Ihr Kfz Gutachter in NRW

Fiktive Abrechnung

wird hier zu 100 % als Abrechnungsoption Realität!

Fiktive Abrechnung bedeutet für Sie nach unverschuldetem Autounfall, dass Sie keinem Zwang zur Reparatur ausgesetzt sind. Sie können sich auf Gutachtenbasis bei der fiktiven Abrechnung den Unfallschaden mit allen angefallenen Kosten auszahlen lassen. Damit alles ungekürzt auf die fiktive Schadensabrechnung kommt, sollten Sie einen eigenen, neutralen Kfz Gutachter beauftragen. GS Sachverständige unterstützen Sie in ganz NRW!

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Ihr Kfz Gutachter in NRW

Fiktive Abrechnung

Fiktive Abrechnung bedeutet für Sie nach unverschuldetem Autounfall, dass Sie keinem Zwang zur Reparatur ausgesetzt sind. Sie können sich auf Gutachtenbasis bei der fiktiven Abrechnung den Unfallschaden mit allen angefallenen Kosten auszahlen lassen. Damit alles ungekürzt auf die fiktive Schadensabrechnung kommt, sollten Sie einen eigenen, neutralen Kfz Gutachter beauftragen. GS Sachverständige unterstützen Sie in ganz NRW!

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Kfz Gutachter Christian Sasse
Checkliste nach Unfall:

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Ihre Vorteile mit uns:
GS Sachverständige Team
Carmelo Galluzzo & Christian Sasse
Unverbindlich und 100 % kostenfrei für Geschädigte
Gut zu wissen!

Gutachterantworten auf häufige Fragen zur fiktiven Abrechnung

Sämtliche Kosten und Ansprüche auf Schadensersatz, die sich aus dem Gutachten ableiten lassen. Zu nennen sind Netto-Instandsetzungskosten für den entstandenen Schaden, eine Nutzungsausfallentschädigung (alternativ Ersatzfahrzeug) und merkantiler Minderwert. Mehrwertsteuer wird seit 2002 nicht mehr fiktiv abgerechnet.
Nein, Geschädigte haben ausdrücklich das Recht zur fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten nach Unfall. Sie brauchen sich nicht unter Druck setzen lassen, die Kosten für den Schaden sind ohne Besuch einer Werkstatt erstattungsfähig. Ihre GS Sachverständigen klären Sie über Vor- & Nachteile auf.
Seit 2002 wird die Mehrwertsteuer nicht mehr bei fiktiver Abrechnung erstattet. Insofern bezahlt die Autoversicherung des Unfallverursachers Netto-Werkstattkosten. Kürzungen bei Verbringungskosten, Beilackierungskosten, UPE-Aufschlägen & Stundenverrechnungssätzen von Markenwerkstätten sind auch fiktiver Abrechnung oft ungerechtfertigt, auch hinsichtlich der Schadensminderungspflicht.
Sie brauchen ein neutrales Schadengutachten, um die Reparaturkosten und weitere Schadenersatzansprüche wie Wertminderung oder Nutzungsausfall bei der gegnerischen Versicherung einfordern können. Ein Kostenvoranschlag ist von Nachteil, da er nur die reinen Instandsetzungskosten beinhaltet.
So geht’s!

So funktioniert die fiktive Abrechnung

Rufen Sie nach dem Unfall in Nordrhein-Westfalen auch zur wichtigen Beweissicherung die GS Sachverständigen an. Für den Unfallschaden wird zeitnah ein Gutachten erstellt, das die Basis für die Versicherungsabwicklung sein wird. Liegen alle Zahlen auf dem Tisch, können Sie mit Fachexpertise die finanzielle Vor- oder Nachteilhaftigkeit der fiktiven Abrechnung besprechen. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, werden Ihre Kfz Gutachter bzw. ein hinzugezogener Anwalt das entsprechend beim Gutachtenversand kommunizieren.

