Dashcam als Beweis nach Unfall – Was ist in Deutschland erlaubt?

BGH-Urteil, Datenschutz und praktische Tipps für Autofahrer
Immer mehr Autofahrer in Deutschland setzen auf Dashcams, um im Falle eines Unfalls den Hergang dokumentieren zu können. Doch die Rechtslage ist komplex: Permanentes Filmen verstößt gegen den Datenschutz, dennoch können Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht verwertbar sein. Wir erklären Ihnen, was erlaubt ist, worauf Sie achten müssen und wie eine Dashcam die Schadensregulierung nach einem Unfall unterstützen kann.
Autor: GS Sachverständige
Lesezeit: 10 min
Februar 6, 2026

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Was ist eine Dashcam und wie funktioniert sie?

Eine Dashcam ist eine kleine Videokamera, die am Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs installiert wird. Sie zeichnet das Verkehrsgeschehen während der Fahrt kontinuierlich auf und speichert das Material auf einer internen Speicherkarte.

Moderne Dashcams verfügen über eine sogenannte Loop-Funktion: Ältere Aufnahmen werden automatisch überschrieben, sobald der Speicher voll ist. Viele Modelle sind zusätzlich mit einem G-Sensor (Beschleunigungssensor) ausgestattet, der bei einem plötzlichen Brems- oder Aufprallvorgang die aktuelle Aufnahme dauerhaft speichert und vor dem Überschreiben schützt. Weitere mögliche Funktionen sind GPS-Tracking zur Erfassung von Fahrroute und Geschwindigkeit, Nachtsichtmodus und ein Parkmodus mit Bewegungserkennung.

Für die Beweissicherung nach einem Unfall ist vor allem die Kombination aus Loop-Aufzeichnung und ereignisbasierter Speicherung relevant – denn genau diese Funktionsweise wird von der Rechtsprechung als datenschutzkonformer eingestuft als dauerhaftes Aufzeichnen.

Das BGH-Grundsatzurteil von 2018

Am 15. Mai 2018 fällte der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen (Az. VI ZR 233/17). Die zentrale Aussage: Dashcam-Aufnahmen können im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein – auch wenn die Aufzeichnung selbst gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt.

Der BGH stellte klar, dass aus einem Datenschutzverstoß nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot folgt. Stattdessen ist im Einzelfall eine Interessenabwägung vorzunehmen: Das Interesse an der Aufklärung des Unfallhergangs wird gegen das Persönlichkeitsrecht der gefilmten Person abgewogen. Bei Verkehrsunfällen überwiegt in der Regel das Aufklärungsinteresse, da die Beteiligten ohnehin verpflichtet sind, personenbezogene Angaben zu machen.

Gleichzeitig betonte der BGH, dass permanentes und anlassloses Filmen des Straßenverkehrs datenschutzrechtlich verboten bleibt. Als zulässige Alternative nannte das Gericht ausdrücklich Dashcams, die Aufzeichnungen in kurzen Abständen überschreiben und erst bei einer Kollision oder starken Verzögerung dauerhaft speichern.

Datenschutzrechtliche Grenzen: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzen dem Dashcam-Einsatz klare Grenzen. Wer eine Dashcam betreibt, verarbeitet personenbezogene Daten Dritter – etwa Kennzeichen und Gesichter – und ist damit datenschutzrechtlich verantwortlich.

Erlaubt ist: Die Installation einer Dashcam im Fahrzeug und das anlassbezogene Aufzeichnen. Das bedeutet: Die Kamera läuft im Hintergrund, überschreibt Aufnahmen automatisch in kurzen Intervallen und speichert nur bei einem konkreten Ereignis wie einem Unfall oder einer starken Bremsung dauerhaft.

Verboten ist: Dauerhaftes, anlassloses Filmen und Speichern des Straßenverkehrs. Ebenso unzulässig ist die Veröffentlichung von Dashcam-Aufnahmen im Internet, auf denen andere Personen oder Kennzeichen erkennbar sind, ohne deren Einwilligung. Das gezielte Filmen zur Aufdeckung von Verkehrsverstößen anderer Verkehrsteilnehmer ist ebenfalls nicht erlaubt.

Wichtig: Deaktivieren Sie die Audioaufnahme Ihrer Dashcam. Tonaufnahmen von Gesprächen können als Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 StGB strafbar sein.

Die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen hängt von einer Einzelfallabwägung des Gerichts ab. Folgende Faktoren spielen dabei eine entscheidende Rolle:

Die Aufnahme ist kurz und anlassbezogen: Je kürzer die gespeicherte Sequenz und je klarer der Bezug zum Unfallereignis, desto größer die Chance auf Verwertbarkeit. Ideal sind Dashcams mit G-Sensor, die nur die letzten Sekunden vor und nach dem Aufprall dauerhaft speichern.

