Polizei rufen nach Unfall

Wann es Pflicht ist und wann es sich trotzdem lohnt
Nach einem Verkehrsunfall stellen sich viele die Frage: Muss ich die Polizei rufen? Die Antwort ist nicht immer eindeutig. Denn es gibt Situationen, in denen die Polizei Pflicht ist – und andere, in denen sie freiwillig, aber trotzdem sehr sinnvoll ist. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen, wann Sie die 110 wählen sollten.
Autor: GS Sachverständige
Lesezeit: 10 min
Februar 6, 2026

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Besteht eine Pflicht, die Polizei zu rufen?

Eine generelle Pflicht, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu rufen, gibt es in Deutschland nicht. Trotzdem gibt es Situationen, in denen Sie die Polizei unbedingt hinzuziehen sollten. Außerdem kann ein Polizeibericht Ihre Beweislage erheblich verbessern.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie lieber die Polizei. Denn es schadet nie, eine behördliche Dokumentation zu haben. Die Beamten nehmen den Unfall auf, sichern Spuren und erstellen einen Bericht, der bei der Schadensregulierung hilft.

Wann Sie die Polizei rufen müssen

Pflichtfälle

In bestimmten Situationen sollten Sie die Polizei auf jeden Fall rufen. Denn ohne polizeiliche Dokumentation riskieren Sie rechtliche Nachteile oder verlieren wichtige Beweise:

  • Personenschäden: Sobald jemand verletzt wurde, sollten Sie immer die Polizei rufen – auch wenn die Verletzung harmlos wirkt. Denn manche Verletzungen zeigen sich erst später.
  • Fahrerflucht: Falls der Unfallgegner den Unfallort verlässt, handelt es sich um eine Straftat nach §142 StGB. Rufen Sie sofort die Polizei und notieren Sie das Kennzeichen.
  • Alkohol oder Drogen: Wenn Sie vermuten, dass der Unfallgegner unter Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, ist die Polizei unbedingt nötig. Denn nur sie kann einen Atemalkoholtest durchführen.
  • Keine Papiere: Falls der Gegner keinen Ausweis oder keine Versicherungsbestätigung vorzeigen kann, brauchen Sie die Polizei zur Identitätsfeststellung.

Wann die Polizei sinnvoll, aber nicht Pflicht ist

Empfehlenswerte Situationen

Auch wenn keine Pflicht besteht, kann ein Polizeibericht in vielen Fällen sehr hilfreich sein. Besonders in diesen Situationen lohnt es sich:

  • Unklare Schuldfrage: Wenn sich beide Seiten nicht einig sind, wer den Unfall verursacht hat, schafft die Polizei Klarheit. Die Beamten nehmen Spuren auf und befragen Zeugen.
  • Erheblicher Sachschaden: Bei Schäden über ca. 3.000 Euro ist eine polizeiliche Dokumentation ratsam. Denn bei hohen Schadenssummen versuchen Versicherungen häufiger, Leistungen zu kürzen.
  • Unkooperativer Gegner: Falls der Gegner sich weigert, Daten auszutauschen oder den Unfallbericht auszufüllen, können Sie die Polizei als Unterstützung hinzuziehen.
  • Firmenwagen oder Leasingfahrzeuge: Arbeitgeber und Leasinggesellschaften verlangen häufig einen Polizeibericht als Nachweis.

Der Ablauf eines Polizeieinsatzes

Wenn die Polizei eintrifft, geht sie systematisch vor. Die Beamten sichern zunächst die Unfallstelle und regeln den Verkehr. Danach nehmen sie den Unfall auf. Dabei dokumentieren sie folgende Punkte:

  • Personalien und Führerscheindaten aller Beteiligten
  • Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge
  • Aussagen der Unfallbeteiligten zum Hergang
  • Aussagen von Zeugen, falls vorhanden
  • Spuren am Unfallort wie Bremsspuren oder Trümmerteile
  • Verkehrszeichen und Straßenverhältnisse

Der Polizeibericht

Aus den gesammelten Informationen erstellt die Polizei einen Unfallbericht. Diesen können Sie gegen eine Gebühr bei der zuständigen Dienststelle anfordern. Der Bericht enthält die Feststellungen der Beamten und ist ein starkes Beweismittel bei der Schadensregulierung.

Wichtig: Die Polizei stellt am Unfallort in der Regel keine Schuld fest. Sie dokumentiert nur die Fakten. Die Schuldfrage wird später von der Versicherung oder einem Gericht geklärt.

Gut zu wissen: Polizei bestimmt keine Schuld

Die Polizei ist am Unfallort neutral. Sie dokumentiert die Fakten, sichert Spuren und nimmt Aussagen auf. Allerdings trifft sie keine Entscheidung über die Schuldfrage. Das ist Sache der Versicherung oder eines Gerichts. Deshalb sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass die Polizei „auf Ihrer Seite“ ist – sondern sachlich und ehrlich kooperieren.

Unfall gehabt? Wir dokumentieren alles professionell.
Ob mit oder ohne Polizeibericht – unsere Sachverständigen erstellen ein vollständiges Gutachten aller Schäden. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.

