Verbringungskosten

Was sie sind und wer sie zahlt
Die Versicherung streicht die Verbringungskosten? Erfahren Sie, was Verbringungskosten sind und wann Sie Anspruch darauf haben.
Autor: Christian Sasse
Lesezeit: 7 min
Februar 6, 2026

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Was sind Verbringungskosten?

Verbringungskosten entstehen, wenn ein Fahrzeug während der Reparatur zu einem Fachbetrieb transportiert werden muss – etwa zur Lackiererei. Die Kosten liegen je nach Entfernung zwischen 50 und 150 Euro.

Versicherungen streichen diese Kosten gerne, obwohl sie bei fachgerechter Reparatur anfallen und erstattungsfähig sind.

Wann fallen Verbringungskosten an?

Typische Situationen

Verbringungskosten entstehen bei:

  • Lackierung: Transport zur externen Lackiererei
  • Karosseriearbeiten: Spezialwerkstatt für Richtarbeiten
  • Glasarbeiten: Fahrt zum Autoglaser
  • Achsvermessung: Transport zur Vermessungsanlage

Warum extern?

Nicht jede Werkstatt hat alle Einrichtungen vor Ort. Lackierkabinen sind teuer und werden oft gemeinsam genutzt.

Warum kürzen Versicherungen?

Typische Argumente

Versicherungen streichen Verbringungskosten mit Argumenten wie:

  • Nicht nachgewiesen: Kosten seien nicht belegt
  • Werkstatt hat alles vor Ort: Unterstellung
  • Bei fiktiver Abrechnung nicht erstattungsfähig: Falsch

Rechtslage

Die Rechtsprechung ist klar: Verbringungskosten sind auch bei fiktiver Abrechnung erstattungsfähig.

Bei tatsächlicher Reparatur

Die Werkstattrechnung weist die Kosten aus – die Versicherung muss zahlen.

Bei fiktiver Abrechnung

Auch ohne Reparatur haben Sie Anspruch, wenn:

  • Gutachten: Sachverständiger hat sie kalkuliert
  • Erforderlichkeit: Kosten wären bei Reparatur angefallen
  • Regional üblich: Werkstätten haben keine eigene Lackiererei
Verbringungskosten im Gutachten

Ein professionelles Gutachten enthält Verbringungskosten als separate Position. Der Sachverständige prüft, ob Werkstätten in der Region eigene Lackiereinrichtungen haben.

Gutachten mit allen Kostenpositionen
Unsere Sachverständigen kalkulieren alle erstattungsfähigen Kosten – inklusive Verbringungskosten.

So setzen Sie Ihren Anspruch durch

Unabhängiges Gutachten

Ein Gutachten kalkuliert die Verbringungskosten nach regionalen Gegebenheiten.

Bei Kürzung

  • Widersprechen: Schriftlich mit Verweis auf Gutachten
  • Begründung fordern: Warum werden Kosten gestrichen?
  • Anwalt einschalten: Bei unverschuldetem Unfall zahlt Gegenseite

Verbringungskosten und UPE-Aufschläge

Oft gemeinsam gestrichen

Versicherungen kürzen häufig beide Positionen:

  • Verbringungskosten: Transport zu Fachbetrieben
  • UPE-Aufschläge: Zuschläge auf Ersatzteilpreise

Beide durchsetzen

Prüfen Sie jede Abrechnung auf vollständige Erstattung.

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler kosten Geld

  • Kürzung hinnehmen: Ohne Widerspruch akzeptieren
  • Kein Gutachten: Nur Kostenvoranschlag
  • Falscher Gutachter: Versicherungsgutachter kalkuliert oft nicht vollständig

Besser

Immer unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

Checkliste: Verbringungskosten

  • Unabhängiges Gutachten erstellen lassen
  • Abrechnung auf vollständige Erstattung prüfen
  • Bei Kürzung: Schriftlich widersprechen
  • Bei Bedarf: Fachanwalt einschalten

Fazit: Verbringungskosten sind erstattungsfähig

Verbringungskosten gehören zur fachgerechten Reparatur und sind erstattungsfähig – auch bei fiktiver Abrechnung. Ein unabhängiges Gutachten dokumentiert die Kosten, bei Kürzung widersprechen.

Häufige Fragen

Kosten für den Transport des Fahrzeugs zu Fachbetrieben während der Reparatur.

Ja, wenn sie bei fachgerechter Reparatur anfallen – auch bei fiktiver Abrechnung.

Je nach Entfernung zwischen 50 und 150 Euro pro Verbringung.

Um Kosten zu sparen. Die Kürzung ist oft nicht rechtens.

Schriftlich widersprechen unter Verweis auf das Gutachten.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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