Wiederbeschaffungswert

Berechnung und Bedeutung nach Unfall
Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert entscheidend für Ihre Entschädigung. Erfahren Sie, wie er ermittelt wird und was Ihnen zusteht.
Autor: Christian Sasse
Lesezeit: 8 min
Februar 6, 2026

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Was ist der Wiederbeschaffungswert?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen – gleiche Art, Alter, Ausstattung und Zustand wie Ihr Fahrzeug vor dem Unfall.

Er liegt typischerweise 10-20% über dem Zeitwert, weil er Händleraufschläge berücksichtigt.

Wie wird er ermittelt?

Professionelle Bewertung

Sachverständige nutzen:

  • DAT: Deutsche Automobil Treuhand
  • Schwacke: Weiteres Bewertungssystem
  • Marktanalyse: Aktuelle Angebote vergleichbarer Fahrzeuge

Individuelle Anpassung

Der Gutachter berücksichtigt: Sonderausstattung, Pflegezustand, Vorschäden, regionale Marktlage.

Wiederbeschaffungswert vs. Zeitwert

Der Unterschied

  • Zeitwert: Reiner Marktwert (Privatverkauf)
  • Wiederbeschaffungswert: Kaufpreis inkl. Händleraufschlag
  • Differenz: 10-20% höher

Relevanz bei Unfall

Nach einem Unfall ist der Wiederbeschaffungswert maßgeblich – die Versicherung muss Ihnen ermöglichen, ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen.

Die Abrechnung

Bei wirtschaftlichem Totalschaden:

  • Wiederbeschaffungswert: z.B. 12.000 Euro
  • Minus Restwert: z.B. 2.500 Euro
  • Auszahlung: 9.500 Euro

Mit dem Geld

Sie können ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen und bekommen zusätzlich den Restwert aus dem Verkauf Ihres beschädigten Fahrzeugs.

Wiederbeschaffungsdauer

Neben dem Wert ist auch die Wiederbeschaffungsdauer relevant – die Zeit, um ein Ersatzfahrzeug zu finden. Während dieser Zeit haben Sie Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall. Typisch: 14 Tage.

Wiederbeschaffungswert ermitteln lassen
Unsere Sachverständigen ermitteln den korrekten Wiederbeschaffungswert – Grundlage für Ihre Entschädigung.

130%-Regel

Reparatur trotz Totalschaden

Liegen die Reparaturkosten zwischen 100% und 130% des Wiederbeschaffungswertes, können Sie Ihr Integritätsinteresse geltend machen:

  • Tatsächliche Reparatur: Fahrzeug muss repariert werden
  • 6 Monate Weiternutzung: Mindestens selbst fahren
  • Erstattung: Die vollen Reparaturkosten

Streit um den Wiederbeschaffungswert

Versicherungstricks

Versicherungen versuchen oft, den Wert zu drücken:

  • Zeitwert statt Wiederbeschaffungswert: Falsch
  • Günstigere Vergleichsfahrzeuge: Oft nicht gleichwertig
  • Sonderausstattung ignorieren: Muss berücksichtigt werden

So wehren Sie sich

Am unabhängigen Gutachten festhalten. Bei Streit Fachanwalt einschalten.

Häufige Fehler vermeiden

Diese Fehler kosten Geld

  • Kein unabhängiges Gutachten: Versicherungsgutachten oft zu niedrig
  • Zeitwert akzeptieren: Wiederbeschaffungswert ist höher
  • Sonderausstattung vergessen: Muss in die Bewertung

Besser

Immer unabhängiges Gutachten erstellen lassen.

Checkliste: Wiederbeschaffungswert

  • Unabhängiges Gutachten erstellen lassen
  • Sonderausstattung angeben
  • Wiederbeschaffungswert, nicht Zeitwert fordern
  • 130%-Regel prüfen
  • Bei Streit: Fachanwalt einschalten

Fazit: Wiederbeschaffungswert kennen

Der Wiederbeschaffungswert ist bei Totalschaden die entscheidende Größe. Er liegt 10-20% über dem Zeitwert. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt den korrekten Wert – lassen Sie sich nicht mit weniger abspeisen.

Häufige Fragen

Der Betrag, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen – inklusive Händleraufschlag.

Er liegt 10-20% über dem Zeitwert, weil er Händleraufschläge berücksichtigt.

Durch Bewertungssysteme (DAT, Schwacke) und individuelle Marktanalyse des Sachverständigen.

Bis 130% des Wiederbeschaffungswertes können Sie trotz Totalschaden reparieren lassen.

Am Gutachten festhalten und bei Streit Fachanwalt einschalten.

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  • Hinweis:
    Die Kosten für den unabhängigen Kfz Sachverständigen muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallverursachers übernehmen. Sollte die Schuldfrage noch ungeklärt sein, ist ein unabhängiger Kfz Sachverständiger hilfreich und kann viel zur Aufklärung des Unfalls beitragen.
*Bei unverschuldetem Unfall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten (§249 BGB). Voraussetzung: Schaden über der Bagatellgrenze (~750€). Wir prüfen das kostenlos mit Ihnen.
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