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Wer auffährt, hat Schuld – so jedenfalls die Faustregel. Ganz so einfach ist es nicht immer. Hier erfahren Sie, wann der Anscheinsbeweis gilt, wann der Vordermann mithaftet und welche Ansprüche Sie als Aufgefahrener haben.
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Auffahrunfall · Anscheinsbeweis · Sicherheitsabstand · Spurwechsel · Kettenauffahrunfall · Heckschaden · HWS-Syndrom · Wertminderung ·
§ 4
StVO: Abstand so groß, dass Sie auch bei plötzlichem Bremsen halten können
½ Tacho
Faustregel für den Abstand in Metern außerorts
100 %
Haftung des Auffahrenden im Regelfall
25–30 €
übliche Unkostenpauschale zusätzlich zum Schaden
Beim Auffahrunfall spricht der erste Anschein gegen den Auffahrenden: Wer hinten auffährt, hat in der Regel zu wenig Abstand gehalten, war zu schnell oder unaufmerksam. § 4 der Straßenverkehrs-Ordnung verlangt einen Abstand, der auch bei plötzlichem Bremsen des Vordermanns zum Anhalten reicht.
Deshalb muss der Auffahrende beweisen, dass ihn ausnahmsweise keine oder nur eine geringere Schuld trifft – nicht der Aufgefahrene. Gelingt ihm das nicht, haftet er allein. Für Sie als Aufgefahrenen bedeutet das: Ihre Chancen auf volle Regulierung stehen gut.
Heckschaden nach einem Auffahrunfall: Bei klarer Schuld des Hintermanns zahlt seine Versicherung.
Ausnahmen
Der Anscheinsbeweis gilt nur bei einem typischen Auffahrunfall. Diese Umstände können ihn erschüttern:
01
Wechselt der Vordermann kurz vorher die Spur, greift der Anscheinsbeweis nicht – das muss der Auffahrende aber beweisen (BGH, 13.12.2016, VI ZR 32/16).
02
Wer ohne Grund stark bremst, kann mithaften. Wer wegen einer Gefahr bremst, handelt dagegen richtig.
03
Gezieltes Ausbremsen kann sogar strafbar sein. Auch hier liegt die Beweislast zunächst beim Hintermann.
04
Rollt oder fährt der Vordermann zurück, liegt kein typischer Auffahrunfall vor.
05
Bei mehreren Fahrzeugen wird jede Kollision einzeln geprüft. Der Mittlere kann Geschädigter und Verursacher zugleich sein.
HWS
Gesundheit
Beim Aufprall von hinten wird der Kopf ruckartig nach vorn und zurück geschleudert. Typisch ist ein Schleudertrauma (HWS-Syndrom). Die Beschwerden – Nacken- und Kopfschmerzen, Schwindel, Konzentrationsprobleme – zeigen sich oft erst Stunden oder Tage später.
Lassen Sie sich deshalb möglichst zeitnah ärztlich untersuchen und alles dokumentieren. Ohne ärztlichen Befund wird es schwer, Schmerzensgeld durchzusetzen.
Ihre Ansprüche
Ohne Mitschuld muss die Versicherung des Hintermanns Ihren gesamten Schaden ersetzen:
Reparaturkosten oder fiktive Abrechnung, dazu die Wertminderung – bei Heckschäden oft erheblich.
Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter- und Anwaltskosten sowie eine Unkostenpauschale.
Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und gegebenenfalls Verdienstausfall.
Von außen sieht ein Auffahrunfall oft harmlos aus: ein eingedrückter Stoßfänger, ein Kratzer. Dahinter sitzen bei modernen Autos aber Pralldämpfer, Querträger, Parksensoren, Rückfahrkamera und Radarsensoren für Assistenzsysteme. Bei stärkeren Aufprällen können auch Heckblech, Kofferraumboden oder Rahmen verzogen sein.
Ein unabhängiges Gutachten erfasst diese verdeckten Schäden, ermittelt die Wertminderung und dokumentiert alles mit Fotos und Messungen. Gerade beim Auffahrunfall sollten Sie sich deshalb nicht auf einen Kostenvoranschlag einlassen. Nur bei echten Kleinstschäden ohne Lack- oder Technikschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen – deshalb lassen Sie den Schaden erst prüfen.
Heckschaden mit zerstörter Rückleuchte: Hinter der Verkleidung verbergen sich oft weitere Schäden.
So sichern Sie Ihre Ansprüche:
Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug und erstellen das Gutachten meist innerhalb von 24 Stunden – bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung.
01
Absichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck – auf der Autobahn hinter die Leitplanke.
02
Beweise sichern: Fotos, Zeugen, gegebenenfalls Polizei.
03
Zum Arzt – auch wenn Sie sich zunächst gut fühlen.
04
Unabhängigen Gutachter beauftragen, nicht den der Versicherung.
05
Bei Streit oder Verletzungen einen Fachanwalt einschalten.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
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Wer ist beim Auffahrunfall schuld?
In der Regel der Auffahrende. Für ihn spricht der Anscheinsbeweis, dass er zu dicht aufgefahren oder unaufmerksam war.
Wann haftet der Vordermann mit?
Etwa bei einem kurz vorher erfolgten Spurwechsel, grundlosem starkem Bremsen oder Rückwärtsfahren. Das muss der Auffahrende beweisen.
Was gilt beim Kettenauffahrunfall?
Jede Kollision wird einzeln bewertet. Oft ist die Beweislage schwierig – hier hilft ein Fachanwalt.
Bekomme ich nach einem Auffahrunfall Wertminderung?
Ja, wenn Ihr Fahrzeug nach der Reparatur als Unfallwagen weniger wert ist. Das ermittelt der Sachverständige.
Muss ich nach einem Auffahrunfall zum Arzt?
Es ist dringend zu empfehlen. HWS-Beschwerden zeigen sich oft erst später, und ohne Befund ist Schmerzensgeld kaum durchsetzbar.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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