Das Aufklärungsinteresse überwiegt: Wenn kein anderer Beweis für den Unfallhergang zur Verfügung steht – etwa Zeugen oder Polizeiaufnahmen – steigt die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gericht die Dashcam-Aufnahme zulässt.

Die Aufnahme ist unverändert: Nur die unbearbeitete Originaldatei hat vor Gericht Beweiskraft. Schneiden, Filtern oder sonstiges Bearbeiten kann die Verwertbarkeit gefährden.

Allerdings gibt es keine Garantie: Einzelne Gerichte wie das Landgericht Mühlhausen haben 2020 die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen unter Verweis auf die DSGVO abgelehnt. Die Rechtsprechung ist also nicht einheitlich, wobei die Tendenz nach dem BGH-Urteil klar in Richtung Verwertbarkeit geht.

Wichtig: Dashcam datenschutzkonform einstellen

So nutzen Sie Ihre Dashcam regelkonform: Aktivieren Sie die Loop-Funktion mit kurzen Überschreibungsintervallen (1–3 Minuten). Nutzen Sie den G-Sensor für ereignisbasierte Speicherung. Deaktivieren Sie die Audioaufnahme. Montieren Sie die Kamera unauffällig hinter dem Rückspiegel, ohne Sichtbehinderung gemäß § 23 StVO. Veröffentlichen Sie niemals Aufnahmen mit erkennbaren Personen oder Kennzeichen ohne Einwilligung.

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Dashcam-Aufnahmen und die Schadensregulierung

Auch außerhalb des Gerichtssaals können Dashcam-Aufnahmen bei der Schadensregulierung hilfreich sein. Wenn die Schuldfrage nach einem Unfall strittig ist, kann ein eindeutiges Video den Sachverständigen bei der Unfallrekonstruktion unterstützen und die Versicherung von der Haftung des Unfallgegners überzeugen.

Typische Szenarien, in denen Dashcam-Aufnahmen besonders wertvoll sind: Auffahrunfälle mit strittiger Schuldfrage, Vorfahrtsverletzungen an komplexen Kreuzungen, Spurwechselunfälle auf der Autobahn, Unfallflucht des Gegners und provozierte Unfälle durch absichtliches Bremsen.

Wichtig zu wissen: Eine Dashcam-Aufnahme ersetzt kein Schadengutachten. Sie dokumentiert den Unfallhergang, nicht aber die Schadenshöhe. Für die vollständige Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche – Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall – benötigen Sie weiterhin ein unabhängiges Schadengutachten. Die Dashcam ist ein ergänzendes Beweismittel, das insbesondere bei der Klärung der Haftungsfrage wertvolle Dienste leisten kann.

Tipps für den Dashcam-Kauf und die Installation

Wenn Sie eine Dashcam anschaffen möchten, sollten Sie auf einige wichtige Funktionen achten, damit die Aufnahmen im Ernstfall auch tatsächlich verwertbar und datenschutzkonform sind.

Loop-Funktion mit automatischem Überschreiben ist unverzichtbar. Nur so stellen Sie sicher, dass keine dauerhaften Aufzeichnungen entstehen. Ein zuverlässiger G-Sensor (Beschleunigungssensor) erkennt Kollisionen und starke Bremsungen und speichert die relevante Sequenz automatisch dauerhaft. Gute Bildqualität in Full-HD-Auflösung (mindestens 1080p) ist wichtig, damit Kennzeichen und Verkehrsschilder auch bei schlechten Lichtverhältnissen lesbar sind. Ein Weitwinkelobjektiv von 130 bis 170 Grad erfasst einen großen Bereich vor dem Fahrzeug. GPS-Modul zur Aufzeichnung von Geschwindigkeit und Position kann als zusätzliches Beweismittel dienen.

Bei der Montage gilt: Die Kamera darf das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen. Ideal ist die Befestigung direkt hinter dem Rückspiegel. Verlegen Sie Kabel so, dass sie nicht in den Bereich von Seitenairbags geraten. Verwenden Sie hochwertige High-Endurance-Speicherkarten, die für dauerhaftes Schreiben ausgelegt sind.

Was tun nach einem Unfall mit Dashcam-Aufnahme?

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden und Ihre Dashcam den Vorfall aufgezeichnet hat, sollten Sie folgende Schritte beachten:

Sichern Sie sofort die Aufnahme. Entnehmen Sie die Speicherkarte oder markieren Sie die Datei als geschützt, damit sie nicht überschrieben wird. Erstellen Sie eine Sicherungskopie auf Ihrem Smartphone oder einem USB-Stick.

