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Frontschaden an einem VW Golf: Kotflügel, Motorhaube und Stoßfänger beschädigt

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Fiktive Abrechnung: Geld statt Reparatur.

Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Sie Ihr Auto nicht reparieren lassen. Sie können sich die Reparaturkosten laut Gutachten auch auszahlen lassen. Hier erfahren Sie, wie viel Sie bekommen, welche Ansprüche bleiben und wo die Versicherung gern kürzt.

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Was bedeutet fiktive Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie Ihr Fahrzeug nicht in der Werkstatt reparieren, sondern erhalten die Reparaturkosten laut Gutachten als Geld. Die Mehrwertsteuer wird dabei nicht erstattet, weil sie nur anfällt, wenn tatsächlich repariert wird.

Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung: Sie können günstiger reparieren lassen, nur das Nötigste machen oder ganz auf die Reparatur verzichten. Wichtig ist eine saubere Grundlage – ein unabhängiges Gutachten, das alle Schäden, die Wertminderung und den Nutzungsausfall beziffert.

Reparatur oder Auszahlung? →

Aufgerissener Heckstoßfänger nach einem Unfall

Aufgerissener Heckstoßfänger: Reparieren oder auszahlen lassen – das entscheiden Sie.

−19 %

Rechenbeispiel

So viel wird ausgezahlt

Ihr Gutachten weist 5.000 Euro Reparaturkosten brutto aus. Abzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer (798 Euro) zahlt die gegnerische Versicherung 4.202 Euro an Sie aus.

Dazu kommen – auch ohne Reparatur – die Wertminderung, die Gutachterkosten und die Kostenpauschale. Lassen Sie später doch noch reparieren, können Sie die Mehrwertsteuer mit der Rechnung nachfordern.

Mehr zur Wertminderung →

19 %

Mehrwertsteuer wird ohne Reparatur nicht erstattet

4.202 €

Auszahlung bei 5.000 € Reparaturkosten brutto

100 %

Wertminderung auch ohne Reparatur

3 Jahre

Zeit, um zu reparieren und die Mehrwertsteuer nachzufordern

Voraussetzungen für die fiktive Abrechnung

Grundsätzlich können Sie bei jedem unverschuldeten Unfall fiktiv abrechnen. Diese Punkte sollten Sie kennen:

01

Haftung

Unverschuldeter Unfall

Bei Teilschuld wird der Betrag nach der Haftungsquote gekürzt.

02

Schadenhöhe

Kein Totalschaden

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, gibt es nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

03

Grundlage

Unabhängiges Gutachten

Ein Gutachten beziffert Reparatur, Wertminderung und Nutzungsausfall. Nur bei echten Kleinstschäden ohne Lack- oder Technikschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen – deshalb lassen Sie den Schaden erst prüfen.

Vor- und Nachteile

Wann sich die fiktive Abrechnung lohnt

Ob Reparatur oder Auszahlung besser ist, hängt von Fahrzeug, Schaden und Ihren Plänen ab:

01

Freie Verwendung

Sie bekommen Geld statt Reparatur und entscheiden selbst, was Sie damit machen.

02

Ältere Fahrzeuge

Bei älteren Autos oder kleinen optischen Schäden lohnt sich eine teure Reparatur oft nicht.

03

Schnell erledigt

Kein Warten auf einen Werkstatttermin und kein Ersatzwagen nötig.

04

Ohne Mehrwertsteuer

Sie erhalten rund 19 Prozent weniger als bei einer Reparatur mit Rechnung.

05

Schaden bleibt

Ein unreparierter Schaden kann beim späteren Verkauf den Preis drücken.

06

Neuere Fahrzeuge

Bei neuen, hochwertigen Autos ist die Reparatur mit Rechnung meist die bessere Wahl.

Versicherungstricks

Wo bei der fiktiven Abrechnung gekürzt wird

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und widersprechen Sie Kürzungen schriftlich mit Verweis auf das Gutachten:

Verweis auf günstige Werkstatt

Die Versicherung rechnet mit niedrigeren Stundensätzen einer Partnerwerkstatt. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenlosem Scheckheft in der Markenwerkstatt ist das nach dem BGH unzulässig.

Kostenvoranschlag statt Gutachten

Ein Kostenvoranschlag erfasst weder Wertminderung noch Nutzungsausfall und übersieht oft versteckte Schäden.

Einzelpositionen streichen

Typisch sind Kürzungen bei Ersatzteilaufschlägen oder Verbringungskosten – hier hilft ein Fachanwalt.

Später doch reparieren? Kein Problem.

Wer zunächst fiktiv abrechnet, kann sich später noch für eine Reparatur entscheiden. Dann reichen Sie die Rechnung nach und fordern die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer nach. Achten Sie dabei auf die Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die fiktive Abrechnung ist damit auch eine gute Zwischenlösung, wenn Sie sich noch nicht entschieden haben. Entscheidend ist in jedem Fall ein vollständiges, unabhängiges Gutachten – es ist die Grundlage für die Auszahlung und für jede spätere Nachforderung.

Was ein Kfz-Gutachten kostet →

Seitenschaden an einem schwarzen SUV bei der Begutachtung vor Ort

Seitenschaden an einem schwarzen SUV: Das Gutachten dokumentiert den Schaden auch für eine spätere Reparatur.

So rechnen Sie fiktiv ab

Der Ablauf in fünf Schritten:

Kürzt die Versicherung, widersprechen Sie schriftlich. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt die volle Summe durch – bei unverschuldetem Unfall auf Kosten der Gegenseite.

01

Unabhängiges Gutachten beauftragen – mit Wertminderung und Nutzungsausfall.

02

Der Versicherung mitteilen, dass Sie fiktiv abrechnen.

03

Netto-Reparaturkosten laut Gutachten einfordern.

04

Wertminderung, Gutachterkosten und Pauschale zusätzlich geltend machen.

05

Kürzungen nicht hinnehmen – schriftlich widersprechen.

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.

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Fragen zur fiktiven Abrechnung

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.

Was ist eine fiktive Abrechnung?

Sie lassen nicht reparieren, sondern bekommen die Reparaturkosten laut Gutachten ohne Mehrwertsteuer ausgezahlt.

Wie viel bekomme ich?

Die Netto-Reparaturkosten. Bei 5.000 Euro brutto sind das 4.202 Euro – plus Wertminderung, Gutachterkosten und Pauschale.

Bekomme ich auch Wertminderung?

Ja. Die Wertminderung steht Ihnen unabhängig davon zu, ob Sie reparieren.

Darf die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt verweisen?

Unter Umständen ja. Bei Fahrzeugen bis drei Jahre oder mit lückenlosem Scheckheft in der Markenwerkstatt in der Regel nicht.

Kann ich nachträglich reparieren lassen?

Ja. Mit der Rechnung können Sie die angefallene Mehrwertsteuer nachfordern – innerhalb der Verjährungsfrist.

Auszahlen lassen? Erst das Gutachten.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

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