Unfall – was tun?

Die komplette Schritt-für-Schritt-Anleitung nach einem Verkehrsunfall
Ein Verkehrsunfall ist immer eine Stresssituation. Trotzdem kommt es genau jetzt auf das richtige Verhalten an. Denn die ersten Minuten nach dem Unfall entscheiden oft darüber, ob Sie später alle Ansprüche durchsetzen können. Deshalb haben wir diese Anleitung für Sie erstellt – damit Sie in jeder Situation wissen, was zu tun ist.
Autor: GS Sachverständige
Lesezeit: 11 min
Februar 6, 2026

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Warum richtiges Verhalten am Unfallort so wichtig ist

Jedes Jahr passieren in Deutschland rund 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Dabei machen viele Betroffene direkt am Unfallort Fehler, die sich später kaum noch korrigieren lassen. Wer zum Beispiel keine Fotos macht, verliert wichtige Beweise. Wer ein Schuldeingeständnis unterschreibt, schwächt seine Position. Und wer den Gutachter der Versicherung akzeptiert, bekommt oft deutlich weniger Geld.

Deshalb gilt: Bleiben Sie ruhig, handeln Sie besonnen und gehen Sie die folgenden Schritte der Reihe nach durch. So sichern Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Wertminderung und Nutzungsausfall – und verhindern, dass die Versicherung Ihnen Geld vorenthält.

Schritt 1: Unfallstelle sichern

Die Sicherheit geht immer vor

Direkt nach dem Zusammenstoß sollten Sie die Warnblinkanlage einschalten. Denn andere Verkehrsteilnehmer müssen rechtzeitig gewarnt werden, damit es nicht zu einem Folgeunfall kommt. Ziehen Sie außerdem Ihre Warnweste an, bevor Sie das Fahrzeug verlassen – das ist besonders bei Dunkelheit oder schlechter Sicht wichtig.

Stellen Sie anschließend das Warndreieck auf. Der Abstand hängt dabei von der Straße ab:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften: mindestens 50 Meter
  • Auf Landstraßen: mindestens 100 Meter
  • Auf der Autobahn: mindestens 200 Meter

Falls das Fahrzeug noch fahrbereit ist, sollten Sie es an den Straßenrand fahren, sofern das gefahrlos möglich ist. Dadurch wird der Verkehrsfluss weniger gestört und das Risiko eines Folgeunfalls sinkt erheblich.

Schritt 2: Erste Hilfe leisten und Notruf wählen

Wann Sie den Notruf wählen sollten

Falls jemand verletzt wurde, müssen Sie sofort die 112 anrufen. Das gilt auch dann, wenn die Verletzungen auf den ersten Blick harmlos erscheinen. Denn manche Verletzungen zeigen sich erst später, etwa ein Schleudertrauma oder innere Verletzungen.

Was Sie am Telefon sagen

Beim Notruf sollten Sie folgende Informationen bereithalten, damit die Rettungskräfte schnell handeln können:

  • Wo ist der Unfall passiert? Straße, Hausnummer oder Kilometerangabe
  • Was ist passiert? Auffahrunfall, Kreuzungsunfall, Überschlag
  • Wie viele Personen sind verletzt?
  • Welche Verletzungen liegen vor? Blutungen, Bewusstlosigkeit
  • Warten Sie auf Rückfragen der Leitstelle

Erste-Hilfe-Maßnahmen

Auch ohne medizinische Ausbildung können Sie helfen. Sprechen Sie die verletzten Personen an und beruhigen Sie sie. Bringen Sie Verletzte aus der Gefahrenzone, falls nötig. Stillen Sie Blutungen mit dem Verbandkasten und decken Sie die Person mit einer Rettungsdecke zu. Außerdem ist es wichtig, bei Bewusstlosigkeit die stabile Seitenlage anzuwenden.

Übrigens: Unterlassene Hilfeleistung ist nach §323c StGB strafbar. Deshalb sollten Sie in jedem Fall Erste Hilfe leisten, auch wenn Sie unsicher sind.

