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Die Versicherung spricht von Totalschaden – obwohl Ihr Auto eigentlich repariert werden könnte? Dann geht es um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Hier erfahren Sie, wann er vorliegt, was Ihnen zusteht und wann sich die Reparatur trotzdem lohnt.
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Wirtschaftlicher Totalschaden · Technischer Totalschaden · Wiederbeschaffungsaufwand · Restwert · 130-Prozent-Regel · Integritätsinteresse · Reparatur · Gutachten ·
> 100 %
Reparatur teurer als der Wiederbeschaffungswert
bis 130 %
Reparatur trotzdem möglich – unter Bedingungen
7.500 €
Beispiel: 10.000 € WBW minus 2.500 € Restwert
6 Monate
Weiternutzung nach Reparatur über 100 %
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert. Technisch ließe sich das Auto reparieren – wirtschaftlich lohnt es sich aus Sicht der Versicherung nicht.
Davon zu unterscheiden ist der technische Totalschaden, bei dem eine Reparatur nicht mehr möglich oder nicht vertretbar ist. Und es gibt den Bereich dazwischen: Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert minus Restwert), aber unter dem Wiederbeschaffungswert, dürfen Sie in der Regel reparieren – wenn Sie das Auto danach weiter nutzen.
Schwerer Frontschaden an einem SUV: Ob Reparatur oder Abrechnung, zeigt erst das Gutachten.
Entscheidend ist, wie die Reparaturkosten im Verhältnis zu Wiederbeschaffungswert und Restwert liegen:
01
Bis 100 %
Liegen die Reparaturkosten unter dem Wiederbeschaffungswert, können Sie reparieren oder fiktiv abrechnen – über dem Wiederbeschaffungsaufwand nur mit Weiternutzung.
02
100 bis 130 %
Fachgerechte Reparatur nach Gutachten und sechs Monate Weiternutzung – dann zahlt die Versicherung die Reparatur.
03
Über 130 %
Sie erhalten den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine Reparatur können Sie trotzdem machen, aber auf eigene Kosten für den Mehrbetrag.
7.500
Rechenbeispiel
Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro, Restwert 2.500 Euro: Ihre Entschädigung beträgt 7.500 Euro. Dazu kommen Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Wiederbeschaffungsdauer, die Gutachterkosten und die Kostenpauschale.
Lägen die Reparaturkosten bei 12.000 Euro, wären das 120 Prozent – mit fachgerechter Reparatur und sechs Monaten Weiternutzung zahlt die Versicherung dann die vollen 12.000 Euro.
Entscheidungshilfe
Welche Variante sinnvoller ist, hängt von Ihrem Auto und Ihren Plänen ab:
01
Wenn die Kosten unter 130 Prozent liegen und Sie Ihr vertrautes, gepflegtes Auto behalten wollen.
02
Wenn ein gleichwertiger Ersatz schwer zu finden ist – etwa bei besonderer Ausstattung oder älteren Liebhaberfahrzeugen.
03
Wenn die Kosten über 130 Prozent liegen oder Sie ohnehin ein anderes Auto wollten.
04
Wenn das beschädigte Auto noch viel wert ist, bringt die Abrechnung oft mehr Geld auf die Hand.
Häufige Fehler
Gerade nach einem Totalschaden treffen Geschädigte schnell Entscheidungen, die sich später nicht mehr korrigieren lassen:
Der Gutachter der Versicherung setzt Restwert hoch und Wiederbeschaffungswert niedrig an.
Wer vor dem Gutachten verkauft, verschenkt Dokumentation und Verhandlungsposition.
Die Reparaturmöglichkeit wird nicht geprüft – und das vertraute Auto ist weg.
Beim wirtschaftlichen Totalschaden wird besonders oft über den Restwert gestritten. Der unabhängige Sachverständige ermittelt ihn auf dem regionalen Markt. Versicherungen legen dagegen gern Angebote überregionaler Spezialaufkäufer vor, um den Restwert nach oben zu treiben.
Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug deshalb erst, wenn das Gutachten vorliegt, und lassen Sie nachgereichte Angebote prüfen. Im Bereich der 130-Prozent-Regel spielt der Restwert dagegen keine Rolle – dort zählt die tatsächliche Reparatur.
Ausgelöster Airbag: Auch Sicherheitsbauteile fließen in die Reparaturkosten ein.
So sichern Sie Ihre Ansprüche:
Wir prüfen Wiederbeschaffungswert, Restwert und die 130-Prozent-Grenze – und zeigen Ihnen beide Wege mit Zahlen.
01
Unabhängiges Gutachten mit Wiederbeschaffungs- und Restwert beauftragen.
02
130-Prozent-Grenze prüfen, bevor Sie sich entscheiden.
03
Nicht voreilig verkaufen oder verschrotten.
04
Bei Reparatur: fachgerecht nach Gutachten und sechs Monate weiter nutzen.
05
Nutzungsausfall und Ummeldekosten zusätzlich einfordern.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, obwohl eine Reparatur technisch möglich wäre.
Was bekomme ich?
Wiederbeschaffungswert minus Restwert – dazu Nutzungsausfall, Gutachterkosten und Kostenpauschale.
Kann ich trotzdem reparieren?
Bis 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts ja, wenn fachgerecht repariert wird und Sie das Auto sechs Monate weiter nutzen.
Muss ich das Auto behalten?
Bei einer Reparatur über dem Wiederbeschaffungsaufwand in der Regel mindestens sechs Monate. Bei Abrechnung nicht.
Wer ermittelt den Restwert?
Ihr unabhängiger Sachverständiger, anhand von Angeboten auf dem regionalen Markt.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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