Was Sie der Polizei sagen sollten – und was nicht

Bleiben Sie sachlich

Beschreiben Sie den Unfallhergang sachlich und knapp. Schildern Sie nur das, was Sie tatsächlich gesehen und erlebt haben. Vermeiden Sie dabei Vermutungen oder Interpretationen.

Was Sie nicht sagen sollten

Auch gegenüber der Polizei gilt: Geben Sie kein Schuldeingeständnis ab. Sätze wie „Ich habe nicht aufgepasst“ oder „Das war mein Fehler“ können später gegen Sie verwendet werden. Denn die Polizei protokolliert Ihre Aussagen – und die Versicherung liest dieses Protokoll.

Außerdem haben Sie das Recht, eine Aussage zu verweigern, wenn Sie sich selbst belasten würden. Dieses Recht sollten Sie nutzen, wenn Sie unsicher sind. Allerdings müssen Sie immer Ihre Personalien angeben – das ist Pflicht.

Wann Sie auf die Polizei verzichten können

Kleine Blechschäden mit klarer Sachlage

Bei einem leichten Auffahrunfall auf dem Parkplatz oder einem kleinen Kratzer mit klarer Schuldfrage brauchen Sie die Polizei meistens nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass beide Beteiligten kooperativ sind und den Unfallbericht gemeinsam ausfüllen.

Trotzdem immer dokumentieren

Auch ohne Polizei sollten Sie den Unfall sorgfältig dokumentieren. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und allen Schäden. Tauschen Sie die Daten aus und füllen Sie den Unfallbericht aus. Denn auch bei kleinen Schäden kann die Schadensregulierung kompliziert werden, wenn die Dokumentation fehlt.

Grundsätzlich empfehlen wir: Wenn Sie auch nur leise Zweifel haben, rufen Sie lieber die Polizei. Es schadet nie, aber es kann Ihnen viel Ärger ersparen.

Polizeibericht anfordern und nutzen

So bekommen Sie den Bericht

Den Polizeibericht können Sie bei der zuständigen Polizeidienststelle anfordern. Dafür brauchen Sie das Aktenzeichen, das Ihnen die Beamten am Unfallort mitteilen. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Dienststelle einige Tage bis mehrere Wochen. Für die Ausstellung fällt eine kleine Gebühr an.

Wofür Sie den Bericht brauchen

Der Polizeibericht ist ein wichtiges Dokument für die Schadensregulierung. Er stärkt Ihre Position gegenüber der Versicherung, besonders wenn die Schuldfrage strittig ist. Außerdem hilft er Ihrem Kfz-Gutachter bei der Einschätzung des Schadens.

Informieren Sie sich auch über alle Ihre Rechte nach dem Unfall und die Kosten eines Kfz-Gutachtens.

Checkliste: Polizei nach dem Unfall

  • Bei Personenschäden immer die Polizei rufen
  • Bei Fahrerflucht sofort die 110 wählen
  • Bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen Polizei hinzuziehen
  • Bei unklarer Schuldfrage Polizei als neutrale Instanz nutzen
  • Bei unkooperativem Gegner Polizei zur Unterstützung rufen
  • Bei erheblichem Sachschaden polizeiliche Dokumentation sichern
  • Sachlich aussagen und kein Schuldeingeständnis abgeben
  • Aktenzeichen notieren für späteren Polizeibericht
  • Eigene Dokumentation trotzdem anfertigen (Fotos, Unfallbericht)
  • Im Zweifel lieber die Polizei rufen als darauf verzichten

Fazit: Im Zweifel lieber die Polizei rufen

Die Polizei ist nach einem Unfall in vielen Situationen eine wertvolle Unterstützung. Auch wenn keine Pflicht besteht, kann ein Polizeibericht Ihre Ansprüche stärken und die Schadensregulierung beschleunigen.

  • Pflicht: Bei Verletzungen, Fahrerflucht, Alkohol und fehlenden Papieren
  • Empfohlen: Bei unklarer Schuldfrage und erheblichem Sachschaden
  • Optional: Bei kleinen Blechschäden mit klarer Sachlage
  • Immer: Sachlich bleiben und kein Schuldeingeständnis abgeben
  • Grundsatz: Im Zweifel lieber anrufen als darauf verzichten

Häufige Fragen

Nein, in Deutschland gibt es keine generelle Pflicht. Allerdings sollten Sie die Polizei bei Personenschäden, Fahrerflucht, Alkoholverdacht und unklarer Schuldfrage immer hinzuziehen.
Nein, die Polizei dokumentiert nur die Fakten und sichert Spuren. Die Schuldfrage wird von der Versicherung oder einem Gericht geklärt.
Der Einsatz selbst ist kostenlos. Für die Anforderung des Polizeiberichts fällt eine kleine Gebühr an, die je nach Bundesland unterschiedlich ist.
Sie müssen Ihre Personalien angeben, aber Sie haben das Recht, eine Aussage zum Unfallhergang zu verweigern. Besonders wenn Sie sich selbst belasten würden, sollten Sie dieses Recht nutzen.
Sie können den Bericht bei der zuständigen Polizeidienststelle mit dem Aktenzeichen anfordern. Die Bearbeitung dauert einige Tage bis Wochen und es fällt eine kleine Gebühr an.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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