
Wir sind Ihre Spezialisten für Schäden am Fahrrad, E-Bike, Pedelec und S-Pedelec
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24/7 Unfallhilfe
in unverschuldeter Fahrradunfall ist für den Unfallgeschädigten ein stressiges Ereignis, weil man hier oft nicht genau weiß was im Schadenfall zu tun ist. Was muss ich bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden) beachten? Was sind meine Rechte im Haftpflichtschadenfall? Wer ermittelt den entstandenen Schaden am E-Bike / Pedelec? Darf mein E-Bike direkt nach dem Schaden repariert werden oder darf die Versicherung den Schaden Nachbesichtigen?
Es tauchen viele Fragen auf, denn der Unfallgeschädigte weiß meist nicht welcher Schritt richtig oder falsch ist. Das Sachverständigenbüro GS-Sachverständige ist hier ihr kompetenter Ansprechpartner, wir leiten Sie unterstützend durch den Schaden Regulierungsprozess, damit Ihnen durch Fehler keine Nachteile entstehen.
Wir arbeiten mit Anwälten für Verkehrsrecht als auch Werkstätten Hand-in-Hand zusammen, damit wir Ihnen den bestmöglichen Service bieten können.
Oftmals versucht Sie die Gegenseite den Geschädigten nach dem Unfall mit einem sogenannten Schadenmanagement zu locken. Ihnen wird eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung versprochen. Das die Versicherung hierbei nur Kosten sparen mag, das sollte jedem klar sein. Dies geschieht leider auf Kosten des Geschädigten.
Daher lehnen Sie das Angebot der Gegenseite gerne ab und suchen Sie sich Ihren eigenen Gutachter der auf die Begutachtung von E-Bikes / Pedelecs spezialisiert ist. Wir beraten Sie hier gern.
Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem E-Bike? Wir beraten Sie gerne.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 238 Bewertungen Ma Ba2025-04-09Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr guter schneller Service und gute Arbeit. Werde ich im falle eines falles wieder in anspruch nehmen. Mateusz Poguntke2025-04-04Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir sind sehr zufrieden mit der Arbeit der Jungs. Nina-cleo Deutschmann2025-03-31Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlicher Service, super Beratung. Drei Tage nach meinem Anruf schon einen Termin bekommen. Wurde sehr gut beraten, absolute Empfehlung! Viktoria Telizki2025-03-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Gute Service und Beratung. Schnell, pünktlich und kompetent. Ich bin sehr zufrieden. Robin Käding2025-03-28Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Anrufen, am gleichen Tag den Termin bekommen! Der Gutachter war sympatisch und sehr serios. Das Gutachten lag 2 Tage später bei mir auf dem Tisch, danke! Zeljko Kostic2025-03-27Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Jede Empfehlung von mir, wirklich schnelle und effiziente Umsetzung. Der Schadensgutachter, Herr Stefan Schroer, hat seine Arbeit wirklich professionell und detailliert erledigt. Alle Empfehlungen für das GS-Team eine weitere Zusammenarbeit. Kai Ullerich2025-03-20Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super schnell und unkompliziert. Ich kann nur jeden raten als Unfall geschädigter die Dienstleistung von GS Sachverständige in Anspruch zu nehmen.
GS-Sachverständigenbüro für Unfall Schäden an E-Bikes
Christian Sasse
Sachverständiger
Carmelo Galluzzo
Sachverständiger
Horst Wippermann
Sachverständiger
Carina Weist
Backoffice
Joseph
Kundenbetreuung
Bei einem unveschuldeten Fahrradunfall (Haftpflichtschaden) sollten Sie stets einen auf Fahrräder spezialisierten Gutachter beauftragen. Dieser wird aufgrund seiner Erfahrung den Schaden objektiv und unabhängig begutachten. Oftmals sind vermeindlich kleine Bagetellschäden größer als gedacht. Wir schauen genau hin!
Ein E-Bike Gutachter begutachtet den Schaden an Ihrem Fahrrad unabhängig und objektiv und erstellt ein Unfallgutachten. Es werden sämtliche unfallbedingte Schäden dokumentiert und die Reparaturdauer festgelegt. Zusätzlich ermittelt der Schadengutachter wichtige Positionen wie z.B. den Wiederbeschaffungswert, sowie ggf. den Restwert damit Ihnen bei der Abwicklung des Schadens kein Nachteil einsteht.
Das fertige Gutachten ist die Grundlage für eine vernünftige Regulierung mit dem gegnerischen Versicherer.
Noch nie war die Schadensmeldung so einfach.
Und so einfach geht’s:
* Sie erhalten in maximal 5 Minuten eine Antwort von uns.
Probieren Sie es doch mal aus!
Neben den aufgeführten Positionen stehen Ihnen als Unfallgeschädigter noch weitere Rechte zu! Gerne beraten wir Sie unverbindlich per Telefon.
Jetzt E-Bike-Sachverständigen anrufen!
Sie können den E-Bike-Gutachter Ihres Vertrauens auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung für die Schadenbegutachtung beauftragen.
Wir empfehlen Ihnen sich keinen Gutachter der Gegenseite schicken zu lassen, denn dieser kalkuliert den Schaden in der Regel zugunsten der Haftpflichtversicherung. Sprechen Sie uns an, wir stehen Ihnen als Experte bei der Schadenabwicklung zur Seite!
E-Bike Sachverständiger Vor Ort
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihr Recht sich selbst einen Bike Gutachter auszusuchen, daher empfehlen wir Ihnen im Schadenfall den Sachverständigen Ihres Vertrauens aufzusuchen.
Oftmals versucht die regulierende Haftpflichtversicherung Ihnen einen Gutachter der Versicherung zu schicken. Wir empfehlen Ihnen dies abzulehnen, da die Gutachter in der Regel angehalten sind zugunsten der Gegenseite zu kalkulieren.
Nein, im Falle eines unverschuldeten Unfalles ist es Ihr Recht einen Gutachter für E-Bikes Ihrer Wahl zu beauftragen, die Versicherung muss die Kosten für Ihren „Wunsch“ Sachverständigen tragen. Sie können den Gutachter der Gegenseite somit ohne Probleme ablehnen. Dies ist auch ratsam.
Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert lediglich die Reparaturkosten und enthalten keine weiteren Angaben. In einem E-Bike Gutachten werden weitere erstattungspflichtige Positionen erfasst, z. B. die Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert etc.
Auch vor Gericht ist ein Kostenvoranschlag nicht anerkannt, darum empfehlen wir direkt den Kontakt zu einem E-Bike Sachverständigen. Hier sind sie bei der Schadenabwicklung bestens beraten und können sich entspannt zurücklehnen.
Wir bieten Ihnen im Falle eines Bagatellschadens alternativ zum Kostenvoranschlag ein Kurzgutachten an, welches jederzeit auch auf ein vollständiges Gutachten erweitert werden kann.
Das Honorar eines Sachverständigen richtet sich in der Regel nach der Schadenhöhe. Es wird zur Berechnung des Honorars meist eine Honorartabelle von großen Verbänden als Bemessungsgrundlage herangezogen, anhand derer bestimmte Leistungen zu bestimmten Beträgen abgerechnet werden.
Zusätzlich zu dem Grundhonorar fallen noch Kosten wie Telefon, Fahrtkosten, Kosten für die Restwertermittlung etc. an, welche separat mit aufgeführt werden. Die Kosten für die Gutachtenerstellung sind von der Gegenseite zu tragen.
Kfz Gutachten vom Profi, wir kommen zu Ihnen.