Unfall im Ausland

Was Sie sofort tun müssen und wie Sie Ihre Ansprüche grenzüberschreitend durchsetzen
Ein Unfall im Ausland ist stressig genug – Sprachbarrieren, unbekannte Regeln und die Frage, welche Versicherung zahlt, machen die Situation noch komplizierter. Allerdings haben Sie auch bei einem Unfall im Ausland umfangreiche Rechte. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie richtig handeln und Ihre Ansprüche sichern.
Autor: GS Sachverständige
Lesezeit: 13 min
Februar 6, 2026

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Vorbereitung: Diese Dokumente brauchen Sie im Ausland

Bevor Sie ins Ausland fahren, sollten Sie folgende Dokumente im Fahrzeug haben:

  • Grüne Karte (Internationale Versicherungskarte): Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung im Ausland. Seit 2021 nicht mehr in allen EU-Ländern Pflicht, allerdings trotzdem empfehlenswert, weil sie die Regulierung beschleunigt.
  • Europäischer Unfallbericht: Zweisprachiges Formular, das an jedem Unfallort verständlich ist. Sollte immer im Handschuhfach liegen.
  • Auslandsschadenschutz: Eine Zusatzversicherung Ihrer Kfz-Versicherung, die Ihnen bei unverschuldetem Unfall im Ausland die gleichen Leistungen wie in Deutschland sichert.

Außerdem empfehlen wir, die Notrufnummern des Reiselandes zu notieren und die App des ADAC oder eines anderen Automobilclubs installiert zu haben.

Sofortmaßnahmen nach dem Unfall im Ausland

Schritt 1: Unfallstelle sichern

Die Grundregeln sind weltweit gleich: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und Warndreieck aufstellen. Allerdings gelten in manchen Ländern strengere Regeln – in Frankreich und Spanien ist das Tragen der Warnweste Pflicht, sobald Sie das Fahrzeug verlassen.

Schritt 2: Polizei rufen

In vielen Ländern ist die Polizei bei jedem Unfall Pflicht – anders als in Deutschland, wo sie bei reinen Sachschäden optional ist. Besonders in Osteuropa, der Türkei und den Balkanstaaten sollten Sie immer die Polizei rufen, weil der Polizeibericht für die Regulierung erforderlich ist.

Schritt 3: Unfallbericht ausfüllen

Füllen Sie den Europäischen Unfallbericht gemeinsam mit dem Unfallgegner aus. Denn er ist in allen EU-Ländern standardisiert und zweisprachig. Dadurch funktioniert die Verständigung auch ohne gemeinsame Sprache.

Schritt 4: Beweise sichern

Dokumentieren Sie alles noch gründlicher als in Deutschland: Fotos von allen Schäden, Kennzeichen, Versicherungsdaten, Straßenschildern und Zeugen. Denn aus dem Ausland lassen sich Beweise im Nachhinein nur schwer beschaffen.

Welches Recht gilt bei einem Unfall im Ausland?

Recht des Unfallorts

Grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Das bedeutet: Wenn Sie in Frankreich einen Unfall haben, gelten französische Verkehrsregeln und französisches Schadensersatzrecht. Allerdings gibt es innerhalb der EU harmonisierte Regelungen, die Ihre Position als Geschädigter stärken.

EU-Richtlinie zur Kraftfahrzeughaftpflicht

Innerhalb der EU und des EWR gibt es eine einheitliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Außerdem haben Sie als Geschädigter das Recht, Ihren Anspruch über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Ihrem Heimatland geltend zu machen. Dadurch müssen Sie Ihre Ansprüche nicht im Ausland verfolgen.

Außerhalb der EU

Außerhalb der EU ist die Regulierung komplizierter. Denn es gibt keine einheitlichen Standards und die Deckungssummen können deutlich niedriger sein. Deshalb empfehlen wir für Reisen außerhalb der EU einen Auslandsschadenschutz, der die Differenz zwischen ausländischer und deutscher Deckung ausgleicht.

