
Ihr Kfz Gutachter in NRW
als Gutachten festlegt: Und jetzt…?
…sind Sie hier genau richtig, um es erst gar nicht zur Feststellung „Versicherung zahlt weniger als Gutachten“ kommen zu lassen. Wollen Sie auf mehrere hundert Euro in Ihrem Schadensfall „verzichten“? Nein? Dann nehmen Sie sich hier 5 Minuten Lesezeit & legen Sie die Schadenregulierung nach unverschuldetem Unfall sofort in die Hände von GS Sachverständige. So kommen ALLE Schadenersatzansprüche auf die Abrechnung.
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Ihr Kfz Gutachter in NRW
„Ungekürzte“ Checkliste für Ihre Ansprüche:
Nein, grundlos darf die Versicherungsgesellschaft der Gegenseite das Sachverständigengutachten nicht einfach zusammenkürzen. Solche Kürzungen haben in der Mehrheit der Schadensfälle keinen Bestand. Dennoch sind Kürzungen von Gutachten tägliche Praxis bei der Schadensabwicklung, besonders bei älteren Fahrzeugen und fiktiver Schadensregulierung.
Stop!
Mit einem unabhängigen Kfz Gutachter und einem Rechtsanwalt fahren Sie nach unverschuldetem Unfall am besten. Beachten Sie, dass die Versicherung des Unfallverursachers Sie wahrscheinlich nur mit einem Kostenvoranschlag abspeisen möchte, auch bei klarer Schuldfrage. Das wäre ein großer Kürzungsversuch, denn Schadensposten wie Minderwert oder Nutzugsausfall blieben so außen vor.
Idealerweise unabhängig und vollständig auf Basis eines professionellen Schadengutachtens, damit ist der gegnerische Versicherungssachverständige sofort raus! Liegt mehr der Schaden am Unfallfahrzeug über der Bagatellgrenze (> 750 Euro Reparaturkosten), müssen Sie als Unfallgeschädigter keine Gutachtenkosten tragen. Sie legen so die Basis dafür, dass die Versicherung das zahlt, was laut Gutachten an Schaden entstanden ist.
Sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt, sollten Sie unbedingt ein Gutachten erstellen lassen. In einem unabhängigen Schadensgutachten werden nicht nur die Reparaturkosten festgelegt, sondern auch weitere Schadenersatzansprüche wie merkantile Wertminderung oder eine Nutzungsausfallentschädigung.
Kfz-Experten
Gerade bei der unfallbedingten Wertminderung geht es oft um hunderte Euro, auf die Geschädigte Anspruch haben. Mit dem Verweis auf das Fahrzeugalter werden gerne größere Summen gekürzt, sodass das Minus aus der Überschrift mit 350 Euro keinesfalls übertrieben ist.
Nein, das müssen und sollten Sie nicht. Wer das tut, muss sich über versteckte Versicherungskürzungen nicht wundern. Der gegnerische Versicherungsgutachter würde von Haus aus geringere Kosten ansetzen, sodass Sie Kürzungen gar nicht mitkriegen würden. Im Vergleich zu einem unabhängigen Sachverständigengutachten können Sie mit einer falschen Entscheidung für den Schadenservice der Gegenseite mehrere hundert Euro verlieren.
Schicken Sie uns einfach Fotos vom Schaden & Angaben zum Unfallhergang per E-Mail.
Schreiben Sie uns doch einfach per WhatsApp und senden uns Unfallbilder.
Noch nie war die Schadensmeldung so einfach.
Und so einfach geht’s:
* Sie erhalten in maximal 5 Minuten eine Antwort von uns.
Probieren Sie es doch mal aus!
Sie können sich grundsätzlich auf die Angaben verlassen, die GS Sachverständige im Unfallgutachten machen. Insofern ist es nicht ohne weiteres möglich, dass die Versicherung auf eine andere und für sie günstigere Reparaturmöglichkeit bei einem Haftpflichtschaden verweist.
Viele Rechte bzw. Ansprüche auf Schadensersatz sind laut BGH Urteil verbrieft: Ist Ihr Unfallfahrzeug nicht älter als 3 Jahre, sind Stundensätze einer Markenwerkstatt allein aufgrund von Garantieansprüchen legitim. Ihr Gutachter wird die Umstände genau prüfen und Ihre Rechte daraus ableiten. Anders als bei einem Kaskoschaden sind Sie kein Versicherungsnehmer: Sie unterliegen keinem Weisungsrecht mit Blick auf die Wahl einer Werkstatt.
In einem anderen Beitrag informieren wir Sie über die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Sie können sich auf Gutachtenbasis den Unfallschaden auszahlen lassen, müssen dann aber wie bei der konkreten Schadenabrechnung mit Kürzungsversuchen rechnen. Sie sind hier aber bereits in besten Händen, sodass Sie mit einem Anwalt aus dem Netzwerk sofort eine Antwort geben können.
