Ihr Kfz Gutachter in NRW
wird hier zu 100 % als Abrechnungsoption Realität!
Fiktive Abrechnung bedeutet für Sie nach unverschuldetem Autounfall, dass Sie keinem Zwang zur Reparatur ausgesetzt sind. Sie können sich auf Gutachtenbasis bei der fiktiven Abrechnung den Unfallschaden mit allen angefallenen Kosten auszahlen lassen. Damit alles ungekürzt auf die fiktive Schadensabrechnung kommt, sollten Sie einen eigenen, neutralen Kfz Gutachter beauftragen. GS Sachverständige unterstützen Sie in ganz NRW!
Ihr Kfz Gutachter in NRW
Fiktive Abrechnung bedeutet für Sie nach unverschuldetem Autounfall, dass Sie keinem Zwang zur Reparatur ausgesetzt sind. Sie können sich auf Gutachtenbasis bei der fiktiven Abrechnung den Unfallschaden mit allen angefallenen Kosten auszahlen lassen. Damit alles ungekürzt auf die fiktive Schadensabrechnung kommt, sollten Sie einen eigenen, neutralen Kfz Gutachter beauftragen. GS Sachverständige unterstützen Sie in ganz NRW!
Rufen Sie nach dem Unfall in Nordrhein-Westfalen auch zur wichtigen Beweissicherung die GS Sachverständigen an. Für den Unfallschaden wird zeitnah ein Gutachten erstellt, das die Basis für die Versicherungsabwicklung sein wird. Liegen alle Zahlen auf dem Tisch, können Sie mit Fachexpertise die finanzielle Vor- oder Nachteilhaftigkeit der fiktiven Abrechnung besprechen. Entscheiden Sie sich für diesen Weg, werden Ihre Kfz Gutachter bzw. ein hinzugezogener Anwalt das entsprechend beim Gutachtenversand kommunizieren.
Das erstellte Schadengutachten sieht Reparaturkosten (netto) in Höhe von 2.200 Euro vor. Die Wertminderung wird mit 200 Euro beziffert, für Nutzungsausfall kommen nochmal 150 Euro hinzu. Wenn Sie sich diesen Haftpflichtschaden bei der fiktiven Abrechnung auszahlen lassen, überweist Ihnen die Versicherung 2.550 Euro. Ist Ihr Auto weiterhin fahrtüchtig, können Sie frei über dieses Geld verfügen und ggf. selbst die Reparatur durchführen (lassen).
Stop!
Falls Ihnen die Versicherung nur 2.100 Euro überweisen möchte, liegt ein KürzungsVERSUCH vor. Wehren Sie sich dagegen, zumal bei eigener Unschuld Anwaltskosten auch von der Gegenseite getragen werden. Im Sachverständigennetzwerk haben Sie schnell Zugriff auf einen Rechtsanwalt. Dieser spielt bei der fiktiven Abrechnung erfahrungsgemäß eine wichtige Rolle.
Keine Angst: Auch bei der konkreten Abrechnung versuchen Kfz-Versicherer munter zu kürzen …
dass Ihnen das Fahrzeug gehört. Leasingfahrzeuge oder Finanzierungen fallen heraus, hier ist der Leasinggeber bzw. die Bank der Eigentümer. Und dieser ist meistens an einer Reparatur interessiert, da es sich oft um neue Fahrzeuge handelt.
dass Sie die Schadenssumme aussagekräftig beziffern können. Sie brauchen ein Schadengutachten als Basis, für das Ihnen bei eigener Unschuld keine Kosten entstehen. Letztlich ist ein Sachverständigengutachten alternativlos, da es keine Reparaturrechnung einer Werkstatt oder Reparaturbestätigungen bei der fiktiven Abrechnung gibt.
an eine Haltefrist von 6 Monaten gebunden. So lange müssen Unfallgeschädigte das Fahrzeug weiternutzen. In dieser Haltedauer sieht der BGH einen Beweis für das Integritätsinteresse (vergl. Az. VI ZB 71/08). Wer das Auto zeitnah verkaufen will, sollte sich also gegen die fiktive Abrechnung entscheiden (zumal sich ein repariertes Unfallfahrzeug besser verkaufen lässt).
Das sollten Sie in Ihrem konkreten Fall mit gutachterlicher Fachexpertise durchsprechen. Bei älteren Fahrzeugen und oberflächlichem Schaden kann die fiktive Abrechnung prüfenswert sein, wenn das Fahrzeug noch verkehrssicher ist und Folgeschäden auszuschließen sind. Der Aspekt der Wertminderung spielt meistens keine Rolle mehr, wohl aber bei neuen Fahrzeugen! Je neuer das Fahrzeug und je ausgeprägter der Unfallschaden ist, desto kritischer sollten Sie die fiktive Abrechnung sehen.
