Unverschuldeter Unfall

Alle Ansprüche auf einen Blick
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie umfangreiche Ansprüche. Erfahren Sie, was Ihnen zusteht.
Autor: Christian Sasse
Lesezeit: 9 min
Februar 6, 2026

Schnelle Hilfe

In sicheren Händen

24/7 Unfallhilfe

Was bedeutet unverschuldeter Unfall?

Ein unverschuldeter Unfall liegt vor, wenn Sie keine Schuld tragen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung haftet zu 100 Prozent für Ihren gesamten Schaden – die Versicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert.

Ansprüche bei Fahrzeugschaden

Reparatur oder fiktive Abrechnung

  • Reparatur: Werkstatt Ihrer Wahl
  • Fiktive Abrechnung: Reparaturkosten (netto) auszahlen lassen
  • Bei Totalschaden: Wiederbeschaffungswert minus Restwert

Wertminderung

Auch nach Reparatur ist Ihr Fahrzeug als Unfallwagen weniger wert. Diese Wertminderung muss die Versicherung ersetzen.

Mobilitätsansprüche

Mietwagen

  • Gleichwertig: Entsprechend Ihrem Fahrzeug
  • Gesamte Dauer: Reparaturzeit
  • Klassengleich: Kein Kleinwagen

Nutzungsausfall als Alternative

Nutzungsausfall: 25-175 Euro pro Tag je nach Fahrzeugklasse. Vorteilhaft bei Zweitwagen.

Vollständig übernommen

Sonstige Kosten

Kostenpauschale (25-30 Euro), Verdienstausfall, An- und Abmeldekosten bei Totalschaden.

Keine Vorleistung nötig

Mit einer Abtretungserklärung rechnen Gutachter, Anwalt und Mietwagenfirma direkt mit der Versicherung ab.

Gutachten bei unverschuldetem Unfall
Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Gutachten – die Kosten trägt die Gegenseite.

Schmerzensgeld bei Verletzung

Anspruch auf Schmerzensgeld

  • Schleudertrauma: Mehrere hundert bis tausend Euro
  • Schwere Verletzungen: Fünfstellige Beträge möglich

Weitere Ansprüche

Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden.

Richtiges Vorgehen nach dem Unfall

Am Unfallort

  • Fotos: Unfallstelle, Schäden
  • Daten: Name, Kennzeichen, Versicherung
  • Zeugen: Kontaktdaten
  • Polizei: Bei größeren Schäden

Nach dem Unfall

Unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Bei Verletzungen Fachanwalt hinzuziehen.

Häufige Fehler vermeiden

Ansprüche nicht vergessen

  • Wertminderung: Oft vergessen
  • Nutzungsausfall: Alternative zum Mietwagen
  • Kostenpauschale: 25-30 Euro

Professionelle Hilfe

Wer auf Gutachten und Anwalt verzichtet, verschenkt kostenlose Unterstützung.

Checkliste: Ansprüche

  • Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung
  • Wertminderung
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Gutachterkosten
  • Anwaltskosten
  • Kostenpauschale
  • Bei Verletzung: Schmerzensgeld

Fazit: Alle Ansprüche nutzen

Bei unverschuldetem Unfall haben Sie umfangreiche Ansprüche. Die Versicherung muss Sie vollständig entschädigen. Nutzen Sie Gutachten und Anwalt – beides kostenlos für Sie.

Häufige Fragen

Die gegnerische Haftpflichtversicherung – alles.

Nein, mit Abtretungserklärung nicht.

Empfehlenswert, Kosten trägt die Gegenseite.

Wertminderung, Nutzungsausfall, Kostenpauschale.

Drei Jahre ab Ende des Unfalljahres.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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