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Schwerer Frontschaden an einem SUV nach einem Unfall

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Totalschaden nach Unfall: Das steht Ihnen zu.

Übersteigen die Reparaturkosten den Wert Ihres Autos, spricht man von einem Totalschaden. Das klingt nach Verlust – doch auch dann haben Sie umfangreiche Ansprüche. Hier erfahren Sie, wie die Entschädigung berechnet wird, worauf Sie beim Restwert achten müssen und wann Sie trotzdem reparieren dürfen.

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Wann liegt ein Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen – also den Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug. Dann lohnt sich die Reparatur wirtschaftlich meist nicht, und Sie erhalten stattdessen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Beim technischen Totalschaden ist eine Reparatur nicht mehr möglich oder nicht vertretbar, etwa weil tragende Teile zerstört sind. Liegen die Reparaturkosten dagegen nur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, können Sie unter Bedingungen trotzdem reparieren lassen. Deshalb ist ein unabhängiges Gutachten beim Totalschaden besonders wichtig.

Mehr zum wirtschaftlichen Totalschaden →

Schwerer Frontschaden an einem Kleinwagen

Schwerer Frontschaden an einem Kleinwagen: Ob sich die Reparatur noch lohnt, klärt das Gutachten.

WBW

Rechenbeispiel

Wiederbeschaffungswert minus Restwert

Der Sachverständige ermittelt den Wiederbeschaffungswert – Alter, Laufleistung, Ausstattung und Zustand vor dem Unfall – und den Restwert des beschädigten Fahrzeugs auf dem regionalen Markt.

Beispiel: Wiederbeschaffungswert 12.000 Euro, Restwert 3.500 Euro – Ihre Entschädigung beträgt 8.500 Euro. Kaufen Sie kein Ersatzfahrzeug, wird der im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteueranteil abgezogen.

Mehr zum Wiederbeschaffungswert →

8.500 €

Beispiel: 12.000 € Wiederbeschaffungswert minus 3.500 € Restwert

130 %

Reparatur trotzdem möglich – unter Bedingungen

10–14 Tage

übliche Wiederbeschaffungsdauer

6 Monate

Weiternutzung nach Reparatur im 130-Prozent-Bereich

Ihre Ansprüche

Das zahlt die Versicherung beim Totalschaden

Auch beim Totalschaden geht es um mehr als das Fahrzeug. Bei einem unverschuldeten Unfall stehen Ihnen diese Positionen zu:

01

Wiederbeschaffungswert

Abzüglich Restwert – die Hauptentschädigung für Ihr Fahrzeug.

02

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Dauer der Ersatzbeschaffung. Mehr zum Nutzungsausfall.

03

Gutachter und Anwalt

Die Kosten für Ihren Sachverständigen und einen Fachanwalt trägt die Gegenseite.

04

Ab- und Anmeldung

Die Kosten für die Abmeldung des alten und die Zulassung des neuen Fahrzeugs.

05

Kostenpauschale

Für Telefonate, Porto und Fahrten – ohne Einzelnachweis.

06

Schmerzensgeld

Bei Verletzungen zusätzlich, ebenso Heilbehandlung und Verdienstausfall.

Vorsicht beim Restwert

So drücken Versicherungen Ihre Entschädigung

Je höher der Restwert, desto weniger zahlt die Versicherung. Sie dürfen Ihr Fahrzeug grundsätzlich zu dem Restwert verkaufen, den Ihr unabhängiges Gutachten auf dem regionalen Markt ermittelt hat.

Überhöhte Restwerte

Der Gutachter der Versicherung setzt den Restwert hoch an – oft mit Angeboten überregionaler Aufkäufer.

Druck zum Verkauf

Sie sollen schnell an einen bestimmten Händler verkaufen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet.

Nicht voreilig handeln

Verkaufen oder verschrotten Sie das Fahrzeug erst, wenn das Gutachten vorliegt.

Totalschaden – und trotzdem reparieren?

Viele Geschädigte hängen an ihrem Auto oder finden kein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Die 130-Prozent-Regel macht es möglich: Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, muss die Versicherung die Reparatur bezahlen.

Dafür muss das Fahrzeug fachgerecht und so repariert werden, wie es der Sachverständige vorgibt, und Sie müssen es danach mindestens sechs Monate weiter nutzen. Ob Ihr Schaden in diesen Bereich fällt, kann nur ein Gutachten klären – die Grenze ist schnell um ein paar hundert Euro verfehlt.

Die 130-Prozent-Regel erklärt →

Unfallschaden VW Golf

Schwerer Frontschaden an einem Golf: Liegt die Reparatur unter 130 Prozent, bleibt sie eine Option.

Checkliste: Totalschaden nach Unfall

So sichern Sie Ihre Ansprüche, wenn ein Totalschaden droht:

Unklar, ob sich die Reparatur noch lohnt? Wir prüfen Wiederbeschaffungswert, Restwert und die 130-Prozent-Grenze vor Ort.

01

Unabhängiges Gutachten mit Wiederbeschaffungs- und Restwert beauftragen.

02

130-Prozent-Grenze prüfen, bevor Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden.

03

Nicht voreilig verkaufen oder verschrotten.

04

Restwertangebote der Versicherung nicht ungeprüft annehmen.

05

Nutzungsausfall, Ummeldekosten und Pauschale zusätzlich einfordern.

Das sagen unsere Kunden

Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.

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Mehr Informationen

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Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.

Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt

Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen

Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt

Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung

Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert

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Fragen zum Totalschaden

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.

Wann liegt ein Totalschaden vor?

Wirtschaftlich, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Technisch, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich oder vertretbar ist.

Wie wird die Entschädigung berechnet?

Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Bei 12.000 Euro Wiederbeschaffungswert und 3.500 Euro Restwert sind das 8.500 Euro.

Muss ich das Restwertangebot der Versicherung annehmen?

Grundsätzlich nicht. Sie dürfen auf Basis des Restwerts aus Ihrem unabhängigen Gutachten verkaufen.

Kann ich trotz Totalschaden reparieren lassen?

Ja, wenn die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen, fachgerecht repariert wird und Sie das Auto mindestens sechs Monate weiter nutzen.

Bekomme ich Nutzungsausfall bei Totalschaden?

Ja, für die Wiederbeschaffungsdauer – meist zehn bis vierzehn Tage.

Totalschaden? Wir sichern Ihre Ansprüche.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

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