UPE-Aufschläge

Was sie sind und warum die Versicherung zahlen muss
Die Versicherung kürzt Ihre Reparaturkosten um die UPE-Aufschläge? Das ist ein beliebter Trick, um Geld zu sparen. Erfahren Sie, was UPE-Aufschläge sind und wie Sie Ihren vollen Anspruch durchsetzen.
Autor: Christian Sasse
Lesezeit: 8 min
Februar 6, 2026

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Was sind UPE-Aufschläge?

UPE-Aufschläge (Unverbindliche Preisempfehlung) sind Zuschläge, die Werkstätten auf die Ersatzteilpreise der Hersteller erheben. Diese Aufschläge decken Lagerkosten, Beschaffungsaufwand und Kapitalbindung ab. Sie sind branchenüblich und liegen typischerweise zwischen 10 und 15 Prozent auf den Netto-Ersatzteilpreis.

Versicherungen streichen diese Aufschläge gerne bei der Schadensregulierung – besonders bei der fiktiven Abrechnung. Das ist jedoch nicht rechtens, wenn die Aufschläge in Ihrer Region marktüblich sind.

Warum erheben Werkstätten UPE-Aufschläge?

Betriebswirtschaftliche Notwendigkeit

Werkstätten müssen Ersatzteile vorhalten, bestellen und lagern. Das verursacht Kosten:

  • Lagerhaltung: Räume, Regale, Verwaltung der Teile
  • Kapitalbindung: Geld ist in Ersatzteilen gebunden
  • Beschaffung: Bestellung, Lieferung, Wareneingangskontrolle
  • Risiko: Teile können veralten oder beschädigt werden

Branchenübliche Praxis

UPE-Aufschläge sind kein Wucher, sondern gängige Praxis in der gesamten Kfz-Branche. Sowohl freie Werkstätten als auch Markenwerkstätten erheben diese Aufschläge.

Warum kürzen Versicherungen die UPE-Aufschläge?

Kostensenkung als Ziel

Versicherungen versuchen, Schadenskosten zu minimieren. Die Streichung von UPE-Aufschlägen ist ein beliebtes Mittel:

  • Fiktive Abrechnung: Besonders häufig bei Auszahlung ohne Reparatur
  • Pauschale Kürzung: Ohne Prüfung der regionalen Marktüblichkeit
  • Verweis auf Einkaufspreise: Behauptung, nur Nettopreise seien erstattungsfähig

Rechtlich nicht haltbar

Die Rechtsprechung hat klargestellt: Wenn UPE-Aufschläge in der Region marktüblich sind, müssen sie erstattet werden – auch bei fiktiver Abrechnung.

Bei tatsächlicher Reparatur

Lassen Sie Ihr Fahrzeug reparieren, muss die Versicherung die tatsächlich angefallenen Kosten zahlen – inklusive UPE-Aufschläge. Die Rechnung der Werkstatt ist der Nachweis.

Bei fiktiver Abrechnung

Auch bei fiktiver Abrechnung haben Sie Anspruch auf UPE-Aufschläge, wenn:

  • Marktüblichkeit: Die Aufschläge sind in Ihrer Region üblich
  • Gutachten: Der Sachverständige hat sie im Gutachten kalkuliert
  • Nachweis: Sie können die regionale Üblichkeit belegen
Typische UPE-Aufschläge

Die Höhe der UPE-Aufschläge variiert regional und nach Werkstatttyp. Üblich sind 10 bis 15 Prozent auf den Netto-Ersatzteilpreis. Bei Markenwerkstätten können es auch bis zu 20 Prozent sein. Ihr Gutachter kennt die regionalen Werte.

Gutachten mit korrekten UPE-Aufschlägen
Unsere Sachverständigen kalkulieren die marktüblichen UPE-Aufschläge Ihrer Region. So haben Sie eine solide Basis für Ihre Ansprüche.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Unabhängiges Gutachten

Ein unabhängiges Gutachten ist die beste Grundlage. Der Sachverständige kalkuliert die UPE-Aufschläge nach regionalen Marktgegebenheiten.

Widerspruch bei Kürzung

Kürzt die Versicherung die UPE-Aufschläge:

  • Schriftlich widersprechen: Unter Verweis auf das Gutachten
  • Marktüblichkeit darlegen: Regionale Werkstattpreise als Nachweis
  • Frist setzen: Angemessene Zahlungsfrist fordern
  • Anwalt einschalten: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite

UPE-Aufschläge und Verbringungskosten

Oft gemeinsam gestrichen

Versicherungen kürzen häufig sowohl UPE-Aufschläge als auch Verbringungskosten. Beide Positionen sind jedoch erstattungsfähig:

  • UPE-Aufschläge: Zuschläge auf Ersatzteilpreise
  • Verbringungskosten: Transport zur Lackiererei oder Spezialwerkstatt

Gemeinsam durchsetzen

Prüfen Sie bei jeder Kürzung, ob beide Positionen betroffen sind. Ein vollständiges Gutachten enthält beide Kostenarten.

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler kosten Geld

  • Kürzung akzeptieren: Ohne Prüfung hinnehmen
  • Kein Gutachten: Nur Kostenvoranschlag ohne UPE-Aufschläge
  • Falscher Gutachter: Versicherungsgutachter kalkuliert oft ohne Aufschläge

Besser vorgehen

Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen. Bei Kürzung widersprechen und bei Bedarf Anwalt einschalten.

Checkliste: UPE-Aufschläge durchsetzen

  • Unabhängiges Gutachten mit UPE-Aufschlägen erstellen lassen
  • Gutachten auf vollständige Kalkulation prüfen
  • Bei Kürzung: Schriftlich widersprechen
  • Marktüblichkeit der Aufschläge belegen
  • Bei Bedarf: Fachanwalt einschalten

Fazit: UPE-Aufschläge stehen Ihnen zu

UPE-Aufschläge sind branchenüblich und erstattungsfähig – auch bei fiktiver Abrechnung. Lassen Sie sich von Versicherungen nicht um diese Position bringen. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert die marktüblichen Aufschläge, und bei Kürzung sollten Sie widersprechen. Bei einem unverschuldeten Unfall können Sie einen Anwalt hinzuziehen – die Kosten trägt die Gegenseite.

Häufige Fragen

UPE-Aufschläge sind Zuschläge auf Ersatzteilpreise, die Werkstätten für Lagerhaltung, Beschaffung und Kapitalbindung erheben. Sie liegen typischerweise bei 10-15 Prozent.

Ja, wenn die Aufschläge in Ihrer Region marktüblich sind. Das gilt auch bei fiktiver Abrechnung.

Um Kosten zu sparen. Die Kürzung ist jedoch rechtlich nicht haltbar, wenn die Aufschläge regional üblich sind.

Durch ein unabhängiges Gutachten, das die regionalen Marktgegebenheiten berücksichtigt.

Schriftlich widersprechen unter Verweis auf das Gutachten. Bei Bedarf Fachanwalt einschalten.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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