihnen, wie es weitergeht.
Schritt 1
Anrufen, online buchen oder zwei, drei Fotos per WhatsApp schicken. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Schritt 2
Ein Sachverständiger kommt zu Ihrem E-Bike – nach Hause, zur Arbeit oder zum Fahrradhändler.
Schritt 3
Das Gutachten mit Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert, Schäden an der Ausrüstung und Fotodokumentation liegt meist nach 24 Stunden vor.
Schritt 4
Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt. Bei Rückfragen bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr E-Bike steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder beim Fahrradhändler
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Kann ich mir den E-Bike-Gutachter selbst aussuchen?
Ja. Nach einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Die Kosten muss in diesem Fall die gegnerische Haftpflichtversicherung tragen.
Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?
Nein. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Er arbeitet im Auftrag der Versicherung – ein eigener, unabhängiger Sachverständiger vertritt dagegen Ihre Interessen.
Reicht ein Kostenvoranschlag vom Fahrradhändler?
Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Darüber fehlen darin wichtige Punkte wie Wiederbeschaffungswert, Restwert oder Schäden an Helm und Kleidung.
Was kostet ein E-Bike-Gutachten?
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe. Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen. Bei Teilschuld werden sie in der Regel nach der Haftungsquote aufgeteilt.
Begutachten Sie auch normale Fahrräder und S-Pedelecs?
Ja. Wir begutachten Fahrräder ohne Motor, Pedelecs bis 25 km/h und S-Pedelecs bis 45 km/h. S-Pedelecs sind versicherungspflichtig und fahren mit Versicherungskennzeichen – das Gutachten ist auch hier die Grundlage für die Regulierung.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp.
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