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Vom ersten Anruf bis zur Auszahlung: Wer den Ablauf der Schadensregulierung kennt, vermeidet Fehler und bekommt, was ihm zusteht. Hier erfahren Sie, wie lange die gegnerische Versicherung prüfen darf, welche Posten gern gekürzt werden – und wie Sie Druck machen.
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Schadensregulierung · Gegnerische Versicherung · Regulierungsfrist · Regulierungsschreiben · Kürzungen · Verzugszinsen · Fachanwalt · Gutachten ·
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Zentralruf der Autoversicherer
3 Monate
Spätestens dann muss ein begründetes Angebot vorliegen (§ 3a PflVG)
3–6 Wochen
Prüfzeit, die Gerichte meist zubilligen
+5 %-Pkt.
Verzugszinsen über dem Basiszinssatz
Im Kern sind es drei Schritte: den Schaden dokumentieren, die Ansprüche beziffern und die Zahlung einfordern. Melden Sie den Unfall der Haftpflichtversicherung des Verursachers – Ihre Ansprüche können Sie direkt gegen sie richten (§ 115 VVG). Ist sie unbekannt, hilft der Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens weiter.
Sichern Sie Beweise mit Fotos, Unfallbericht und Zeugen, und beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen. Das Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Forderungen – ohne Gutachten fehlen Wertminderung und Nutzungsausfall.
Heckschaden nach einem Auffahrunfall: Das Gutachten beziffert, was die Versicherung zahlen muss.
Ihre Ansprüche
Diese Posten gehören in Ihre Forderung an die gegnerische Versicherung:
Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung, dazu die Wertminderung; bei Totalschaden Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter- und Anwaltskosten, Unkostenpauschale, bei Totalschaden Ab- und Anmeldekosten.
Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.
Kürzungen
Prüfen Sie das Regulierungsschreiben genau – diese Posten werden häufig gekürzt oder abgelehnt:
01
Wird komplett gestrichen oder deutlich reduziert.
02
Dauer oder Tagessatz werden heruntergesetzt.
03
Tarif oder Fahrzeugklasse werden beanstandet.
04
Verweis auf günstigere Werkstätten – bei fiktiver Abrechnung nur unter engen Voraussetzungen zulässig.
05
Hohe Angebote aus Restwertbörsen sollen die Entschädigung drücken.
06
Das Honorar wird gekürzt. Dann setzt Ihr Anwalt die Forderung durch – Zug um Zug gegen Abtretung (BGH, 12.03.2024, VI ZR 280/22).
§ 3a
Gesetzliche Frist
Nach § 3a PflVG muss der Kfz-Haftpflichtversicherer spätestens drei Monate nach Geltendmachung ein begründetes Angebot vorlegen – oder begründet antworten, wenn die Haftung bestritten oder der Schaden noch nicht beziffert ist. Eine feste kürzere Prüfzeit gibt es nicht; Gerichte billigen meist etwa drei bis sechs Wochen zu, in einfachen Fällen eher weniger.
Setzen Sie deshalb eine angemessene Frist. Läuft sie fruchtlos ab, gerät die Versicherung in Verzug und schuldet Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB).
Manche Versicherer reagieren wochenlang nicht, fordern immer neue Unterlagen an, schicken einen eigenen Gutachter oder zahlen nur einen Teil und erklären den Fall für erledigt. Eine Teilzahlung ist aber keine Einigung über den Rest – den können Sie weiter fordern.
Bleiben Sie konsequent: schriftlich, mit Frist und mit Gutachten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hält den Druck aufrecht – bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite seine Kosten. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor alle Folgen absehbar sind.
Gutachter vor Ort: Eine vollständige Dokumentation nimmt Kürzungen den Boden.
Schritt 1
Anrufen, online buchen oder ein paar Fotos per WhatsApp schicken – wir melden uns schnell zurück.
Schritt 2
Ein unabhängiger Sachverständiger kommt dorthin, wo Ihr Auto steht: nach Hause, zur Arbeit oder in die Werkstatt.
Schritt 3
Das Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall liegt meist nach 24 Stunden vor.
Schritt 4
Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an die Versicherung oder Ihren Anwalt.
So behalten Sie den Überblick:
Wir liefern das Gutachten schnell – und arbeiten auf Wunsch direkt mit Ihrem Anwalt zusammen.
01
Unfall melden bei der gegnerischen Versicherung.
02
Unabhängiges Gutachten beauftragen.
03
Alle Ansprüche beziffern und Frist setzen.
04
Regulierungsschreiben genau prüfen.
05
Kürzungen widersprechen, Anwalt einschalten.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
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Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.
Wie lange darf die Versicherung prüfen?
Eine feste Frist gibt es nicht. Gerichte billigen meist etwa drei bis sechs Wochen zu. Spätestens nach drei Monaten muss ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort vorliegen (§ 3a PflVG).
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Einfache Fälle sind oft in wenigen Wochen erledigt. Bei Totalschaden, Personenschaden oder strittiger Schuld kann es Monate dauern.
Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Schriftlich mahnen, Frist setzen und einen Fachanwalt einschalten. Nach Fristablauf schuldet die Versicherung Verzugszinsen.
Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners?
Über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 – anhand des Kennzeichens.
Muss ich eine Teilzahlung akzeptieren?
Nein. Eine Teilzahlung erledigt den Rest nicht. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung vorschnell.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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