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Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht reparieren lassen. Sie können sich die Reparaturkosten laut Gutachten auch auszahlen lassen. Hier erfahren Sie, wie viel Sie bekommen, welche Ansprüche bleiben und wo die Versicherung gern kürzt.
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Fiktive Abrechnung · Netto-Reparaturkosten · Mehrwertsteuer · Wertminderung · Nutzungsausfall · Werkstattverweis · Gutachten · Auszahlung ·
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht in der Werkstatt reparieren, sondern erhalten die Reparaturkosten laut Gutachten als Geld. Die Mehrwertsteuer wird dabei nicht erstattet, weil sie nur anfällt, wenn tatsächlich repariert wird.
Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung: Sie können günstiger reparieren lassen, nur das Nötigste machen oder ganz auf die Reparatur verzichten. Wichtig ist eine saubere Grundlage – ein unabhängiges Gutachten, das alle Schäden, die Wertminderung und den Nutzungsausfall beziffert.
Aufgerissener Heckstoßfänger: Reparieren oder auszahlen lassen – das entscheiden Sie.
−19 %
Rechenbeispiel
Ihr Gutachten weist 5.000 Euro Reparaturkosten brutto aus. Abzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer (798 Euro) zahlt die gegnerische Versicherung 4.202 Euro an Sie aus.
Dazu kommen – auch ohne Reparatur – die Wertminderung, die Gutachterkosten und die Kostenpauschale. Lassen Sie später doch noch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer mit der Rechnung nachfordern.
19 %
Mehrwertsteuer wird ohne Reparatur nicht erstattet
4.202 €
Auszahlung bei 5.000 € Reparaturkosten brutto
100 %
Wertminderung auch ohne Reparatur
3 Jahre
Zeit, um zu reparieren und die Mehrwertsteuer nachzufordern
Grundsätzlich können Sie bei jedem unverschuldeten Unfall fiktiv abrechnen. Diese Punkte sollten Sie kennen:
02
Schadenhöhe
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, gibt es nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
03
Grundlage
Ein Gutachten beziffert Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall. Nur bei echten Kleinstschäden ohne Lack- oder Technikschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen – deshalb lassen Sie den Schaden erst prüfen.
Vor- und Nachteile
Ob Reparatur oder Auszahlung besser ist, hängt von Fahrzeug, Schaden und Ihren Plänen ab:
01
Sie bekommen Geld statt Reparatur und entscheiden selbst, was Sie damit machen.
02
Bei älteren Autos oder kleinen optischen Schäden lohnt sich eine teure Reparatur oft nicht.
03
Kein Warten auf einen Werkstatttermin und kein Ersatzwagen nötig.
04
Sie erhalten rund 19 Prozent weniger als bei einer Reparatur mit Rechnung.
05
Ein unreparierter Schaden kann beim späteren Verkauf den Preis drücken.
06
Bei neuen, hochwertigen Autos ist die Reparatur mit Rechnung meist die bessere Wahl.
Versicherungstricks
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und widersprechen Sie Kürzungen schriftlich mit Verweis auf das Gutachten:
Die Versicherung rechnet mit niedrigeren Stundensätzen einer Partnerwerkstatt. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenlosem Scheckheft in der Markenwerkstatt ist das nach dem BGH unzulässig.
Ein Kostenvoranschlag erfasst weder Wertminderung noch Nutzungsausfall und übersieht oft versteckte Schäden.
Typisch sind Kürzungen bei Ersatzteilaufschlägen oder Verbringungskosten – hier hilft ein Fachanwalt.
Wer zunächst fiktiv abrechnet, kann sich später noch für eine Reparatur entscheiden. Dann reichen Sie die Rechnung nach und fordern die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer nach. Achten Sie dabei auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.
Die fiktive Abrechnung ist damit auch eine gute Zwischenlösung, wenn Sie sich noch nicht entschieden haben. Entscheidend ist in jedem Fall ein vollständiges, unabhängiges Gutachten – es ist die Grundlage für die Auszahlung und für jede spätere Nachforderung.
Seitenschaden an einem schwarzen SUV: Das Gutachten dokumentiert den Schaden auch für eine spätere Reparatur.
Der Ablauf in fünf Schritten:
Kürzt die Versicherung, widersprechen Sie schriftlich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt die volle Summe durch – bei unverschuldetem Unfall auf Kosten der Gegenseite.
01
Unabhängiges Gutachten beauftragen – mit Wertminderung und Nutzungsausfall.
02
Der Versicherung mitteilen, dass Sie fiktiv abrechnen.
03
Netto-Reparaturkosten laut Gutachten einfordern.
04
Wertminderung, Gutachterkosten und Pauschale zusätzlich geltend machen.
05
Kürzungen nicht hinnehmen – schriftlich widersprechen.
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Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
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Was ist eine fiktive Abrechnung?
Sie lassen nicht reparieren, sondern bekommen die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Wie viel bekomme ich?
Die Netto-Reparaturkosten. Bei 5.000 Euro brutto sind das 4.202 Euro – plus Wertminderung, Gutachterkosten und Pauschale.
Bekomme ich auch Wertminderung?
Ja. Die Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie reparieren.
Darf die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?
Unter Umständen ja. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenlosem Scheckheft in der Markenwerkstatt in der Regel nicht.
Kann ich nachträglich reparieren lassen?
Ja. Mit der Rechnung können Sie die angefallene Mehrwertsteuer nachfordern – innerhalb der Verjährungsfrist.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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