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Kfz-Sachverständiger begutachtet Unfallschaden an einem Transporter

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Kaskogutachten: unabhängige Bewertung Ihres Kaskoschadens

Wildunfall, Hagel, Marder oder ein selbst verschuldeter Unfall: Bei Kaskoschäden bewertet oft ein Gutachter der eigenen Versicherung. Ein unabhängiges Kaskogutachten zeigt Ihnen, ob die angebotene Summe wirklich passt – und passt sie nicht, vertreten wir Sie im Sachverständigenverfahren.

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Was ist ein Kaskogutachten?

Ein Kaskogutachten dokumentiert einen Schaden, den Ihre eigene Teil- oder Vollkaskoversicherung regulieren soll. Anders als im Haftpflichtfall gibt es keinen Unfallgegner, der zahlt – Vertragspartner ist Ihre eigene Versicherung, und es gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.

Bei größeren Kaskoschäden schickt die Versicherung häufig einen eigenen Sachverständigen oder verlangt einen Kostenvoranschlag. Ein unabhängiges Gutachten ist dann sinnvoll, wenn Sie das Ergebnis prüfen lassen möchten – etwa den Wiederbeschaffungswert nach einem Totalschaden oder die Frage, ob sich eine Reparatur noch lohnt.

Haftpflicht- oder Kaskoschaden? Der Unterschied →

Wichtig im Kaskofall

1 Woche

So kurz ist in vielen Kaskoverträgen die Frist, um den Schaden zu melden. Melden Sie ihn deshalb sofort – und lassen Sie ihn vor der Reparatur begutachten.

Die genaue Frist steht in Ihren Versicherungsbedingungen (AKB).

Sachverständigen­verfahren: Wir vertreten Sie gegenüber Ihrer Versicherung

Sie sind mit der Abrechnung Ihrer Kaskoversicherung nicht einverstanden? Dann müssen Sie das nicht hinnehmen. Viele Kaskoverträge sehen für Streit über die Schadenhöhe ein Sachverständigenverfahren vor: Sie benennen einen eigenen Gutachter – zum Beispiel uns –, die Versicherung ihren. Können sich beide nicht einigen, entscheidet ein Obmann.

Ob Ihr Vertrag ein solches Verfahren vorsieht und wie die Kosten verteilt werden, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Schicken Sie uns die Abrechnung oder das Gutachten Ihrer Versicherung – wir prüfen es und sagen Ihnen ehrlich, ob sich das Sachverständigenverfahren für Sie lohnt.

01

Ihr Sachverständiger

Den benennen Sie selbst – zum Beispiel uns. Er bewertet den Schaden unabhängig.

02

Sachverständiger der Versicherung

Die Versicherung benennt ihren eigenen Gutachter. Beide prüfen denselben Schaden.

03

Obmann

Weichen beide Ergebnisse voneinander ab, entscheidet ein dritter Sachverständiger innerhalb dieser Spanne.

Wer zahlt was?

Teilkasko, Vollkasko oder Haftpflicht?

Welche Versicherung einspringt, hängt davon ab, wie der Schaden entstanden ist. Das entscheidet auch darüber, wer den Gutachter bestimmt. Die Details regelt immer Ihr Versicherungsvertrag.

Naturgewalt & Tiere

Teilkasko

✓ Wildunfall

✓ Hagel, Sturm, Überschwemmung

✓ Glasbruch, Brand, Diebstahl

✓ Keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse

Ihre Versicherung reguliert, meist abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Eigenes Verschulden

Vollkasko

✓ Alle Teilkasko-Leistungen

✓ Selbst verschuldeter Unfall

✓ Vandalismus und Unfallflucht

✕ Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse

Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, selbst zu zahlen. Das rechnen wir gern mit Ihnen durch.

Fremdverschulden

Haftpflicht

✓ Freie Wahl des Gutachters

✓ Gegnerische Versicherung zahlt

✓ Wertminderung und Nutzungsausfall

✓ Keine Selbstbeteiligung

War jemand anderes schuld, ist es kein Kaskofall. Dann muss die gegnerische Versicherung die Kosten tragen.