Fotos sind Ihr wichtigstes Beweismittel

Noch bevor die Fahrzeuge bewegt werden, sollten Sie die Unfallstelle umfassend fotografieren. Denn die Fotos sind später Ihre stärksten Beweise gegenüber der Versicherung. Machen Sie deshalb folgende Aufnahmen:

  • Übersichtsfotos: Zeigen Sie die gesamte Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln
  • Detailfotos: Fotografieren Sie jeden einzelnen Schaden an allen beteiligten Fahrzeugen
  • Kennzeichen: Nehmen Sie alle Nummernschilder auf
  • Straßenverhältnisse: Dokumentieren Sie nasse Fahrbahn, Glatteis oder Schlaglöcher
  • Verkehrszeichen: Fotografieren Sie relevante Schilder und Ampeln
  • Bremsspuren: Diese zeigen den Unfallhergang und sind sehr wichtig für die Schuldfrage

Zeugen sichern

Falls Passanten oder andere Fahrer den Unfall beobachtet haben, bitten Sie diese um ihre Kontaktdaten. Zeugen können später den Unfallhergang bestätigen und sind besonders wertvoll, wenn die Schuldfrage unklar ist. Notieren Sie außerdem den Namen und die Telefonnummer jedes Zeugen.

Wichtig: Kein Schuldeingeständnis abgeben

Am Unfallort stehen viele Menschen unter Schock und sagen Dinge wie „Das war mein Fehler“. Solche Aussagen können jedoch von der Versicherung gegen Sie verwendet werden. Deshalb gilt: Bleiben Sie sachlich, beschreiben Sie nur den Hergang und geben Sie keine Schuld zu. Die Schuldfrage wird später anhand der Fakten geklärt – nicht am Unfallort.

Unfall gehabt? Wir sind sofort für Sie da.
Unsere Kfz-Sachverständigen kommen deutschlandweit zu Ihnen. Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten – auch für das Gutachten.

Schritt 4: Unfallbericht ausfüllen

Der Europäische Unfallbericht

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das beide Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Er ist in ganz Europa gültig und hilft dabei, den Unfallhergang schnell und eindeutig zu dokumentieren. Sie finden ihn meistens im Handschuhfach oder können ihn beim ADAC herunterladen.

Darauf müssen Sie achten

Füllen Sie den Bericht sorgfältig und vollständig aus. Denn fehlende oder falsche Angaben können später zu Problemen bei der Schadensregulierung führen. Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

  • Tragen Sie die vollständigen Daten beider Fahrer ein
  • Notieren Sie die Versicherungsdaten aller Beteiligten
  • Beschreiben Sie den Unfallhergang sachlich und knapp
  • Zeichnen Sie eine Skizze mit Straßenverlauf und Fahrzeugpositionen

Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie in unserem Ratgeber Unfallbericht richtig ausfüllen.

Wichtig: Unterschreiben Sie niemals ein Schuldeingeständnis! Der Unfallbericht dokumentiert nur den Hergang – die Schuldfrage klärt die Versicherung oder ein Gericht.

Schritt 5: Polizei rufen – ja oder nein?

Wann Sie die Polizei rufen sollten

Grundsätzlich besteht bei einem Verkehrsunfall keine generelle Pflicht, die Polizei zu rufen. Allerdings gibt es Situationen, in denen Sie unbedingt die 110 wählen sollten:

  • Bei Personenschäden – egal wie leicht die Verletzungen erscheinen
  • Wenn die Schuldfrage unklar ist und sich die Beteiligten nicht einigen können
  • Wenn der Unfallgegner keinen Ausweis oder keine Versicherungsbestätigung vorzeigt
  • Bei erheblichem Sachschaden, zum Beispiel über 3.000 Euro
  • Wenn Sie Alkohol- oder Drogeneinfluss beim Unfallgegner vermuten
  • Wenn der Gegner Fahrerflucht begehen könnte oder bereits flüchtig ist

Wann die Polizei nicht nötig ist

Bei kleinen Blechschäden ohne Verletzte und mit klarer Schuldfrage reicht oft der Unfallbericht. Trotzdem kann ein Polizeibericht hilfreich sein, weil er die Beweislage verbessert. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber Polizei rufen nach Unfall.

