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Fällt ein Firmenfahrzeug aus, zählt jeder Tag. Wir übernehmen die Schadenaufnahme in Ihrem Fuhrpark – vom Firmenwagen über den Transporter bis zum Lkw –, erstellen unabhängige Gutachten und bleiben Ihr fester Ansprechpartner für jeden Schaden.
Lieber schreiben? Fotos per WhatsApp senden
Firmenwagen · Poolfahrzeuge · Transporter · Lkw · Anhänger · Auflieger · Leasingfahrzeuge · E-Fahrzeuge · Ausfallzeit ·
24 h
bis zum Gutachten, in der Regel
100+
Sachverständige bundesweit
40+
Jahre Erfahrung der beiden Inhaber
480+
Bewertungen auf ProvenExpert
Je größer der Fuhrpark, desto häufiger gibt es Schäden: der Parkrempler am Poolfahrzeug, der Unfall mit dem Transporter, der beschädigte Auflieger. Jeder Fall bindet Zeit in der Fuhrparkleitung – für Telefonate mit Versicherungen, Werkstätten und Fahrern.
Mit GS Sachverständige haben Sie dafür einen festen Ansprechpartner. Ihre Fahrer oder die Fuhrparkleitung melden den Schaden per Telefon oder WhatsApp, wir organisieren die Besichtigung und erstellen das Gutachten – nach einem einheitlichen Ablauf, für jedes Fahrzeug.
Unsere Sachverständigen kommen dorthin, wo das Fahrzeug steht: auf den Betriebshof, in die Werkstatt, auf den Abschleppplatz oder an den Unfallort. Mit über 100 Sachverständigen sind wir deutschlandweit im Einsatz – auch für Fuhrparks mit mehreren Standorten.
Ein Ablauf für den ganzen Fuhrpark
Firmenwagen
Pool-, Dienst- und Leasingfahrzeuge
Transporter
Kastenwagen, Pritsche, Koffer
Lkw
Solo-Lkw und Sattelzugmaschinen
Anhänger
Auflieger, Tieflader, Kühlkoffer
E-Fahrzeuge
Elektro und Hybrid mit Hochvoltsystem
Ein Ansprechpartner, ein Ablauf – egal welches Fahrzeug betroffen ist.
Von der Schadenmeldung bis zur Regulierung – damit in Ihrer Fuhrparkleitung möglichst wenig Arbeit hängen bleibt.
Fuhrpark-Schaden meldenSchadenaufnahme vor Ort
Besichtigung auf dem Betriebshof, in der Werkstatt oder am Unfallort – deutschlandweit, auch an mehreren Standorten.
Unfallgutachten
Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie Fotodokumentation – unabhängig und nachvollziehbar.
Ausfallzeit
Eine realistische Reparaturdauer als Grundlage für Mietwagen, Vorhaltekosten oder entgangenen Gewinn.
Alle Fahrzeugklassen
Pkw, Transporter, Lkw, Anhänger und Auflieger, dazu Elektro- und Hybridfahrzeuge mit Hochvoltsystem.
Fester Ansprechpartner
Ein Kontakt für alle Schäden – Sie müssen den Fall nicht jedes Mal neu erklären.
Meldung per WhatsApp
Ihre Fahrer schicken Fotos direkt vom Unfallort. Wir melden uns umgehend und sagen, wie es weitergeht.
Versicherungsgutachten prüfen
Hat die Versicherung bei einem Kaskoschaden selbst einen Gutachter geschickt, prüfen wir dessen Gutachten auf fehlende Positionen.
Weiterleitung
Auf Wunsch geht das Gutachten direkt an Versicherung, Leasinggeber oder Anwalt.
Ausfallkosten
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen wird in der Regel der tatsächliche wirtschaftliche Schaden ersetzt – und den müssen Sie belegen. Grundlage ist die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, die wir im Gutachten festlegen.
01
Mieten Sie für die Ausfallzeit ein Ersatzfahrzeug an, können die Mietkosten erstattet werden. Fahrzeugklasse und Mietdauer müssen angemessen sein – die Dauer ergibt sich aus dem Gutachten.
02
Halten Sie im Fuhrpark Reservefahrzeuge für solche Fälle bereit, kommen Vorhaltekosten in Betracht. Dafür sollten Sie belegen können, dass die Fahrzeuge tatsächlich als Reserve vorgehalten werden.
03
Fallen Aufträge aus, weil ein Fahrzeug steht und kein Ersatz verfügbar war, kann der entgangene Gewinn geltend gemacht werden. Dafür braucht es Nachweise wie Tourenpläne, Auftragsbestätigungen oder abgesagte Termine.
