Gutachter für Wohnwagen und Reisemobile

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Wir sind Ihr Spezialist für Wohnwagen und Reisemobile

Der Preis der Freiheit oder: Was ist mein Wohnmobil wert?

Caravaning liegt derzeit voll im Trend, der Run auf Wohnmobile, Camper, Caravans, Expeditionsmobile und Wohnanhänger ist groß. Die Freizeitmobile verheißen Freiheit, Naturverbundenheit und entspannten Urlaub und werden nicht selten liebevoll umgebaut, ausgestattet und dekoriert.

Doch was ist Ihr mobiles Wohnzimmer tatsächlich wert? Ist das vermeintliche Schnäppchen aus der Camper-Internetbörse wirklich seinen Preis wert? Und mit welchen Reparaturkosten ist nach einem Unfall mit dem Wohnmobil zu rechnen? Es gibt zahlreiche Gründe für die Erstellung eines Wohnmobil-Gutachtens vom Spezialisten.

Sprechen Sie uns gerne an (info@ihre-kfz-gutachter.com) und vertrauen Sie auf unsere Kompetenz in vielen Fachbereichen, von Pkw über Kastenwagen bis hin zu Lkw und Freizeitfahrzeugen wie Wohnanhängern und Wohnmobilen.

Ihre Vorteile mit uns:
GS Sachverständige Team
Carmelo Galluzzo & Christian Sasse
Unverbindlich und 100 % kostenfrei für Geschädigte
Wir setzen auf Qualität

Unsere Partner

Häufige Fragen

Für ein kleines Wohnmobil- oder Caravan-Wertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen fallen in der Regel zwischen 600 und 800 Euro an – abhängig vom Aufwand und Umfang des Gutachtens. Ein Schadengutachten nach einem Unfall wird nach einer Honorartabelle berechnet und wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst.

Vor dem Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Freizeitmobils sollte unbedingt ein Wertgutachten erstellt werden. Dieses dokumentiert den Zustand und den Marktwert des Wohnmobils oder Wohnwagens und bildet für beide Seiten eine solide Verhandlungsbasis ohne böses Erwachen.

Bei einem unverschuldeten Unfall kommen direkt zu Ihnen an die Unfallstelle, Werkstatt oder zu Ihnen nachhause und sichern in einem Schadensgutachten alle nötigen Beweise. Für ein Wertgutachten ist es sinnvoll, wenn das Reisemobil bei einem Händler mit Hebebühne untersucht werden kann – doch auch eine Besichtigung bei Ihnen vor Ort ist möglich.

Jeder umgebaute Kastenwagen oder Lkw oder auch der aufgearbeitete Bully muss zum TÜV oder zur Dekra, um für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Ein TÜV-Gutachten bestätigt jedoch lediglich die Fahrttauglichkeit des Vehikels. Ein Schadengutachten umfasst deutlich mehr Details wie (Vor-)Schäden, Restwert, Nutzungsausfall und die ermittelte Reparaturdauer.

Welche Arten von Wohnmobil-Gutachten gibt es?

Unfallgutachten für Wohnmobile

Beziffert bei einem Haftpflichtschaden die Schadenshöhe für die gegnerische Versicherung.

TÜV-Gutachten für Wohnmobile

Gibt Auskunft darüber, ob ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen für den Straßenverkehr zugelassen ist.

Wertgutachten für Wohnmobile

Bietet eine realistische Einschätzung des Fahrzeugwerts vor Kauf oder Verkauf eines gebrauchten Freizeitfahrzeugs oder nach größeren Umbauten. Teils auch notwendig, um Ihr Wohnmobil korrekt versichern zu können.

Mängeldokumentation für Wohnmobile

Selbst bei neuen Fahrzeugen können allerlei Mängel auftreten. Spätestens vor Ablauf der Garantie empfiehlt sich eine professionelle Mängeldokumentation, um nicht auf Kosten sitzenzubleiben.

Wohnmobil-Oldtimergutachten

Wenn Sie einen mehr als 30 Jahre alten Camper besitzen, der sich weitestgehend im Originalzustand befindet bzw. entsprechend der damaligen Zeit restauriert wurde, können Sie ihn als Oldtimer deklarieren lassen und ein H-Kennzeichen beantragen. Hierfür benötigen Sie ein Oldtimer-Gutachten eines Kfz-Sachverständigen. Aber Achtung: H Gutachten (Gutachten nach §23 StVZO) dürfen nur von amtlich anerkennten Prüforganisationen durchgeführt werden.

