Ihr Kfz Gutachter in NRW

595 Euro Nutzungs­ausfall­entschädigung:

Aus diesem Beispiel kann Realität werden!

„Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?“ Diese Frage stellen Sie sich höchstwahrscheinlich nicht sofort nach einem unverschuldeten Autounfall. Vielleicht wissen Sie gar nichts von diesem Schadenersatzanspruch! An diesem Regulierungsthema sehen Sie, wie wichtig ein *unabhängiger* Kfz Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist: Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, Sie über die Nutzungsausfallentschädigung aufzuklären. Wir schon, und zwar hier in kompakter Form.

Wir kommen zu Ihnen! NRW weit! Jetzt kontaktieren:

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595 Euro Nutzungs­ausfall­ent­schädigung:

„Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?“ Diese Frage stellen Sie sich höchstwahrscheinlich nicht sofort nach einem unverschuldeten Autounfall. Vielleicht wissen Sie gar nichts von diesem Schadenersatzanspruch! An diesem Regulierungsthema sehen Sie, wie wichtig ein *unabhängiger* Kfz Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist: Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, Sie über die Nutzungsausfallentschädigung aufzuklären. Wir schon, und zwar hier in kompakter Form.

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Kfz Gutachter Christian Sasse
Checkliste:

Ihr 60-Sekunden-Wissensupdate zur Nutzungs­ausfall­entschädigung

Ihre Vorteile mit uns:
GS Sachverständige Team
Carmelo Galluzzo & Christian Sasse
Unverbindlich und 100 % kostenfrei für Geschädigte
Gut zu wissen!

Häufig gestellte Fragen zur Nutzungs­ausfallent­schädigung:

Solange, wie Ihr Unfallfahrzeug reparatur- bzw. unfallbedingt nicht nutzbar ist. Das können wenige Tage, aber auch mehr als eine Woche sein. Auf Totalschadenbasis erfolgt die Zahlung der Nutzungsausfallentschädigung für bis zu 16 Tage. Ihre Kfz Gutachter berechnen Ihre Ansprüche!

Bei einem Haftpflichtschaden muss die gegnerische Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Sie ist Teil der Schadenersatzansprüche. Bei einem Kaskoschaden hingegen wird Nutzungsausfall in der Regel nicht erstattet.

Wenn Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit vorliegen und die Schuldfrage geklärt ist. Das Unfallfahrzeug muss nachweislich nicht nutzbar sein. Bei einem Totalschaden ist Nutzungsausfall für den Zeitraum der Wiederbeschaffung fällig (+ Dauer der Gutachtenerstellung und Überlegungszeit).
In der Nutzungsausfalltabelle werden mehr als 40.000 Fahrzeugmodelle in 11 Gruppen mit Tagessätzen zwischen 23 und 175 Euro eingeordnet. Tagesbetrag X Ausfallzeit ergibt in Summe die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei der Kfz-Schadenregulierung. Wir werden diese Tabelle in Ihrem Fall für Ihr Fahrzeug anwenden!

Berechnung der Nutzungs­ausfall­ent­schädigung: Das zählt!

Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet? Grundlage ist die Nutzungsausfalltabelle (auch EurotaxSchwacke Tabelle nach Küppersbusch genannt), die in 11 Fahrzeuggruppen je nach Fahrzeugklasse 11 aufsteigende Tagessätze zwischen 23 Euro für Kleinstwagen und bis zu 175 Euro für große SUVs zuordnet. Die Rechtsprechung empfiehlt Tatrichtern die Anwendung dieser Schwacke-Tabelle zur Herleitung der Nutzungsausfallentschädigung.

Haben Ihre Kfz Gutachter im Gutachten die Ausfallzeit in der Werkstatt beziffert, lässt sich auf dieser Basis bei der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung eine entsprechende Entschädigung für den PKW einfordern.

Beispiel für die Berechnung der Nutzungs­ausfall­entschädigung

Angenommen, Sie fahren einen Porsche Panamera 3.0 (Alter: 2 Jahre), der in Gruppe K mit einem Satz von 119 Euro eingeordnet ist. Beträgt die Ausfallzeit 5 Tage, dürfen Sie sich über 595 Euro freuen. Je länger die Reparatur dauert, desto höher wird die Ausfallentschädigung sein.

Voraussetzungen:

Wann habe ich Anspruch auf Nutzungs­ausfall nach Unfall?

Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sind von entscheidender Bedeutung: Sie müssen das Unfallfahrzeug nutzen wollen und dies auch tatsächlich können! Eine Nutzungsmöglichkeit ist z. B. nicht gegeben, wenn Sie mit einer unfallbedingten Verletzung im Krankenhaus liegen.

Reparaturkosten: 4.881,10 €

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Unfallbedingte Ausfall­ent­schädigung trotz Zweitfahrzeug?

Ein vorhandenes Zweitfahrzeug ist per se kein Grund, warum keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt wird (auch wenn der gegnerische Versicherer den Zweitwageneinwand oft vorbringt). Bei anderweitigen Ersatzfahrzeugen oder Fahrgemeinschaften ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. „Papas Auto“ ist als Ersatzfahrzeug bzw. Zweitwagen ist für Versicherer keine pauschale Legitimation, die Entschädigung für die Dauer der Reparatur nicht zu zahlen (vergl. BGH Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 363/11).

Checkliste:

Habe ich Anspruch auf eine Nutzungs­ausfallent­schädigung?

Dauer:

Wie lange steht mir nach Unfall Nutzungsausfall zu?

Der BGH hat 2013 geurteilt, dass auch der Zeitraum der Schadensfeststellung, die Suche nach einer Werkstatt sowie eine Überlegungsfrist (für den Kauf eines anderen Wagens als Ersatz) mit zur Nutzungsausfallentschädigung zählen. Insofern startet der Anspruch ggf. direkt ab dem Unfallzeitpunkt.

Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Nutzungs­ausfall­ent­schädigung bei Totalschaden: Das gilt

Bei der Wiederbeschaffung ist eine Überlegensfrist von bis zu 3 Tagen als üblich zu werten. Maßgeblich sind die Angaben des Schadengutachters im Sachverständigengutachten als Regulierungsgrundlage.

Insgesamt haben Unfallopfer laut Urteilen vieler Gerichte bei einem Totalschaden meistens 14 bis 16 Tage Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn sie sich nicht für einen Ersatzwagen entscheiden. Das OLG Celle (Az. 5 U 159/13) hat einer Klägerin bei der Totalschadenregulierung sogar 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen. Die Dauer variiert von Fall zu Fall!

Wie Nutzungsausfall beantragen?

Ihre Kfz Gutachter helfen!

Mit dem bundesweiten Service Ihrer GS Sachverständigen können Sie Ihre Nutzungsausfallentschädigung auf Gutachtenbasis für Ihr verunfalltes Auto einfordern. Nutzen Sie den ganzheitlichen Regulierungsservice und ersparen Sie sich Arbeitsaufwand. Sie müssten ansonsten mit einem Musterbrief der Versicherung mitteilen, dass Sie eine Nutzungsausfallentschädigung gelten machen wollen.

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Anspruch auf Nutzungs­ausfallent­schädigung bei Eigenreparatur?

Ja, auch bei fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur können Sie Nutzungsausfall geltend machen. Sie müssen dann aber die Reparatur und die Dauer mit aussagekräftigen Fotoaufnahmen und Dokumenten einen Reparaturnachweis erbringen. Das kann z. B. ein Kfz Gutachterbüro oder eine Werkstattrechnung für Sie leisten.

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Einsteigen:

Dieser Ersatzwagen stünde Ihnen nach Autounfall zu

So schön ein Porsche auf Zeit als Ersatzwagen auch wäre: Die Schadensminderungspflicht sieht vor, dass der Ersatzwagen aus derselben Fahrzeugklasse stammen muss. Wer einen Kleinwagen fährt, hat auch beim Ersatzwagen nur Anspruch auf einen Kleinwagen. Sie müssen sich als Geschädigter aber trotz Schadenminderungspflicht nicht verschlechtern, eventuell aber einer Notreparatur zustimmen!

Anspruch auf einen Ersatzwagen

Nutzungs­ausfall trotz Mietwagen?

Nein, diese beiden Optionen schließen sich aus. Sie könnten höchstens darüber nachdenken, ob Sie den Anspruchszeitraum aufsplitten. Stellt Ihnen jemand aus der Familie einen Ersatzwagen zur Verfügung, kann das den Anspruch auf Nutzungsausfall entziehen. Die individuellen Voraussetzungen von Geschädigten sind aber in jedem Fall zu klären.

