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Startseite › Ratgeber › Unfall der Versicherung melden
Wer muss wen informieren – und bis wann? Die Fristen für die Schadensmeldung sind kürzer, als viele denken. Hier sehen Sie, welche Versicherung Sie nach dem Unfall benachrichtigen, welche Angaben nötig sind und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Lieber schreiben? Fotos per WhatsApp senden
Schadensmeldung · Frist · Haftpflicht · Kasko · Schadennummer · Zentralruf · Textform · Schuldeingeständnis ·
1 Woche
Anzeigefrist gegenüber der eigenen Kfz-Versicherung (AKB)
2 Wochen
Meldung beim gegnerischen Versicherer (§ 119 VVG)
0800 250 26 00
Zentralruf der Autoversicherer
3 Monate
Spätestens dann muss ein begründetes Angebot vorliegen (§ 3a PflVG)
§ 119
Frist
Sind Sie geschädigt, melden Sie den Unfall der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen, nachdem Sie davon erfahren haben – in Textform, also per Brief, E-Mail oder Online-Formular. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung (§ 119 Abs. 1 VVG).
Ihren Anspruch richten Sie direkt gegen diese Versicherung (§ 115 VVG). Melden Sie sich trotzdem lieber früher als später: Je schneller die Meldung vorliegt, desto schneller beginnt die Regulierung.
Bei einem unverschuldeten Unfall wenden Sie sich an die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Kennen Sie die Versicherung nicht, nennt sie Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer anhand des Kennzeichens.
Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder ist die Schuld unklar, melden Sie ihn Ihrer eigenen Kfz-Versicherung – nach den Musterbedingungen innerhalb einer Woche (AKB E.1.1). Das gilt auch, wenn Sie einen Schaden über die Kasko regulieren lassen wollen, etwa nach Hagel, Wildunfall oder Marderbiss.
Heckschaden mit zerstörter Rückleuchte: Wer den Unfall verursacht hat, entscheidet, welche Versicherung zuständig ist.
Schadensmeldung
Halten Sie die Informationen bereit, bevor Sie anrufen oder das Formular ausfüllen:
01
Datum, Uhrzeit und genaue Adresse oder Autobahnkilometer.
02
Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungen aller Beteiligten.
03
Eine sachliche Schilderung, ohne Wertung und ohne Schuldzuweisung.
04
Namen und Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen.
05
Fotos, Europäischer Unfallbericht und – falls vorhanden – das Aktenzeichen der Polizei.
06
Das Gutachten oder zunächst eine kurze Beschreibung; das Gutachten reichen Sie nach.
Drei Regeln für die Schadensmeldung:
01
Textform
Melden Sie online, per E-Mail oder Brief. Ein Anruf ist gut für den ersten Kontakt, ersetzt aber keinen Nachweis.
02
Sachlich
Schildern Sie den Hergang, ohne Schuld einzuräumen. Die Haftungsfrage klärt die Versicherung.
03
Schadennummer
Notieren Sie die Schadennummer und nennen Sie sie bei jedem weiteren Kontakt.
Die Anzeigefrist gegenüber der eigenen Versicherung ist eine Obliegenheit. Verletzen Sie sie vorsätzlich, kann der Versicherer leistungsfrei werden; bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung kürzen. Er muss aber zahlen, soweit die Verspätung weder für den Versicherungsfall noch für die Leistung ursächlich war – außer bei Arglist (§ 28 VVG).
Als Geschädigter verlieren Sie Ihren Anspruch gegen den Verursacher nicht schon, weil Sie die Zwei-Wochen-Frist verpasst haben. Trotzdem gilt: Zügig melden, das Gutachten nachreichen und alles schriftlich festhalten. Einen Termin für das Unfallgutachten bekommen Sie bei uns in der Regel kurzfristig.
Unfallschaden an einem Pkw: Mit Fotos und Gutachten ist die Meldung schnell vollständig.
So geht keine Frist verloren:
Melden Sie den Schaden – wir liefern das Gutachten dazu, meist innerhalb von 24 Stunden.
01
Zuständige Versicherung klären, notfalls über den Zentralruf.
02
Gegnerische Versicherung innerhalb von zwei Wochen in Textform informieren.
03
Eigene Versicherung innerhalb einer Woche, wenn Sie Verursacher sind oder die Kasko nutzen.
04
Kein Schuldeingeständnis in der Meldung.
05
Schadennummer notieren und das Gutachten nachreichen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.
Welche Frist gilt für die Schadensmeldung?
Gegenüber der eigenen Kfz-Versicherung nach den Musterbedingungen eine Woche. Als Geschädigter melden Sie den Unfall der gegnerischen Haftpflichtversicherung innerhalb von zwei Wochen in Textform (§ 119 VVG).
Muss ich meine eigene Versicherung informieren, wenn ich unschuldig bin?
Wenn die Schuld eindeutig beim Gegner liegt, wenden Sie sich an dessen Versicherung. Ist die Haftung unklar oder erhebt der Gegner Ansprüche gegen Sie, informieren Sie auch Ihre eigene Versicherung.
Was passiert bei verspäteter Meldung?
Gegenüber der eigenen Versicherung drohen bei Vorsatz Leistungsfreiheit und bei grober Fahrlässigkeit Kürzungen (§ 28 VVG). Melden Sie deshalb immer so schnell wie möglich.
Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners?
Über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 – mit dem Kennzeichen des anderen Fahrzeugs.
Soll ich erst das Gutachten machen lassen?
Sie können den Unfall sofort melden und das Gutachten nachreichen. Wichtig ist, dass die Frist gewahrt ist und Sie Ihren eigenen Sachverständigen wählen.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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