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Heckschaden an einem VW Polo: verformter Stoßfängerträger nach der Demontage

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Restwert beim Totalschaden: So wird er ermittelt.

Beim Totalschaden entscheidet der Restwert mit über Ihre Entschädigung: Je höher er angesetzt wird, desto weniger bekommen Sie. Hier erfahren Sie, wie der Restwert richtig ermittelt wird, wann Sie verkaufen dürfen und wie Versicherungen ihn nach oben treiben.

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WBW −

Die Formel

Wieder­beschaffungs­wert minus Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug im jetzigen Zustand noch wert ist. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen – die Differenz ist Ihre Entschädigung.

Jeder Euro mehr beim Restwert ist ein Euro weniger für Sie. Deshalb ist der Restwert einer der häufigsten Streitpunkte beim Totalschaden.

Alles zum Totalschaden →

Wie wird der Restwert ermittelt?

Der unabhängige Sachverständige ermittelt den Restwert auf dem regionalen allgemeinen Markt – in der Regel anhand mehrerer konkreter Angebote von Händlern aus Ihrer Umgebung. Maßstab ist, was Sie selbst ohne großen Aufwand für Ihr Fahrzeug erzielen können. Kommt ein Totalschaden in Frage, ermitteln wir den Restwert direkt im Unfallgutachten mit.

Auf diesen Wert dürfen Sie sich verlassen: Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug zu dem Restwert aus dem Gutachten, kann die Versicherung Ihnen nicht nachträglich vorhalten, ein Spezialaufkäufer hätte mehr gezahlt. Sie müssen das Auto auch nicht an einen weit entfernten Händler verkaufen.

Wann ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt →

Schwerer Heckschaden nach einem Auffahrunfall

Schwerer Heckschaden: Ob Reparatur oder Totalschaden, entscheiden Wiederbeschaffungs- und Restwert.

Versicherungstricks

So treiben Versicherungen den Restwert nach oben

Je höher der Restwert, desto weniger muss die Versicherung zahlen. Diese Methoden begegnen uns regelmäßig:

01

Überregionale Börsen

Der Gutachter der Versicherung holt Angebote spezialisierter Aufkäufer aus dem Internet ein – oft weit über dem regionalen Markt.

02

Nachgereichte Angebote

Nach Ihrem Gutachten legt die Versicherung plötzlich ein höheres Angebot vor.

03

Zeitdruck

Sie sollen schnell an einen bestimmten Aufkäufer verkaufen. Lassen Sie sich nicht drängen.

04

Eigener Gutachter

Der Versicherungsgutachter setzt den Restwert hoch und den Wiederbeschaffungswert niedrig an.

Ihre Rechte

Verkaufen, behalten – Sie entscheiden

Grundsätzlich bestimmen Sie, was mit Ihrem Fahrzeug passiert. Wichtig ist die Reihenfolge:

Erst Gutachten, dann Verkauf

Verkaufen Sie nie, bevor das unabhängige Gutachten vorliegt. Sonst fehlen Dokumentation und Restwert.

Konkretes Angebot vor dem Verkauf

Legt die Versicherung Ihnen vor dem Verkauf ein verbindliches, ohne Aufwand annehmbares höheres Angebot vor, müssen Sie es unter Umständen berücksichtigen. Lassen Sie es von Ihrem Gutachter oder Anwalt prüfen.

Fahrzeug behalten

Sie dürfen das Auto auch behalten. Der Restwert wird trotzdem abgezogen.

15.000 €

Wiederbeschaffungswert im Beispiel

4.000 €

Restwert laut unabhängigem Gutachten

6.500 €

Restwert, den die Versicherung ansetzt

2.500 €

Differenz, um die gestritten wird

Restwert und 130-Prozent-Regel

Lassen Sie Ihr Fahrzeug im Rahmen der 130-Prozent-Regel reparieren, spielt der Restwert keine Rolle: Sie behalten das Auto, und die Versicherung zahlt die Reparatur. Relevant wird der Restwert erst, wenn Sie nach Totalschaden abrechnen.

Auch wer selbst einen Unfallwagen kaufen möchte, sollte den Restwert kennen. Lassen Sie das Fahrzeug vor dem Kauf von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen – versteckte Schäden an Trägern, Airbags oder Elektronik können die Reparatur teuer machen.

Die 130-Prozent-Regel erklärt →

Heckschaden an einem BMW 5er nach Auffahrunfall – Vermessung durch den Kfz-Gutachter

Heckschaden an einem BMW mit Messlatte: Das Gutachten dokumentiert den Zustand vor jedem Verkauf.

So reagieren Sie auf ein höheres Restwert­angebot

Legt die Versicherung nach Ihrem Gutachten ein höheres Angebot vor, gehen Sie so vor:

Beim Restwert geht es schnell um viel Geld. Bei Streit setzt ein Fachanwalt Ihre Ansprüche durch – bei unverschuldetem Unfall auf Kosten der Gegenseite.

01

Nicht sofort verkaufen – erst prüfen.

02

Herkunft prüfen: Stammt das Angebot aus Ihrer Region? Ist es verbindlich?

03

Mit dem Gutachten vergleichen und Ihren Sachverständigen fragen.

04

Unzumutbare Angebote schriftlich zurückweisen.

05

Bei Streit einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschalten.

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.

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Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen

Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt

Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung

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Fragen zum Restwert

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.

Was ist der Restwert?

Der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist. Er wird vom Wiederbeschaffungswert abgezogen.

Wie wird der Restwert ermittelt?

Der Sachverständige holt Angebote auf dem regionalen allgemeinen Markt ein – nicht bei überregionalen Spezialaufkäufern.

Muss ich an den Aufkäufer der Versicherung verkaufen?

Grundsätzlich nicht. Liegt Ihnen vor dem Verkauf aber ein verbindliches, einfach annehmbares höheres Angebot vor, kann es zu berücksichtigen sein.

Wann darf ich verkaufen?

Wenn das unabhängige Gutachten vorliegt. Haben Sie zum Gutachten-Restwert verkauft, bevor ein höheres Angebot kam, muss die Versicherung das akzeptieren.

Kann ich das Auto behalten?

Ja. Der Restwert wird dann trotzdem von der Entschädigung abgezogen.

Restwert fair ermitteln lassen.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

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