Fiktive Abrechnung es Unfallschaden

Beispiel: So viel Geld könnten Sie bekommen

Das erstellte Schadengutachten sieht Reparaturkosten (netto) in Höhe von 2.200 Euro vor. Die Wertminderung wird mit 200 Euro beziffert, für Nutzungsausfall kommen nochmal 150 Euro hinzu. Wenn Sie sich diesen Haftpflichtschaden bei der fiktiven Abrechnung auszahlen lassen, überweist Ihnen die Versicherung 2.550 Euro. Ist Ihr Auto weiterhin fahrtüchtig, können Sie frei über dieses Geld verfügen und ggf. selbst die Reparatur durchführen (lassen).

Übrigens: Auch einen Kaskoschaden (z. B. Hagelschaden) können Sie als Versicherungsnehmer fiktiv abrechnen. Anders als im Haftpflichtfall wird die Kaskoversicherung das Vorgehen für den Fahrzeugschaden bestimmen. Selbstbeteiligung und Verlust der jetzigen Schadenfreiheitsklasse sind zu bedenken.

Schadenaufnahme bei Ihnen vor Ort

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Halt, das war doch mehr?!

Falls Ihnen die Versicherung nur 2.100 Euro überweisen möchte, liegt ein KürzungsVERSUCH vor. Wehren Sie sich dagegen, zumal bei eigener Unschuld Anwaltskosten auch von der Gegenseite getragen werden. Im Sachverständigennetzwerk haben Sie schnell Zugriff auf einen Rechtsanwalt. Dieser spielt bei der fiktiven Abrechnung erfahrungsgemäß eine wichtige Rolle.

Keine Angst: Auch bei der konkreten Abrechnung versuchen Kfz-Versicherer munter zu kürzen …

Checkliste mit Voraus­setzungen:

Eine Grundvoraussetzung ist, ...

dass Ihnen das Fahrzeug gehört. Leasingfahrzeuge oder Finanzierungen fallen heraus, hier ist der Leasinggeber bzw. die Bank der Eigentümer. Und dieser ist meistens an einer Reparatur interessiert, da es sich oft um neue Fahrzeuge handelt.

Eine weitere Voraussetzung ist, ...

dass Sie die Schadenssumme aussagekräftig beziffern können. Sie brauchen ein Schadengutachten als Basis, für das Ihnen bei eigener Unschuld keine Kosten entstehen. Letztlich ist ein Sachverständigengutachten alternativlos, da es keine Reparaturrechnung einer Werkstatt oder Reparaturbestätigungen bei der fiktiven Abrechnung gibt.

Nach fiktiver Abrechnung sind Geschädigte ...

an eine Haltefrist von 6 Monaten gebunden. So lange müssen Unfallgeschädigte das Fahrzeug weiternutzen. In dieser Haltedauer sieht der BGH einen Beweis für das Integritätsinteresse (vergl. Az. VI ZB 71/08). Wer das Auto zeitnah verkaufen will, sollte sich also gegen die fiktive Abrechnung entscheiden (zumal sich ein repariertes Unfallfahrzeug besser verkaufen lässt).

Christian Sasse | GS Sachverständige

Wann lohnt sich eine fiktive Abrechnung?

Das sollten Sie in Ihrem konkreten Fall mit gutachterlicher Fachexpertise durchsprechen. Bei älteren Fahrzeugen und oberflächlichem Schaden kann die fiktive Abrechnung prüfenswert sein, wenn das Fahrzeug noch verkehrssicher ist und Folgeschäden auszuschließen sind. Der Aspekt der Wertminderung spielt meistens keine Rolle mehr, wohl aber bei neuen Fahrzeugen! Je neuer das Fahrzeug und je ausgeprägter der Unfallschaden ist, desto kritischer sollten Sie die fiktive Abrechnung sehen.

Kfz-Experten

Unsere Leistungen

Wirtschaftlicher Totalschaden & fiktive Abrechnung?

Im Grunde wird ein Totalschaden immer fiktiv abgerechnet, da Geschädigte auf Gutachtenbasis (!) als Entschädigungszahlung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung erhalten. Sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand ist enthalten, zum Restwert darf das Fahrzeug mit Totalschaden verkauft werden.

Insofern gelten in diesem Szenario auf Totalschadenbasis an sich schon andere Ausgangsbedingungen, eine konkrete Abrechnung ist nur noch im Rahmen der 130 Prozent Regelung möglich. Dann dürfen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Ein solcher Fahrzeugschaden ließe sich noch reparieren, die Wiederbeschaffung wäre nicht alternativlos.

