Unfall der Versicherung melden

Fristen und richtiges Vorgehen
Nach einem Unfall müssen Sie die Versicherung informieren. Erfahren Sie, welche Fristen gelten.
Autor: Christian Sasse
Lesezeit: 7 min
Februar 6, 2026

Schnelle Hilfe

In sicheren Händen

24/7 Unfallhilfe

Welche Versicherung informieren?

Bei unverschuldetem Unfall wenden Sie sich an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Als Verursacher informieren Sie Ihre eigene Versicherung. Bei unklarer Haftung beide.

Fristen für die Schadensmeldung

Haftpflichtversicherung: 1 Woche

  • Frist: 1 Woche nach Unfall
  • Folge bei Versäumnis: Leistungskürzung möglich
  • Form: Schriftlich oder Online

Kaskoversicherung: Unverzüglich

Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern – in der Praxis wenige Tage.

Meldung bei unverschuldetem Unfall

Gegnerische Versicherung kontaktieren

  • Kontaktdaten: Im Versicherungsnachweis des Gegners
  • Schadensnummer: Erhalten Sie bei Meldung
  • Keine gesetzliche Frist: Aber zügig handeln

Eigene Versicherung?

Nur informieren, wenn Sie Kasko nutzen wollen oder Haftung unklar.

Informationen bereithalten

  • Unfallort und -zeit
  • Beteiligte: Namen, Kennzeichen
  • Unfallhergang: Sachlich schildern
  • Zeugen

Dokumentation beifügen

Fotos, Europäischer Unfallbericht, Polizei-Aktenzeichen.

Tipp: Erst Gutachten

Bei unverschuldetem Unfall empfiehlt es sich, zuerst ein Gutachten erstellen zu lassen und dann die Versicherung zu kontaktieren.

Gutachten vor Schadensmeldung
Mit Gutachten haben Sie eine objektive Grundlage.

Häufige Fehler

Vermeiden

  • Schuldeingeständnis: Nur Hergang schildern
  • Frist versäumen: Leistungskürzung
  • Falsche Angaben: Gefährdet Schutz
  • Vorschnelle Zusagen

Besser

Sachlich und vollständig. Bei größeren Schäden Fachanwalt.

Online vs. schriftlich

Möglichkeiten

  • Online-Portal: Schnell
  • Telefon: Für erste Meldung
  • Schriftlich: Brief oder E-Mail

Empfehlung

Online oder E-Mail – so haben Sie einen Nachweis.

Nach der Meldung

Das passiert

  • Schadensnummer: Zur Referenz
  • Sachbearbeiter: Wird zugewiesen
  • Gutachten: Versicherung kann eigenes beauftragen

Wichtig

Keine vorschnellen Angebote akzeptieren. Unabhängiges Gutachten erstellen lassen.

Checkliste: Unfall melden

  • Unfallort, -zeit dokumentieren
  • Daten aller Beteiligten
  • Fotos
  • Gegnerische Versicherung kontaktieren
  • Keine Schuldeingeständnisse
  • Schadensnummer notieren

Fazit: Richtig melden

Die richtige Schadensmeldung ist wichtig. Bei unverschuldetem Unfall kontaktieren Sie die gegnerische Versicherung. Bleiben Sie sachlich und machen Sie keine Schuldeingeständnisse.

Häufige Fragen

Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische, als Verursacher Ihre eigene.

Haftpflicht: 1 Woche. Kasko: unverzüglich.

Leistungskürzung möglich.

Nur wenn Sie Kasko nutzen wollen oder Haftung unklar.

Nein. Nur Hergang sachlich schildern.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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