Auch im Fuhrpark entscheidet die Schuldfrage.
01
Unverschuldeter Unfall
Die Haftpflichtversicherung des Verursachers muss die Gutachterkosten tragen – ebenso Reparatur, Wertminderung und die belegten Ausfallkosten Ihres Unternehmens.
02
Teilschuld
Schaden und Gutachterkosten werden in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.
03
Kasko oder Eigenschaden
Bei selbst verschuldeten Schäden trägt Ihr Unternehmen die Gutachterkosten – wir nennen sie vorab. In der Kasko behalten sich viele Versicherer vor, den Sachverständigen selbst zu bestimmen. Sprechen Sie deshalb vor dem Auftrag kurz mit Ihrer Versicherung.
04
Leasingfahrzeug
Bei einem Unfall mit einem Leasingfahrzeug muss der Schaden in der Regel auch dem Leasinggeber gemeldet werden. Unser Gutachten leiten wir auf Wunsch direkt an den Leasinggeber weiter.
Die richtige Unterlage
Welche Unterlage Sie brauchen, hängt von der Schadenhöhe und der Schuldfrage ab. Wir sagen es Ihnen vorab am Telefon – ehrlich, auch wenn ein Gutachten nicht nötig ist.
01
Die Werkstatt schätzt, was die Reparatur kostet. Wertminderung, Restwert und Ausfallzeit stehen darin nicht, und die Werkstatt ist nicht unabhängig.
Passt bei: echten Bagatellschäden ohne Lackierung.
02
Vom Sachverständigen, in kompakter Form mit Fotos und Kalkulation der Reparaturkosten. Bei Firmenfahrzeugen liegt der Schaden allerdings schnell über der Bagatellgrenze von rund 750 Euro.
Passt bei: kleinen, klar begrenzten Schäden unter der Bagatellgrenze.
03
Vom unabhängigen Sachverständigen, mit vollständiger Beweissicherung: Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert, Reparaturdauer und Fotodokumentation – für jede beschädigte Einheit.
Passt bei: Haftpflichtschäden über der Bagatellgrenze – im Fuhrpark die Regel.
Schritt 1
Fahrer oder Fuhrparkleitung rufen an oder schicken zwei, drei Fotos per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, ob sich ein Gutachten lohnt.
Schritt 2
Ein Sachverständiger kommt dorthin, wo das Fahrzeug steht: auf den Betriebshof, in die Werkstatt, auf den Abschleppplatz oder an den Unfallort.
Schritt 3
Das Gutachten mit Reparaturkosten, Wertminderung, Ausfallzeit und Fotodokumentation liegt meist nach 24 Stunden vor.
Schritt 4
Auf Wunsch senden wir das Gutachten direkt an Versicherung, Leasinggeber oder Anwalt. Bei Rückfragen bleiben wir Ihr Ansprechpartner.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns den Standort Ihres Fahrzeugs. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – auf dem Betriebshof, in der Werkstatt oder am Unfallort
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Kfz-Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beantworten sie direkt am Telefon: 0157 30 25 39 54
Was bedeutet Fuhrparkmanagement bei GS Sachverständige?
Wir übernehmen das Schadenmanagement für Ihren Fuhrpark: Schadenaufnahme vor Ort, unabhängige Gutachten, Festlegung der Ausfallzeit und Weiterleitung an Versicherung oder Leasinggeber – mit einem festen Ansprechpartner für alle Fälle.
Was kostet ein Gutachten für ein Firmenfahrzeug?
Das Honorar richtet sich nach der Schadenhöhe und dem Aufwand. Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen. Bei Kasko- oder Eigenschäden nennen wir Ihnen die Kosten vorab.
Welche Fahrzeuge begutachten Sie?
Pkw und Firmenwagen, Transporter, Lkw aller Gewichtsklassen, Sattelzugmaschinen, Anhänger und Auflieger – auch Elektro- und Hybridfahrzeuge.
Können unsere Fahrer Schäden direkt melden?
Ja. Ihre Fahrer können uns direkt anrufen oder Fotos per WhatsApp schicken. Auf Wunsch informieren wir anschließend die Fuhrparkleitung über jeden Fall.
Sind Sie auch an mehreren Standorten im Einsatz?
Ja. Mit über 100 Sachverständigen sind wir deutschlandweit im Einsatz und kommen dorthin, wo Ihre Fahrzeuge stehen – egal an welchem Standort.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp.
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