Caravan Gutachten
Spezielle Fahrzeuge

Gibt es Nutzungs­ausfall für spezielle Fahrzeuge?

Grundlegend gilt: Für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads, Roller und Trikes wird kein Nutzungsausfall gewährt. Einzig für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfalltabelle. Wer kein Auto hat und das Motorrad für den täglichen Weg zur Arbeit nutzt, kann nach einem unverschuldeten Crash eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

Bei Wohnwagen oder Wohnmobilen können im Einzelfall Schadenersatzansprüche legitim sein, wenn eine Urlaubsreise bereits fest gebucht war. Das gilt auch, wenn das Wohnmobil für die Lebenshaltung oder den Arbeitsweg regelmäßig genutzt wird.

Wir setzen auf Qualität

Unsere Partner

Gewerbe

Gibt es Nutzungs­ausfall bei gewerblich genutzten Fahrzeugen (Dienstfahrzeug, LKW)?

Es ist klar, dass Nutzungsausfall im Fuhrpark für einen Schaden sorgen kann. Dieser muss aber ganz konkret vorgerechnet werden, um bei gewerblich genutzten Fahrzeugen Nutzungsausfall geltend zu machen. Für dieses Vorhaben sollten Sie auf einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Gutachternetzwerk nicht verzichten, vor allem bei Mischnutzung. Diesen muss die Versicherung des Unfallgegners bei eigener Unschuld übrigens auch bezahlen.

Nutzungsausfall bei gewerblichen Fahrzeugen
Nutzungsausfall bei gewerblichen Fahrzeugen
Berechnung des Nutzungsausfalls bei einem älteren Fahrzeug
Berechnung des Nutzungsausfalls bei einem älteren Fahrzeug

Wie berechnet sich Nutzungs­ausfall bei alten Fahrzeugen?

Abgesehen vom Modell und der Fahrzeugklasse spielt das Alter des Autos für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung eine wichtige Rolle. Je älter ein Unfallwagen ist, desto geringer fällt die Höhe der Entschädigung für Nutzungsausfall an.

Ist der Unfallwagen älter als 5 Jahre, ist in der Schadenregulierungspraxis eine Rückstufung um eine Fahrzeugklasse üblich. Laut BGH Urteil (NJW 1984,484) kann ab einem Fahrzeugalter von mehr als 10 Jahren eine Reduzierung bis auf die Vorhaltekosten in Betracht kommen. Damit sind alle Kosten für den Unterhalt eines Fahrzeugs gemeint.

Bekomme ich Nutzungsausfall bei einem Wildunfall?

Nein, denn ein Wildunfall ist ein Kaskoschaden. Dieser wird von der Teilkaskoversicherung reguliert, wodurch sich die Ansprüche im Regelfall auf die reinen Reparaturkosten beschränken. In der Teilkasko-Police müsste also ggf. eine entsprechende Ersatzleistung definiert sein. Nicht selten stellen Kaskoversicherer oder Partnerwerkstätten aber einen Mietwagen zur Verfügung.

Was Sie aus diesem Wissensupdate mitnehmen sollten ...

Bei einem Totalschaden überbrücken Sie mit der Nutzungsausfallentschädigung die gesamte Dauer des Wiederbeschaffungszeitraumes/der Ersatzbeschaffung. Je größer der Schaden und je neuer ein Fahrzeug ist, desto höher ist die potenzielle Nutzungsausfallentschädigung. Diese wesentliche Erkenntnis sollten Sie aus diesem Ratgeber zur Nutzungsausfallentschädigung mitnehmen, auch für zukünftige Kfz-Schadensfälle.

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Fazit: Auch Nutzungs­ausfall­ent­schädigung nach Unfall im Blick haben!

Sie haben am Beispiel zur Nutzungsausfallentschädigung hier gesehen, dass es nicht selten um viel Geld (Ihr Geld!) geht. Nur mit unabhängigen Kfz Schadengutachtern sorgen Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dafür, dass alle Schadenersatzansprüche inkl. Nutzungsausfall auf die Abrechnung kommen, und zwar in ungekürzter Höhe. Wir werden alle Voraussetzungen prüfen, um Nutzungsausfall von der Versicherung des Schadenverursachers angesichts der Reparaturzeit einfordern zu können.