Kfz-Experten
Im Grunde wird ein Totalschaden immer fiktiv abgerechnet, da Geschädigte auf Gutachtenbasis (!) als Entschädigungszahlung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung erhalten. Sämtlicher Wiederbeschaffungsaufwand ist enthalten, zum Restwert darf das Fahrzeug mit Totalschaden verkauft werden.
Insofern gelten in diesem Szenario auf Totalschadenbasis an sich schon andere Ausgangsbedingungen, eine konkrete Abrechnung ist nur noch im Rahmen der 130 Prozent Regelung möglich. Dann dürfen die Reparaturkosten maximal 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Ein solcher Fahrzeugschaden ließe sich noch reparieren, die Wiederbeschaffung wäre nicht alternativlos.
Sobald die Bagatellschadengrenze überschritten ist, müssen Sie sich nicht mehr mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben. Nur ein unabhängiges Kfz Gutachten stellt sicher, dass auch bei fiktiver Abrechnung alle legitimen Schadenspositionen in angemessener Höhe Berücksichtigung finden. Lassen Sie im Zweifelsfall die Schadenshöhe bestimmen, um Klarheit über Ihre Möglichkeiten zu erlangen. In mehr als 80 % der Fälle liegt kein Bagatellschaden vor …
Schicken Sie uns einfach Fotos vom Schaden & Angaben zum Unfallhergang per E-Mail.
Schreiben Sie uns doch einfach per WhatsApp und senden uns Unfallbilder.
Vielsagend ist ein Urteil des OLG München (Aktenzeichen 24 U 4397/20): Geschädigte können demnach auch dann die fiktive Abrechnung nutzen, wenn sie den Unfallwagen tatsächlich reparieren lassen. Mit dem Geld aus der fiktiven Abrechnung stehen Ihnen alle Optionen offen: Sie können ggf. auch nur einen Teil des Schadens reparieren lassen. Zu beachten sind aber das Bereicherungsverbot und die Schadenminderungspflicht bei der Unfallregulierung.
Noch nie war die Schadensmeldung so einfach.
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Generell gilt: Unfallgeschädigte dürfen nicht allein durch den fiktiven Abrechnungsmodus schlechter gestellt werden! Kostenfaktoren aus dem Gutachten sind auch fiktiv abzurechnen, wenn sie technisch notwendig und in der Höhe ortsüblich sind.
Zahlreiche regionale Gerichtsurteile haben die Rechte von Geschädigten bzw. die Ersatzfähigkeit von Ansprüchen bei fiktiver Abrechnung gestärkt. Alles, was bei der Reparatur des Fahrzeugs gerechtfertigt ist, darf bei fiktiver Abrechnung nicht einfach gestrichen werden.
für Ersatzteile (durch die Werkstatt in ortsüblicher Höhe).
(meistens für eine notwendige Beilackierung).
einer Markenwerkstatt (unter 3 Jahren Fahrzeugalter sind markengebundene Stundensätze auch fiktiv abzurechnen laut BGH Urteil, Aktenzeichen VI ZR 53/09).
Ihre Ausgangsbedingungen für die Schadenregulierung nach einem Autounfall sind nun klarer: Sie wissen jetzt, dass es keinen Zwang bzw. Automatismus für eine Reparatur nach einem Verkehrsunfall bei der Versicherungsabwicklung gibt. Grundsätzlich kommt die fiktive Abrechnung eher für ältere Fahrzeuge in Frage. Je höher der Schaden und je neuer das verunfallte Auto ist, desto schneller sollte Abstand von der fiktiven Abrechnung genommen werden.
GS Sachverständige stehen in ganz NRW für kostenlosen vor Ort Service bei einem Haftpflichtschaden, eine schnelle Gutachtenerstellung (oft binnen 24 Stunden), Einsatz auch am Wochenende und exzellente Kundenbewertungen.
Sichern Sie sich direkt hier online Ihren Termin oder chatten Sie mit Ihren Kfz Gutachtern, um Ihren Fall objektiv prüfen zu lassen: Steht die Schadenhöhe fest, kann die fiktive Abrechnung als Option in Ihrem Fall ganz seriös geprüft werden.
Nehmen Sie Kontakt auf, wir sind in 60 Minuten am Unfallort! Sie können direkt online einen Termin für ein Elektroauto Gutachten vereinbaren. Unser Live-Chat beantwortet alle wichtigen Fragen SOFORT!
Kfz Gutachten vom Profi, wir kommen zu Ihnen.