Grundsätzlich können Sie über das Geld aus der fiktiven Regulierung des Schadens frei verfügen, sodass Sie auch eine ggf. teilweise Reparatur in Eigenregie vornehmen können. Sie dürfen sich mit Blick auf die Schadenminderungspflicht nur nicht bereichern. Dieser Gefahr unterliegen Sie mit einem neutralen Schadensgutachten als Regulierungsbasis erst gar nicht.
Streitpunkte bei fiktiver Schadensabrechnung
Unstrittig ist nur eine „Kürzung“ durch Kfz-Versicherungen: Mehrwertsteuer muss seit einer Gesetzesreform nur noch gezahlt werden, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das ist bei der fiktiven Abrechnung nicht der Fall. Alle andere Schadensposten dürfen bei fiktiver Abrechnung nicht einfach gekürzt werden, da der Abrechnungsmodus an sich nicht zu finanziellen Benachteiligungen führen darf.
Diese sind völlig legitim im Gutachten, wenn sie ortsüblich sind.
Hier kürzen Versicherungen gerne mit dem Verweis, dass ja gar keine Reparatur stattfinde.
Sofern im Gutachten berücksichtigt, lassen sich diese Posten auch bei der fiktiven Abrechnung durchsetzen.
Werkstattkosten, geringere Stundenverrechnungssätze: Grundsätzlich sind Markenwerkstätten auch ohne Reparatur legitim, wenn das Fahrzeug die Voraussetzungen erfüllt (nicht älter als 3 Jahre).
Hier kürzen Versicherer gerne die Dauer zusammen, wodurch sich eine geringere Auszahlungssumme ergibt.
Bei einem Totalschaden wird oft ein niedrigerer Wiederbeschaffungswert und ein höherer Restwert angesetzt: In Summe zahlt die Versicherung so weniger Schadensersatz aus.
Je älter ein Fahrzeug, desto stärker kürzen Versicherungen an diesem Posten (mit einem Kostenvoranschlag würde überhaupt kein Schadenersatz für den Wertverlust geleistet).
Es gibt mittlerweile auf regionaler Ebene sehr viele Urteile von Gerichten, die die Rechte von Geschädigten auch explizit bei fiktiver Abrechnung stärken. Lassen Sie sich in Ihrem Fall beraten und wehren Sie sich gegen nicht gesetzeskonforme Kürzungen oder gegen die plötzliche Infragestellung der Schuldfrage: Es geht um Ihr Geld!
Anders als bei einem Haftpflichtschaden, unterliegen Sie im Kaskofall dem Weisungsrecht Ihrer Versicherung. Sie dürfen also nicht selbst aktiv werden und einfach einen Gutachter beauftragen. Insofern können Kaskoversicherungen Kürzungen versteckter in Eigenregie vornehmen. Bei Teilschuld kommt die Option des Quotenvorrechts in Spiel, sodass die eigene Kaskoversicherung und die gegnerische Haftpflicht die Kosten für Werkstatt etc. begleichen.
ABER: Kommt Ihnen die Schadenssumme verdächtig niedrig vor, können Sie ein Zweitgutachten bzw. Gegengutachten prüfen oder das Sachverständigenverfahren im Streitfall ins Rollen bringen.
Nicht mit uns!
Ihre Kfz Gutachter warten darauf, Sie nach einem unverschuldeten Unfall schnell unterstützen zu können. Nehmen Sie direkt im Live-Chat Kontakt für eine Beratung auf oder vereinbaren Sie einen Termin. Top-Bewertungen zeigen Ihnen, dass Sie in besten Händen sind.
Was können wir noch für Sie tun? Werfen Sie einen Blick auf unser Leistungsspektrum.
„Versicherung zahlt laut Gutachten“ als Optimum!
Lassen Sie sich erst gar nicht auf das gegnerische Schadensmanagement ein, Ihre Rechte und Möglichkeiten sind umfassend als Unfallgeschädigter. Das ist die wichtigste Botschaft, die Sie mit aus diesem Ratgeberartikel zum Thema „Versicherung zahlt weniger als Gutachten“ mitnehmen sollten. Starten Sie direkt hier mit Ihrer Schadensmeldung für Ihr verunfalltes Auto.
Ob konkrete oder fiktive Abrechnung mit Gutachten: Mit der Kürzungsfreude von Versicherungen ist immer zu rechnen. Daher ist es wichtig, mit der Wahl eines eigenen Kfz-Sachverständigen nach Verkehrsunfall sofort die richtige Entscheidung zu treffen.
Ihre GS Sachverständigen und Experten für Verkehrsrecht aus dem Netzwerk haben immer ein Auge auf Ihren Fall: Kommt es zu Kürzungen, können Sie sofort handeln. GS Sachverständige arbeiten für Sie im Schadenfall kostenlos, und zwar in ganz NRW. Mit dem praktischen Vor-Ort-Service lassen sich schnell Regulierungstatsachen schaffen. Sie müssen nur Kontakt aufnehmen, was Sie bereits am Unfallort für Profihilfe bei der Beweissicherung tun können!
Kfz Gutachten vom Profi, wir kommen zu Ihnen.