Sachverständige mit einer Spezialisierung auf den Caravaning-Fachbereich sind rar gesät. TÜV, Dekra und Co. können teils weiterverweisen, echte Experten finden sich jedoch vorrangig über Fachverbände wie den Caravaning Gutachter Fachverband e.V. (CGF). Wir sind Mitglied im im Caravaning Gutachter Fachverband.

Wer trägt die Kosten für das Wohnmobil-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall mit dem Caravan oder Wohnmobil ist die Sachlage ganz einfach: Hier ist die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, die Kosten für einen unabhängigen Sachverständigen zu übernehmen. Sie sollten sich jedoch keinesfalls auf einen von der gegnerischen Versicherung gestellten Gutachter einlassen, dieser wird niemals in Ihrem Sinne urteilen. Sie haben das Recht auf einen eigenen, neutralen Sachverständigen (01573 – 025 39 54).

Auch wenn Sie möglicherweise eine Teilschuld am Unfall tragen, empfiehlt es sich, einen Gutachter hinzuziehen – dieser kann in aller Regel viel zur Aufklärung des Unfallhergangs beitragen.

Wenn Sie ein reines Wertgutachten für Ihr Wohnmobil, Ihren Wohnwagen oder Ihren zum Mobilheim umgebauten Lkw benötigen, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Diese belaufen sich je nach Umfang und Aufwand des Gutachtens ab 350 Euro. Nach der Begutachtung dauert es nur wenige Tage, bis unser Gutachten vorliegt.

Wann ist ein Wertgutachten sinnvoll?

Es gibt viele Momente, in denen ein Sachverständigengutachten für ein Wohnmobil nützlich ist:

Ein unabhängiges Wertgutachten gibt eine nachvollziehbare und belastbare Einschätzung des aktuellen Werts. Der Camper wird auf Herz und Nieren geprüft, vom Gesamtzustand über technische Spielereien bis hin zur Ausstattung und den Extras. Das Gutachten kann seine Gültigkeit bis zu einem Jahr behalten, sofern sich am Zustand des Wagens nichts geändert hat und die Marktlage stabil bleibt.

Wofür benötige ich ein Wohnmobil-Gutachten?

Grundsätzlich werden zwei Gutachten-Varianten unterschieden: Ein Wertgutachten ist für einen Kauf oder Verkauf relevant, ein Schadensgutachten wiederum nach einem Unfall die Basis für die Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung. Dieses hat auch beweissichernde Wirkung, sollte es über die Schuld am Unfall oder über die Höhe des Schadens Unstimmigkeiten geben. Bestehen Sie hierbei unbedingt auf einen eigenen, neutralen Sachverständigen (info@ihre-kfz-gutachter.com) und lassen Sie sich nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers über den Tisch ziehen.

GS Sachverständige Team

Kunden die uns vertrauen:

Sie hatten einen Unfall mit Ihrem Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen?

Es hat gekracht – was nun? Bei einem durchschnittlichen Unfall mit dem Camper schlägt die Reparatur mit mehr als 4.000 Euro zu Buche. Doch statt in Panik zu verfallen ist das Wichtigste nach dem Crash: Ruhe bewahren. Und Beweise sichern. Diese umfangreiche Aufgabe übernehmen wir sehr gerne für Sie. Rufen Sie uns am besten gleich am Unfallort an, wir stehen Ihnen schnellstmöglich zur Seite.

Checkliste: Folgende Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

Sie hatten Schuld an dem Unfall?

Wenn Sie den Unfall selbst verschuldet haben, greift Ihre Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung oder wahlweise die Inventar- oder Hausratversicherung. Hierbei wird zwischen fest mit dem Wohnmobil verbauten Ausstattungsteilen und loser Ausrüstung unterschieden. Die Satellitenschüssel oder der fest verschraubte Fernseher werden von der Kasko abgedeckt, Kissen, Töpfe, Decken und Co. nicht.
In diesem Fall hat Ihre Versicherung das Weisungsrecht!

Sie sind unschuldig oder haben eine Teilschuld an dem Unfall?

Wenn sie unverschuldet in einen Wohnmobil-Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers. Diese muss Ihnen die Reparatur und alle unfallbedingten Kosten erstatten. Bei einer Teilschuld gilt dies nur anteilig. Hier empfiehlt es sich immer, einen unabhängigen Gutachter (01573 – 025 39 54) zu Rate zu ziehen. Dieser kann anhand der Schäden fundierte Aussagen zum Unfallhergang treffen – so kann Ihnen nicht mehr Schuld in die Schuhe geschoben werden als sie wirklich trifft.