Weisungsrecht der Versicherung

Im Kaskofall bestimmt Ihre Versicherung das Vorgehen. Ein unabhängiger Blick lohnt sich trotzdem – vor allem, wenn die Abrechnung nicht zum Schaden passt.

Stimmt die Schadenhöhe aus Ihrer Sicht nicht, sehen viele Versicherungsbedingungen ein Sachverständigenverfahren vor. Wir übernehmen darin die Rolle Ihres Sachverständigen und belegen Ihre Position mit einem eigenen Gutachten.

Typische Kaskoschäden, die wir begutachten

Ob Teil- oder Vollkasko – diese Schäden landen am häufigsten bei uns.

Schaden einschätzen lassen

Wildunfall

Zusammenstoß mit Reh, Wildschwein & Co. – meist ein Fall für die Teilkasko. Richtig handeln

Hagelschaden

Dellen auf Dach, Motorhaube und Kofferraumdeckel – oft Hunderte einzelner Beulen. Mehr zum Hagelschaden

Sturm & Überschwemmung

Umgestürzte Äste, Wasserschäden im Innenraum oder am Motor. Zum Ratgeber

Marderschaden

Zerbissene Kabel und Schläuche – je nach Vertrag inklusive Folgeschäden. Mehr dazu

Glasbruch

Steinschlag oder gerissene Frontscheibe – meist über die Teilkasko abgedeckt.

Diebstahl & Einbruch

Aufgebrochene Schlösser, gestohlene Teile, beschädigter Innenraum.

Vandalismus

Zerkratzter Lack, eingeschlagene Scheiben – ein typischer Vollkaskofall.

Selbst verschuldeter Unfall

Haben Sie den Unfall verursacht, kommt die Vollkasko für Ihr eigenes Fahrzeug auf.

Teilkasko, Vollkasko – und wer zahlt das Gutachten?

Bei Kaskoschäden gelten andere Regeln als im Haftpflichtfall.

01

Teilkasko

Schäden von außen

Die Teilkasko greift zum Beispiel bei Wildunfall, Hagel, Sturm, Glasbruch, Marder oder Diebstahl – unabhängig davon, ob Sie etwas dafür können.

02

Vollkasko

Auch bei eigener Schuld

Die Vollkasko umfasst zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Beachten Sie Selbstbeteiligung und eine mögliche Höherstufung.

03

Gutachterkosten

Meist Ihre Sache

Beauftragen Sie selbst ein Kaskogutachten, tragen Sie die Kosten in der Regel selbst – es sei denn, Ihr Vertrag regelt etwas anderes. Wir nennen Ihnen den Preis vorab.

Im Kaskofall

Vier Schritte, damit die Regulierung Ihrer eigenen Versicherung reibungslos läuft.

01

Versicherung informieren

Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Kaskoversicherung – viele Verträge sehen dafür eine Frist von einer Woche vor. Klären Sie gleich, ob eine Partnerwerkstatt vorgeschrieben ist.

02

Beweise sichern

Fotos, Wildunfallbescheinigung, Anzeige bei Unfallflucht oder Vandalismus: Je vollständiger die Nachweise, desto schneller die Regulierung.

03

Schaden bewerten

Beauftragt Ihre Versicherung uns oder möchten Sie eine unabhängige Gegenprüfung, kommen wir zu Ihrem Fahrzeug und dokumentieren den Schaden vollständig.

04

Abrechnen

Die Versicherung reguliert abzüglich Ihrer Selbstbeteiligung. Passt die Abrechnung nicht zum Schaden, haben Sie mit einem Gutachten eine belastbare Grundlage.

Praxiswissen Kasko

Was Sie im Kaskofall wissen sollten

Ob Wildwechsel, Hagelschauer oder Parkplatzrempler ohne Verursacher: Mit diesen Punkten vermeiden Sie Ärger bei der Regulierung.