Wirtschaftlicher Totalschaden fiktiv abrechnen

Mit Kostenvoranschlag oder Kfz Gutachten fiktiv abrechnen?

Sobald die Bagatellschadengrenze überschritten ist, müssen Sie sich nicht mehr mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Nur ein unabhängiges Kfz Gutachten stellt sicher, dass auch bei fiktiver Abrechnung alle legitimen Schadenspositionen in angemessener Höhe Berücksichtigung finden. Lassen Sie im Zweifelsfall die Schadenshöhe bestimmen, um Klarheit über Ihre Möglichkeiten zu erlangen. In mehr als 80 % der Fälle liegt kein Bagatellschaden vor …

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Unfallschaden auszahlen lassen trotz Reparatur?

Vielsagend ist ein Urteil des OLG München (Aktenzeichen 24 U 4397/20): Geschädigte können demnach auch dann die fiktive Abrechnung nutzen, wenn sie den Unfallwagen tatsächlich reparieren lassen. Mit dem Geld aus der fiktiven Abrechnung stehen Ihnen alle Optionen offen: Sie können ggf. auch nur einen Teil des Schadens reparieren lassen. Zu beachten sind aber das Bereicherungsverbot und die Schadenminderungspflicht bei der Unfallregulierung.

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Kürzungen: Streitpunkte bei der fiktiven Abrechnung

Generell gilt: Unfallgeschädigte dürfen nicht allein durch den fiktiven Abrechnungsmodus schlechter gestellt werden! Kostenfaktoren aus dem Gutachten sind auch fiktiv abzurechnen, wenn sie technisch notwendig und in der Höhe ortsüblich sind.

Zahlreiche regionale Gerichtsurteile haben die Rechte von Geschädigten bzw. die Ersatzfähigkeit von Ansprüchen bei fiktiver Abrechnung gestärkt. Alles, was bei der Reparatur des Fahrzeugs gerechtfertigt ist, darf bei fiktiver Abrechnung nicht einfach gestrichen werden.

Kürzungen bei fiktiver Abrechnung

Oft kürzen Versicherungen im fiktiven Abrechnungs­modus an ...

UPE-Aufschlägen ...

für Ersatzteile (durch die Werkstatt in ortsüblicher Höhe).

Verbringungskosten ...

(meistens für eine notwendige Beilackierung).

Stundenverrechnungsätzen ...

einer Markenwerkstatt (unter 3 Jahren Fahrzeugalter sind markengebundene Stundensätze auch fiktiv abzurechnen laut BGH Urteil, Aktenzeichen VI ZR 53/09).

Fazit: Fiktive Abrechnung kann eine Option nach Unfall sein!

Ihre Ausgangsbedingungen für die Schadenregulierung nach einem Autounfall sind nun klarer: Sie wissen jetzt, dass es keinen Zwang bzw. Automatismus für eine Reparatur nach einem Verkehrsunfall bei der Versicherungsabwicklung gibt. Grundsätzlich kommt die fiktive Abrechnung eher für ältere Fahrzeuge in Frage. Je höher der Schaden und je neuer das verunfallte Auto ist, desto schneller sollte Abstand von der fiktiven Abrechnung genommen werden.

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Nicht lange warten: Hier sofort Fakten schaffen!

GS Sachverständige stehen in ganz NRW für kostenlosen vor Ort Service bei einem Haftpflichtschaden, eine schnelle Gutachtenerstellung (oft binnen 24 Stunden), Einsatz auch am Wochenende und exzellente Kundenbewertungen.

Sichern Sie sich direkt hier online Ihren Termin oder chatten Sie mit Ihren Kfz Gutachtern, um Ihren Fall objektiv prüfen zu lassen: Steht die Schadenhöhe fest, kann die fiktive Abrechnung als Option in Ihrem Fall ganz seriös geprüft werden.

Nehmen Sie Kontakt auf, wir sind in 60 Minuten am Unfallort! Sie können direkt online einen Termin für ein Elektroauto Gutachten vereinbaren. Unser Live-Chat beantwortet alle wichtigen Fragen SOFORT!

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