Integritätsinteresse

Reparatur trotz wirtschaftlichem Totalschaden
Die Versicherung erklärt Totalschaden, aber Sie wollen Ihr Fahrzeug behalten? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie trotzdem reparieren lassen.
Autor: Christian Sasse
Lesezeit: 9 min
Februar 6, 2026

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Was bedeutet Integritätsinteresse?

Das Integritätsinteresse beschreibt Ihr Recht, Ihr vertrautes Fahrzeug zu behalten und reparieren zu lassen – auch wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

Der BGH hat entschieden: Bei wirtschaftlichem Totalschaden können Sie Reparaturkosten bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes verlangen.

Die 130-Prozent-Regel

Wie funktioniert sie?

Die 130%-Regel erlaubt Ihnen:

  • Wiederbeschaffungswert: z.B. 10.000 Euro
  • 130%-Grenze: 13.000 Euro
  • Reparaturkosten: Bis 13.000 Euro werden erstattet

Warum diese Grenze?

Ein Ersatzfahrzeug birgt Risiken: unbekannte Geschichte, versteckte Mängel. Der 30%-Aufschlag gleicht diese Nachteile aus.

Voraussetzungen

Was Sie erfüllen müssen

  • Reparaturkosten: Maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes
  • Tatsächliche Reparatur: Fahrzeug muss repariert werden
  • Vollständige Reparatur: Entsprechend dem Gutachten
  • Weiternutzung: Mindestens 6 Monate selbst fahren

Wichtig

Ohne Reparatur kein Integritätszuschlag – bei fiktiver Abrechnung nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Bei erfüllten Voraussetzungen

Die Versicherung zahlt die Reparaturkosten:

  • Wiederbeschaffungswert: 8.000 Euro
  • Restwert: 2.000 Euro
  • Totalschadenabrechnung: Nur 6.000 Euro
  • Reparaturkosten: 9.500 Euro (119%)
  • Mit Integritätsinteresse: Volle 9.500 Euro

Weitere Ansprüche

Zusätzlich: Nutzungsausfall, Wertminderung, Gutachterkosten.

Integritätsinteresse nur bei Reparatur

Das Integritätsinteresse setzt tatsächliche Reparatur voraus. Bei fiktiver Abrechnung nur Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Gutachten für Ihre Entscheidung
Wir ermitteln alle Werte und beraten Sie, ob Reparatur oder Totalschadenabrechnung günstiger ist.

Wann lohnt sich das?

Vorteile der Reparatur

  • Vertrautes Fahrzeug: Sie kennen Ihr Auto
  • Höhere Erstattung: Bis 30% mehr als bei Totalschaden
  • Keine Suche: Kein Aufwand für Ersatzfahrzeug

Wann eher nicht?

  • Altes Fahrzeug: Weitere Reparaturen absehbar
  • Über 130%: Reparaturkosten zu hoch
  • Fahrzeugwechsel geplant: Ohnehin neues Auto gewünscht

So machen Sie es geltend

Schritt für Schritt

  • Gutachten: Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert ermitteln
  • Prüfen: Kosten unter 130%?
  • Reparieren: Fahrzeug fachgerecht instand setzen
  • Belege: Alle Rechnungen aufbewahren
  • Weiternutzen: Mindestens 6 Monate fahren

Häufige Probleme

Streitpunkte mit Versicherung

  • Grenze bestritten: Am Gutachten festhalten
  • Unvollständige Reparatur: Alle Schäden laut Gutachten beheben
  • Zu früher Verkauf: 6 Monate einhalten

Lösung

Bei Streit Fachanwalt einschalten.

Checkliste: Integritätsinteresse

  • Gutachten mit Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert
  • Kosten unter 130%?
  • Fahrzeug fachgerecht reparieren
  • Rechnungen aufbewahren
  • Mindestens 6 Monate weiter nutzen

Fazit: Integritätsinteresse kann sich lohnen

Das Integritätsinteresse ermöglicht Reparatur trotz Totalschaden – Versicherung zahlt bis 130% des Wiederbeschaffungswertes. Voraussetzung: tatsächliche Reparatur und 6 Monate Weiternutzung.

Häufige Fragen

Das Recht, Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden zu reparieren, wenn Kosten maximal 130% des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Bis 130% des Wiederbeschaffungswertes können Sie Reparaturkosten statt Totalschadenabrechnung verlangen.

Tatsächliche Reparatur entsprechend Gutachten und mindestens 6 Monate Weiternutzung.

Nein, das Integritätsinteresse setzt tatsächliche Reparatur voraus.

Nicht unbedingt. Bei alten Fahrzeugen oder hohem Restwert kann Totalschadenabrechnung günstiger sein.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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