Wildunfall richtig dokumentieren

Rufen Sie die Polizei oder den zuständigen Jäger und lassen Sie sich eine Wildunfallbescheinigung ausstellen. Fotografieren Sie Fahrzeug, Unfallstelle und – wenn möglich – Tierspuren wie Haare oder Blut am Fahrzeug. Berühren Sie verletzte Tiere nicht.

Hagelschaden: jede Delle zählt

Nach einem Hagelschauer sind viele Dellen nur im Streiflicht zu sehen. Wir erfassen Anzahl und Größe der Dellen je Bauteil und beurteilen, ob eine ausbeultechnische Reparatur ohne Lackieren möglich ist oder Teile ersetzt werden müssen.

Unfallflucht und Vandalismus

Ist kein Verursacher zu ermitteln, springt in der Regel die Vollkasko ein. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei – die Versicherung verlangt diese meist als Nachweis. Zeigen sich später doch Zeugen, kann aus dem Kaskofall wieder ein Haftpflichtfall werden.

Selbstbeteiligung und Rückstufung

In der Teilkasko wird meist nur die Selbstbeteiligung fällig. In der Vollkasko kommt die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse hinzu. Ob sich das Melden lohnt, zeigt erst die genaue Schadenhöhe – lassen Sie den Schaden deshalb erst prüfen. Schon Kratzer mit Lackierung oder ein eingedrückter Stoßfänger kosten oft mehr als gedacht.

Werkstattbindung beachten

Manche Tarife schreiben eine Partnerwerkstatt vor. Wer dann in eine andere Werkstatt geht, muss unter Umständen einen Teil selbst zahlen. Ein Blick in die Vertragsbedingungen vor der Reparatur spart Ärger.

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.

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Mehr Informationen

Termin für Ihr Kaskogutachten buchen

Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns den Standort Ihres Fahrzeugs. Die Bestätigung kommt per E-Mail.

Begutachtung vor Ort – am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder in Ihrer Werkstatt

Unabhängige Prüfung auch im Kaskofall – den Preis für Ihr Gutachten nennen wir Ihnen vorab

Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt

Unabhängig – erfahrene Kfz-Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung

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Fragen zum Kaskogutachten

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir beantworten sie direkt am Telefon: 0157 30 25 39 54

Muss ich den Gutachter meiner Versicherung akzeptieren?

Bei Kaskoschäden hat Ihre Versicherung mehr Mitspracherecht als im Haftpflichtfall, weil sie Ihr Vertragspartner ist. Sie dürfen aber jederzeit zusätzlich ein eigenes Gutachten erstellen lassen, um das Ergebnis zu prüfen.

Wann lohnt sich ein eigenes Kaskogutachten?

Vor allem bei hohen Schäden, einem drohenden Totalschaden oder wenn Ihnen der angebotene Betrag zu niedrig erscheint. Auch vermeintlich kleine Schäden sollten Sie erst prüfen lassen: Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob sich ein eigenes Gutachten für Sie rechnet.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Ein Zusammenstoß mit Haarwild ist in der Regel über die Teilkasko versichert. Lassen Sie sich den Wildunfall von Polizei oder Jäger bescheinigen.

Was ist das Sachverständigenverfahren?

Ein Verfahren aus vielen Kaskoverträgen für den Fall, dass Sie und Ihre Versicherung sich über die Schadenhöhe nicht einig sind. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, bei unterschiedlichen Ergebnissen entscheidet ein Obmann. Wir übernehmen auf Wunsch die Rolle Ihres Sachverständigen.

Werde ich nach einem Kaskoschaden höhergestuft?

Schäden in der Vollkasko führen meist zu einer Höherstufung. Teilkaskoschäden wie Wild oder Hagel wirken sich in der Regel nicht auf die Schadenfreiheitsklasse aus.

Kaskoschaden? Wir sehen uns Ihr Fahrzeug an.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp – wir sagen Ihnen, ob sich ein eigenes Gutachten oder das Sachverständigenverfahren für Sie lohnt.

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