Verändern Sie die Aufnahme nicht. Schneiden, filtern oder bearbeiten Sie das Video keinesfalls. Nur die unbearbeitete Originaldatei hat vollen Beweiswert. Auch Datum und Uhrzeit in den Metadaten dürfen nicht manipuliert werden.

Informieren Sie Ihren Sachverständigen und Ihren Anwalt über die Existenz der Aufnahme. Die Dashcam-Aufnahme kann dem Sachverständigen wertvolle Hinweise für die Unfallrekonstruktion liefern und dem Anwalt bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.

Hinweis: Erwähnen Sie die Dashcam-Aufnahme gegenüber der gegnerischen Versicherung erst nach Rücksprache mit Ihrem Anwalt. In manchen Fällen kann es taktisch sinnvoller sein, die Aufnahme erst im weiteren Verlauf der Regulierung oder vor Gericht vorzulegen.

Checkliste: Dashcam richtig nutzen und Beweise sichern

  • Dashcam mit Loop-Funktion und G-Sensor wählen – datenschutzkonform und beweistauglich
  • Audioaufnahme deaktivieren – Tonaufnahmen können strafbar sein (§ 201 StGB)
  • Kamera unauffällig hinter dem Rückspiegel montieren – Sichtfeld nicht beeinträchtigen
  • Aufnahmen niemals im Internet veröffentlichen – ohne Einwilligung der Betroffenen verboten
  • Nach Unfall: Speicherkarte sofort sichern und Kopie erstellen
  • Originaldatei nicht bearbeiten – nur unverändertes Material hat Beweiskraft
  • Sachverständigen und Anwalt über Aufnahme informieren
  • Dashcam-Aufnahme ergänzt, ersetzt aber kein Schadengutachten
  • Regelmäßig Speicherkarte und Kamerafunktion prüfen
  • Datum und Uhrzeit der Dashcam korrekt einstellen – wichtig für die Beweisverwertung

Fazit: Dashcam als sinnvolle Ergänzung – aber kein Ersatz für ein Gutachten

Eine Dashcam kann nach einem Verkehrsunfall ein wertvolles Beweismittel sein – insbesondere wenn die Schuldfrage strittig ist. Das BGH-Urteil von 2018 hat die Verwertbarkeit grundsätzlich bestätigt, auch wenn die Aufnahme datenschutzrechtlich nicht in allen Punkten einwandfrei ist.

Entscheidend ist die datenschutzkonforme Nutzung: Kurze Überschreibungsintervalle, ereignisbasierte Speicherung und keine Audioaufnahme. So minimieren Sie rechtliche Risiken und maximieren die Chancen auf Beweisverwertbarkeit.

Vergessen Sie dabei nicht: Eine Dashcam dokumentiert den Unfallhergang, aber nicht die Schadenshöhe. Für die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unersetzlich.

Häufige Fragen

Ja, die Installation und Nutzung einer Dashcam im Fahrzeug ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf nicht dauerhaft und anlasslos gefilmt werden. Datenschutzkonform sind Dashcams mit Loop-Funktion und G-Sensor, die Aufnahmen automatisch überschreiben und nur bei einem Ereignis dauerhaft speichern.
Ja, der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 15. Mai 2018 (Az. VI ZR 233/17) entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Unfallhaftpflichtprozess als Beweismittel verwertbar sein können. Es erfolgt jedoch immer eine Einzelfallabwägung zwischen dem Aufklärungsinteresse und dem Datenschutzrecht der gefilmten Person.
Bei datenschutzkonformer Nutzung mit Loop-Funktion und anlassbezogener Speicherung in der Regel nicht. Wer jedoch dauerhaft ohne Anlass filmt und speichert, riskiert Bußgelder nach der DSGVO. Auch die Veröffentlichung von Aufnahmen mit erkennbaren Personen ohne deren Einwilligung kann sanktioniert werden.
Nein. Eine Dashcam dokumentiert den Unfallhergang und kann bei der Klärung der Schuldfrage helfen. Für die Bezifferung der Schadenshöhe, der Wertminderung und des Nutzungsausfalls ist ein unabhängiges Schadengutachten erforderlich. Die Dashcam ist ein ergänzendes, kein ersetzendes Beweismittel.
Besprechen Sie das zunächst mit Ihrem Anwalt. In manchen Fällen kann es taktisch sinnvoll sein, die Aufnahme erst im weiteren Verlauf der Regulierung oder vor Gericht vorzulegen. Informieren Sie auf jeden Fall Ihren Sachverständigen, da die Aufnahme wertvolle Hinweise für die Unfallrekonstruktion liefern kann.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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