Ihr Kfz Gutachter in NRW
„Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?“ Diese Frage stellen Sie sich höchstwahrscheinlich nicht sofort nach einem unverschuldeten Autounfall. Vielleicht wissen Sie gar nichts von diesem Schadenersatzanspruch! An diesem Regulierungsthema sehen Sie, wie wichtig ein *unabhängiger* Kfz Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist: Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, Sie über die Nutzungsausfallentschädigung aufzuklären. Wir schon, und zwar hier in kompakter Form.
Ihr Kfz Gutachter in NRW
„Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?“ Diese Frage stellen Sie sich höchstwahrscheinlich nicht sofort nach einem unverschuldeten Autounfall. Vielleicht wissen Sie gar nichts von diesem Schadenersatzanspruch! An diesem Regulierungsthema sehen Sie, wie wichtig ein *unabhängiger* Kfz Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ist: Die gegnerische Versicherung hat kein Interesse daran, Sie über die Nutzungsausfallentschädigung aufzuklären. Wir schon, und zwar hier in kompakter Form.
Bei einem Haftpflichtschaden muss die gegnerische Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung zahlen. Sie ist Teil der Schadenersatzansprüche. Bei einem Kaskoschaden hingegen wird Nutzungsausfall in der Regel nicht erstattet.
Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet? Grundlage ist die Nutzungsausfalltabelle (auch EurotaxSchwacke Tabelle nach Küppersbusch genannt), die in 11 Fahrzeuggruppen je nach Fahrzeugklasse 11 aufsteigende Tagessätze zwischen 23 Euro für Kleinstwagen und bis zu 175 Euro für große SUVs zuordnet. Die Rechtsprechung empfiehlt Tatrichtern die Anwendung dieser Schwacke-Tabelle zur Herleitung der Nutzungsausfallentschädigung.
Haben Ihre Kfz Gutachter im Gutachten die Ausfallzeit in der Werkstatt beziffert, lässt sich auf dieser Basis bei der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung eine entsprechende Entschädigung für den PKW einfordern.
Angenommen, Sie fahren einen Porsche Panamera 3.0 (Alter: 2 Jahre), der in Gruppe K mit einem Satz von 119 Euro eingeordnet ist. Beträgt die Ausfallzeit 5 Tage, dürfen Sie sich über 595 Euro freuen. Je länger die Reparatur dauert, desto höher wird die Ausfallentschädigung sein.
Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit sind von entscheidender Bedeutung: Sie müssen das Unfallfahrzeug nutzen wollen und dies auch tatsächlich können! Eine Nutzungsmöglichkeit ist z. B. nicht gegeben, wenn Sie mit einer unfallbedingten Verletzung im Krankenhaus liegen.
Ein vorhandenes Zweitfahrzeug ist per se kein Grund, warum keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt wird (auch wenn der gegnerische Versicherer den Zweitwageneinwand oft vorbringt). Bei anderweitigen Ersatzfahrzeugen oder Fahrgemeinschaften ist eine Einzelfallprüfung erforderlich. „Papas Auto“ ist als Ersatzfahrzeug bzw. Zweitwagen ist für Versicherer keine pauschale Legitimation, die Entschädigung für die Dauer der Reparatur nicht zu zahlen (vergl. BGH Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 363/11).
Der BGH hat 2013 geurteilt, dass auch der Zeitraum der Schadensfeststellung, die Suche nach einer Werkstatt sowie eine Überlegungsfrist (für den Kauf eines anderen Wagens als Ersatz) mit zur Nutzungsausfallentschädigung zählen. Insofern startet der Anspruch ggf. direkt ab dem Unfallzeitpunkt.
Bei der Wiederbeschaffung ist eine Überlegensfrist von bis zu 3 Tagen als üblich zu werten. Maßgeblich sind die Angaben des Schadengutachters im Sachverständigengutachten als Regulierungsgrundlage.
Insgesamt haben Unfallopfer laut Urteilen vieler Gerichte bei einem Totalschaden meistens 14 bis 16 Tage Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn sie sich nicht für einen Ersatzwagen entscheiden. Das OLG Celle (Az. 5 U 159/13) hat einer Klägerin bei der Totalschadenregulierung sogar 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen. Die Dauer variiert von Fall zu Fall!
Mit dem bundesweiten Service Ihrer GS Sachverständigen können Sie Ihre Nutzungsausfallentschädigung auf Gutachtenbasis für Ihr verunfalltes Auto einfordern. Nutzen Sie den ganzheitlichen Regulierungsservice und ersparen Sie sich Arbeitsaufwand. Sie müssten ansonsten mit einem Musterbrief der Versicherung mitteilen, dass Sie eine Nutzungsausfallentschädigung gelten machen wollen.
Jetzt Kontakt aufnehmen und beraten lassen:
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24/7 Unfallhilfe
Nach einem unverschuldeten Autounfall muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen unabhängigen Kfz Gutachter übernehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und setzen Sie auf die erfahrenen Profis unseres Sachverständigenbüros. Ganz gleich ob es sich um einen Kfz, LKW, Motorrad, E-Bike oder Caravan Schaden handelt. Wir verhelfen Ihnen schnell und kompetent zu Ihrem Recht. Warten Sie nicht und kontaktieren Sie den Kfz Gutachter in Ihrer Region.