Schritt 6: Versicherung informieren und Gutachter beauftragen

Versicherung zeitnah melden

Melden Sie den Unfall innerhalb einer Woche bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Dabei reicht zunächst eine kurze schriftliche Meldung per E-Mail oder Brief. Schildern Sie den Hergang sachlich und fügen Sie die wichtigsten Fotos bei.

Warum ein eigener Gutachter entscheidend ist

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Das ist besonders wichtig, weil der Gutachter der Versicherung erfahrungsgemäß niedrigere Kosten kalkuliert. Ein unabhängiger Sachverständiger hingegen arbeitet ausschließlich in Ihrem Interesse.

Das Gutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern auch die Wertminderung und den Nutzungsausfall. Ohne diese Posten verschenken Sie schnell mehrere hundert Euro. Die Kosten für das Gutachten übernimmt dabei die gegnerische Versicherung vollständig.

Informieren Sie sich außerdem über den genauen Ablauf eines Unfallgutachtens und über alle Ihre Rechte nach dem Unfall.

Checkliste: Richtiges Verhalten nach dem Unfall

  • Warnblinkanlage einschalten
  • Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen
  • Bei Verletzungen sofort Notruf 112 wählen
  • Erste Hilfe leisten und Verletzte betreuen
  • Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven fotografieren
  • Detailfotos aller Schäden an allen Fahrzeugen machen
  • Kennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge fotografieren
  • Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren
  • Europäischen Unfallbericht gemeinsam ausfüllen
  • Kein Schuldeingeständnis unterschreiben oder abgeben
  • Bei Bedarf die Polizei unter 110 rufen
  • Unfall innerhalb einer Woche bei der Versicherung melden
  • Unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragen
  • Nichts vorschnell unterschreiben oder akzeptieren

Fazit: Wer richtig handelt, sichert seine Ansprüche

Die ersten Minuten nach einem Unfall sind entscheidend. Deshalb sollten Sie ruhig bleiben und systematisch vorgehen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Beweise sichern und kein Geld verschenken.

  • Sichern: Warnblinkanlage, Warnweste und Warndreieck schützen alle Beteiligten
  • Helfen: Erste Hilfe ist Pflicht und kann Leben retten
  • Dokumentieren: Fotos, Zeugen und Unfallbericht sichern Ihre Ansprüche
  • Nicht unterschreiben: Kein Schuldeingeständnis und keine vorschnellen Angebote
  • Gutachter beauftragen: Unabhängig und auf Kosten der gegnerischen Versicherung bei unverschuldetem Unfall

Häufige Fragen

Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck auf. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Verletzungen den Notruf 112. Danach dokumentieren Sie die Unfallstelle mit Fotos und füllen den Unfallbericht aus.
Nein, eine generelle Pflicht besteht nicht. Allerdings sollten Sie die Polizei rufen, wenn Personen verletzt wurden, die Schuldfrage unklar ist oder der Unfallgegner keine Papiere vorzeigt. Bei reinen Blechschäden mit klarer Sachlage reicht oft der Unfallbericht.
Nein, das sollten Sie auf keinen Fall tun. Ein Schuldeingeständnis kann von der Versicherung gegen Sie verwendet werden. Die Schuldfrage wird anhand der Fakten und Beweise geklärt – nicht durch eine Unterschrift am Unfallort.
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden über ca. 750 Euro sollten Sie immer einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Das Gutachten dokumentiert alle Schäden und sichert Ihre Ansprüche auf Wertminderung und Nutzungsausfall. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung.
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt die gesamten Gutachterkosten. Sie müssen auch nicht in Vorkasse gehen.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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