Was ist der Schadenregulierungsbeauftragte?

Jede Kfz-Versicherung, die in der EU tätig ist, muss in jedem EU-Land einen Schadenregulierungsbeauftragten benennen. Das ist Ihr direkter Ansprechpartner in Deutschland, wenn die gegnerische Versicherung aus dem Ausland kommt.

Wie finden Sie den Beauftragten?

Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 2502600 oder online unter zentralruf.de) können Sie den Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland ermitteln. Dafür brauchen Sie das Kennzeichen und das Land des Unfallgegners.

Vorteile des Schadenregulierungsbeauftragten

  • Kommunikation in deutscher Sprache
  • Regulierung nach deutschem Standard
  • Kein Rechtsstreit im Ausland nötig
  • Fristen und Verfahren wie bei einem inländischen Schaden

Wenn der Beauftragte nicht reagiert

Falls der Schadenregulierungsbeauftragte nicht innerhalb von 3 Monaten reguliert, können Sie sich an die Entschädigungsstelle des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wenden. Diese übernimmt dann die Regulierung stellvertretend.

Tipp: Auslandsschadenschutz vor der Reise abschließen

Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzversicherung, die bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland die Differenz zwischen ausländischer und deutscher Regulierung ausgleicht. Denn in vielen Ländern sind die Deckungssummen und Leistungen niedriger als in Deutschland. Der Auslandsschadenschutz kostet nur wenige Euro pro Jahr und lohnt sich für jeden Auslandsfahrer.

Nach dem Auslandsunfall: Gutachten in Deutschland beauftragen
Unsere Sachverständigen erstellen das Gutachten nach deutschen Standards – die beste Grundlage für die Schadensregulierung auch bei Auslandsunfällen.

Gutachten bei Unfällen im Ausland

Gutachten vor Ort oder in Deutschland?

Wenn Ihr Fahrzeug noch fahrtüchtig ist, empfehlen wir, das Gutachten in Deutschland erstellen zu lassen. Denn hier haben Sie Zugang zu Ihrem Vertrauensgutachter und die Regulierung läuft nach deutschen Standards.

Fahrzeug nicht fahrtüchtig?

Falls das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig ist, können Sie vor Ort ein Gutachten erstellen lassen. Allerdings sollten Sie darauf achten, dass der Gutachter unabhängig ist und nicht von der gegnerischen Versicherung beauftragt wurde. Außerdem sollten Sie den Schaden zusätzlich mit eigenen Fotos dokumentieren.

Kosten des Gutachtens

Bei einem unverschuldeten Unfall sind die Gutachterkosten auch bei Auslandsunfällen erstattungsfähig. Allerdings kann die Erstattung je nach Unfallland variieren. Ein Fachanwalt kann Ihnen helfen, die Gutachterkosten gegenüber der ausländischen Versicherung durchzusetzen.

Besonderheiten in beliebten Reiseländern

Italien

In Italien ist die Polizei bei Personenschäden Pflicht. Bei reinen Sachschäden genügt der Unfallbericht. Allerdings ist die Regulierung über italienische Versicherungen erfahrungsgemäß langsam – deshalb nutzen Sie den Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland.

Frankreich

Frankreich hat ein besonderes System: Der Unfallbericht (Constat amiable) hat quasi Vertragscharakter. Was Sie dort ankreuzen und unterschreiben, gilt als vereinbarter Hergang. Deshalb müssen Sie den Bericht besonders sorgfältig ausfüllen.

Österreich und Schweiz

In Österreich gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland. Denn die Rechtssysteme sind vergleichbar. In der Schweiz ist das Verfahren allerdings anders, weil die Schweiz nicht zur EU gehört. Hier brauchen Sie die Grüne Karte und sollten den Auslandsschadenschutz haben.