Christian Sasse
Geschäftsführung
Carmelo Galluzzo
Geschäftsführung
Janine Meyer
Backoffice
Joseph
Kundenbetreuung
Hinweis: Die Kosten für den Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
Dank unserer Partner sind wir in der Lage den Schaden noch unkomplizierter und schneller zu regulieren
Das Sachverständigenbüro GS-Sachverständige, das sind Carmelo Galluzzo und Christian Sasse. Zwei Kfz Gutachter die Ihren Job lieben und leben.
Wir sind durch den DguSV (Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband e.V.) geprüft und zertifiziert und bilden uns regelmäßig weiter und eignen uns Zusatzqualifikationen an. Nur dadurch können wir Ihnen garantieren, dass Sie ein lückenloses Kfz Gutachten bekommen das selten von den Versicherungen beanstandet oder gekürzt wird.
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Ja, auch bei fiktiver Abrechnung und Eigenreparatur können Sie Nutzungsausfall geltend machen. Sie müssen dann aber die Reparatur und die Dauer mit aussagekräftigen Fotoaufnahmen und Dokumenten einen Reparaturnachweis erbringen. Das kann z. B. ein Kfz Gutachterbüro oder eine Werkstattrechnung für Sie leisten.
Nein, diese beiden Optionen schließen sich aus. Sie könnten höchstens darüber nachdenken, ob Sie den Anspruchszeitraum aufsplitten. Stellt Ihnen jemand aus der Familie einen Ersatzwagen zur Verfügung, kann das den Anspruch auf Nutzungsausfall entziehen. Die individuellen Voraussetzungen von Geschädigten sind aber in jedem Fall zu klären.
Grundlegend gilt: Für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads, Roller und Trikes wird kein Nutzungsausfall gewährt. Einzig für Motorräder gibt es eine eigene Nutzungsausfalltabelle. Wer kein Auto hat und das Motorrad für den täglichen Weg zur Arbeit nutzt, kann nach einem unverschuldeten Crash eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
Bei Wohnwagen oder Wohnmobilen können im Einzelfall Schadenersatzansprüche legitim sein, wenn eine Urlaubsreise bereits fest gebucht war. Das gilt auch, wenn das Wohnmobil für die Lebenshaltung oder den Arbeitsweg regelmäßig genutzt wird.
Es ist klar, dass Nutzungsausfall im Fuhrpark für einen Schaden sorgen kann. Dieser muss aber ganz konkret vorgerechnet werden, um bei gewerblich genutzten Fahrzeugen Nutzungsausfall geltend zu machen. Für dieses Vorhaben sollten Sie auf einen erfahrenen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aus unserem Gutachternetzwerk nicht verzichten, vor allem bei Mischnutzung. Diesen muss die Versicherung des Unfallgegners bei eigener Unschuld übrigens auch bezahlen.
Abgesehen vom Modell und der Fahrzeugklasse spielt das Alter des Autos für die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung eine wichtige Rolle. Je älter ein Unfallwagen ist, desto geringer fällt die Höhe der Entschädigung für Nutzungsausfall an.
Ist der Unfallwagen älter als 5 Jahre, ist in der Schadenregulierungspraxis eine Rückstufung um eine Fahrzeugklasse üblich. Laut BGH Urteil (NJW 1984,484) kann ab einem Fahrzeugalter von mehr als 10 Jahren eine Reduzierung bis auf die Vorhaltekosten in Betracht kommen. Damit sind alle Kosten für den Unterhalt eines Fahrzeugs gemeint.
Nein, denn ein Wildunfall ist ein Kaskoschaden. Dieser wird von der Teilkaskoversicherung reguliert, wodurch sich die Ansprüche im Regelfall auf die reinen Reparaturkosten beschränken. In der Teilkasko-Police müsste also ggf. eine entsprechende Ersatzleistung definiert sein. Nicht selten stellen Kaskoversicherer oder Partnerwerkstätten aber einen Mietwagen zur Verfügung.
Bei einem Totalschaden überbrücken Sie mit der Nutzungsausfallentschädigung die gesamte Dauer des Wiederbeschaffungszeitraumes/der Ersatzbeschaffung. Je größer der Schaden und je neuer ein Fahrzeug ist, desto höher ist die potenzielle Nutzungsausfallentschädigung. Diese wesentliche Erkenntnis sollten Sie aus diesem Ratgeber zur Nutzungsausfallentschädigung mitnehmen, auch für zukünftige Kfz-Schadensfälle.
Sie haben am Beispiel zur Nutzungsausfallentschädigung hier gesehen, dass es nicht selten um viel Geld (Ihr Geld!) geht. Nur mit unabhängigen Kfz Schadengutachtern sorgen Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dafür, dass alle Schadenersatzansprüche inkl. Nutzungsausfall auf die Abrechnung kommen, und zwar in ungekürzter Höhe. Wir werden alle Voraussetzungen prüfen, um Nutzungsausfall von der Versicherung des Schadenverursachers angesichts der Reparaturzeit einfordern zu können.
Kfz Gutachten vom Profi, wir kommen zu Ihnen.