Unfall auf dem Weg in den Camping-Urlaub – was tun?

Es ist die wohl ärgerlichste Variante eines Unfalls: Auf dem Weg in den wohlverdienten Urlaub kracht es, das Wohnmobil oder der Wohnwagen sind nicht mehr fahrtauglich. Muss die Urlaubsreise nun ausfallen? Möglicherweise ja. Zumindest dann, wenn Sie noch keine festen Campingplätze gebucht haben. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie zwar ein Anrecht auf Schadenersatz, doch vergebens genommene Urlaubstage sind keine direkte finanzielle Einbuße und damit nicht schadenersatzfähig. Schließlich können Sie die Urlaubstage ja auch zu Hause nutzen.

Auf die Schnelle ein Ersatzfahrzeug zu bekommen ist meist auch nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen möglich. Ein Wohnmobil wird – anders als ein Pkw – in der Regel ausschließlich für Freizeitzwecke genutzt. Deshalb besteht laut einem Urteil des Landgerichts Gießen (Aktenzeichen 3 O 524/04) kein Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel: Nutzen Sie Ihren Camper oder Ihr Wohnmobil auch für alltägliche Fahrten, weil es Ihr einziges Kraftfahrzeug ist, können Sie sehr wohl Nutzungsausfall verlangen. Allerdings ist dies stets eine Einzelfallentscheidung und unterliegt einer individuellen Berechnung. Denn anders als bei regulären Kfz kann hier nicht die Schwacke-Liste zu Rate gezogen werden.

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Inhalt eines Wohnmobil- bzw. Wohnwagen-Gutachtens

Für ein Wertgutachten nimmt der Kfz-Sachverständige Ihr Mobilheim genau unter die Lupe. Neben der Überprüfung von wertrelevanten Fahrzeugmerkmalen wie Kilometerstand, Baujahr und Karosserietyp steht auch die Prüfung der Fahrzeugaußenseite sowie des Innenraums an. Bei Wohnmobilen wird hier besonders auf die Ausstattung wie Ausbauten und Sonderausstattungen Wert gelegt. Da diese oft sehr individuell sind, ist eine realistische Einschätzung nur mit viel Erfahrung möglich. Der Experte dokumentiert dabei den Zustand des Campers mittels Fotos und notiert sämtliche Mängel und Vorschäden. Anhand dieser Prüfung schätzt der Gutachter den aktuellen Marktwert des Caravans oder Wohnmobils.

Im Schadensfall wird ein Unfallgutachten erstellt. Hier kommen zusätzliche Punkte hinzu wie Beweissicherung, Unfallrekonstruktion und Kalkulation des Reparaturaufwands, des Zeitwerts, der Wertminderung sowie des individuellen Nutzungsausfalls (eine Schwacke-Liste wie für Pkw gibt es für Wohnmobile leider nicht).

Ablauf eines Wohnmobil-Gutachtens

Wenn Sie einen unverschuldeten Unfall mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil hatten, rufen Sie uns am besten gleich an der Unfallstelle an (01573 – 025 39 54). Wir kommen hinzu und übernehmen alle Formalitäten. Auch für Wohnmobil- bzw. Caravan-Gutachten zur Wertermittlung oder für Mängeldokumentationen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir sind NRW-weit im Einsatz und rund um die Uhr erreichbar. Wir besichtigen Ihr Fahrzeug vor Ort und prüfen es mit Kompetenz auf Herz und Nieren. Schon wenige Tage darauf erhalten Sie ein umfangreiches schriftliches Gutachten, das Ihnen eine realistische Einschätzung über den Fahrzeugwert und den Zustand Ihres Mobilheims gibt.

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Fazit

Egal, ob Sie einen Unfall mit dem Wohnwagen hatten, ein Caravan-Wertgutachten oder eine Mängeldokumentationen für Ihr neu gekauftes Wohnmobil benötigen – ein neutrales Sachverständigengutachten vom Spezialisten erleichtert Ihnen das Leben ungemein. Sei es bei der Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung, bei den Verhandlungen mit potenziellen Käufern oder bei der Beanstandung von Mängeln beim Hersteller. Die Gutachten unserer zertifizierten Sachverständigen (info@ihre-kfz-gutachter.com) sind eine belastbare Grundlage für alle Belange und Fachbereiche.

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