Polen und Tschechien

In Osteuropa ist der Polizeibericht bei jedem Unfall dringend empfehlenswert. Denn ohne polizeiliche Dokumentation kann die Regulierung erheblich erschwert werden. Außerdem sind die Deckungssummen in manchen östlichen EU-Ländern niedriger als in Deutschland.

Häufige Fehler beim Auslandsunfall

Fehler 1: Keine Polizei gerufen

In vielen Ländern ist die Polizei Pflicht. Selbst wenn das nicht der Fall ist, erschwert ein fehlender Polizeibericht die Regulierung erheblich. Rufen Sie deshalb im Ausland immer die Polizei.

Fehler 2: Unfallbericht nur in Fremdsprache unterschrieben

Unterschreiben Sie niemals ein Dokument, das Sie nicht verstehen. Nutzen Sie den zweisprachigen Europäischen Unfallbericht und bestehen Sie auf einer Version in Ihrer Sprache.

Fehler 3: Schaden direkt im Ausland regulieren lassen

Manche Geschädigte versuchen, den Schaden direkt mit der ausländischen Versicherung zu regeln. Allerdings ist das meistens nachteilig, weil die ausländische Regulierung nach dortigen Standards erfolgt – und die sind oft ungünstiger als deutsche.

Fehler 4: Keinen Auslandsschadenschutz abgeschlossen

Ohne Auslandsschadenschutz erhalten Sie bei einem unverschuldeten Unfall nur die Leistungen nach dem Recht des Unfalllands – und die sind oft deutlich niedriger als in Deutschland.

Checkliste: Unfall im Ausland

  • Vor der Reise: Grüne Karte, Europäischen Unfallbericht und Auslandsschadenschutz einpacken
  • Unfallstelle sichern – Warnweste ist in vielen Ländern Pflicht
  • Polizei rufen – im Ausland immer empfehlenswert
  • Europäischen Unfallbericht zweisprachig ausfüllen
  • Alle Schäden, Kennzeichen und Versicherungsdaten fotografieren
  • Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen
  • Über Zentralruf (0800 2502600) den Schadenregulierungsbeauftragten ermitteln
  • Gutachten in Deutschland erstellen lassen (wenn Fahrzeug fahrtüchtig)
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten bei strittigen Fällen
  • Eigene Versicherung über den Auslandsunfall informieren

Fazit: Im Ausland besonders sorgfältig dokumentieren

Ein Unfall im Ausland ist komplizierter als in Deutschland, allerdings haben Sie auch dort umfangreiche Rechte. Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation sichern Sie Ihre Ansprüche.

  • Vorbereitung: Grüne Karte, Unfallbericht und Auslandsschadenschutz
  • Vor Ort: Polizei rufen, Unfallbericht ausfüllen, alles fotografieren
  • Regulierung: Über den Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland
  • Gutachten: Möglichst in Deutschland erstellen lassen
  • Anwalt: Bei komplizierten Fällen Fachanwalt einschalten

Häufige Fragen

Grundsätzlich das Recht des Unfalllands. Innerhalb der EU können Sie Ihre Ansprüche allerdings über einen Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland geltend machen.
Ihr Ansprechpartner in Deutschland für Unfälle mit ausländischen Versicherungen. Er reguliert in deutscher Sprache und nach deutschem Standard. Erreichbar über den Zentralruf unter 0800 2502600.
In der EU seit 2021 nicht mehr überall Pflicht, allerdings dringend empfohlen. Außerhalb der EU ist sie meistens Pflicht. Sie beschleunigt die Regulierung und dient als internationaler Versicherungsnachweis.
Ja, immer. In vielen Ländern ist die Polizei bei jedem Unfall Pflicht. Auch wenn nicht: Der Polizeibericht ist im Ausland für die Regulierung besonders wichtig.
Eine Zusatzversicherung, die bei unverschuldetem Unfall im Ausland die Differenz zwischen ausländischer und deutscher Regulierung ausgleicht. Kostet wenige Euro pro Jahr und ist sehr empfehlenswert.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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