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Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung den Sachverständigen bezahlen – zusätzlich zum Schaden. Hier erfahren Sie, wie sich unser Honorar zusammensetzt, wie wir abrechnen und was passiert, wenn die Versicherung kürzt.
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Gutachterkosten · Honorar · BVSK · Nebenkosten · Zahlungsanweisung · Haftpflichtschaden · Kaskoschaden · Kürzung ·
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Vorleistung bei unverschuldetem Unfall
BVSK
Grundhonorar angelehnt an die Honorarbefragung, nach Schadenhöhe
25 km
höchstens pro Fahrstrecke für Fahrtkosten – oder 30 Minuten
§ 249
BGB: Die Gegenseite ersetzt die Gutachterkosten
Wer die Kosten trägt, hängt von der Schuldfrage ab:
01
Unverschuldet
Sie muss die Sachverständigenkosten nach § 249 BGB ersetzen – vollständig und zusätzlich zum Schaden.
02
Teilschuld
Die Kosten werden nach der Haftungsquote geteilt. Mit Vollkasko hilft das Quotenvorrecht.
03
Selbst verschuldet
Beim Kaskoschaden beauftragt meist die eigene Versicherung einen Gutachter.
Wir berechnen unser Grundhonorar angelehnt an die Honorarbefragung des BVSK. Es richtet sich nach der Höhe des Schadens: Ein größerer Schaden bedeutet mehr Aufwand bei Besichtigung, Kalkulation und Dokumentation.
Dazu kommen Nebenkosten für Fotos und Schreibkosten, die Lackschichtmessung sowie bei Bedarf Fehlerauslese oder Karosserievermessung. Fahrzeug- und Fahrtkosten berechnen wir regional, höchstens bis 25 Kilometer oder 30 Minuten pro Fahrstrecke. Wohnmobile und Caravans rechnen wir nach der Honorartabelle des CGF e.V. ab, weil die Kalkulation dort deutlich aufwendiger ist.
In unserem Büro: Honorar und Nebenkosten stehen vorab schriftlich im Auftrag.
Nebenkosten
Diese Positionen sind branchenüblich und bei einem unverschuldeten Unfall ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu ersetzen:
01
Die Lichtbilddokumentation des Schadens und das schriftliche Gutachten.
02
Zeigt Vorschäden und Nachlackierungen – wichtig für Wertminderung und Abgrenzung. Mehr zur Lackschichtmessung.
03
Das Auslesen der Steuergeräte deckt elektronische Schäden auf, die man nicht sieht.
04
Bei Verdacht auf Verzug an Rahmen oder Achsen. Mehr zur Karosserievermessung.
05
Regional berechnet, höchstens bis 25 Kilometer oder 30 Minuten pro Fahrstrecke.
06
Abrechnung nach der CGF-Honorartabelle, weil Aufbau und Technik deutlich mehr Aufwand bedeuten.
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Unser Weg
Sie unterschreiben einen Auftrag, in dem das Honorar offen vereinbart ist, und eine Zahlungsanweisung. Damit zahlt die gegnerische Versicherung direkt an uns oder an Ihren Anwalt. Sie gehen nicht in Vorleistung.
Kürzt die Versicherung das Honorar, kümmert sich in der Regel Ihr Anwalt um den Rest: Er verlangt die Zahlung an den Sachverständigen Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche gegen den Gutachter – so hat es der Bundesgerichtshof am 12.03.2024 entschieden (VI ZR 280/22).
Kürzungen
Das Risiko, dass ein Sachverständiger zu viel berechnet, trägt nach der Rechtsprechung grundsätzlich der Schädiger – nicht Sie. Typische Kürzungsgründe sind:
Obwohl es sich an der BVSK-Honorarbefragung orientiert.
Einzelne Positionen wie Fotos oder Lackschichtmessung werden gestrichen.
Sie dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Mehr dazu: Versicherungsgutachter ablehnen.
Bei sehr kleinen Schäden muss die Versicherung kein Gutachten bezahlen. Als Faustregel gilt eine Grenze von rund 750 Euro Reparaturkosten. Was nach einem Kratzer aussieht, ist aber oft mehr: Halter, Träger oder Sensoren hinter der Verkleidung sieht man nicht.
Nur bei echten Kleinstschäden ohne Lack- oder Technikschaden kann ein Kostenvoranschlag genügen – deshalb lassen Sie den Schaden erst prüfen. Ein Gutachten beziffert außerdem Wertminderung und Nutzungsausfall – zwei Positionen, die in keinem Kostenvoranschlag stehen und schnell mehrere hundert Euro ausmachen.
GS Sachverständige: Wir sagen Ihnen vorab, ob sich ein Gutachten lohnt.
Darauf sollten Sie bei den Kosten für das Gutachten achten:
Fragen zum Honorar? Rufen Sie an – wir erklären Ihnen vorab, wie sich die Kosten in Ihrem Fall zusammensetzen.
01
Schuldfrage klären: Bei unverschuldetem Unfall zahlt die Gegenseite.
02
Unabhängigen Sachverständigen wählen – nicht den der Versicherung.
03
Honorar im Auftrag schriftlich vereinbaren lassen.
04
Zahlungsanweisung unterschreiben – dann zahlt die Versicherung direkt.
05
Kürzungen nicht hinnehmen: Ihr Anwalt setzt den Rest durch.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
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Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.
Was kostet ein Kfz-Gutachten?
Das Grundhonorar richtet sich nach der Schadenhöhe, angelehnt an die BVSK-Honorarbefragung. Dazu kommen Nebenkosten wie Fotos, Schreibkosten, Lackschichtmessung und Fahrtkosten.
Muss ich das Gutachten vorstrecken?
Bei einem unverschuldeten Unfall nicht. Mit der Zahlungsanweisung zahlt die gegnerische Versicherung direkt an uns oder Ihren Anwalt.
Werden die Gutachterkosten vom Schaden abgezogen?
Nein. Sie werden zusätzlich zum Schaden ersetzt.
Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?
In der Regel kümmert sich Ihr Anwalt darum – Zug um Zug gegen Abtretung etwaiger Ansprüche gegen den Gutachter, wie es der BGH 2024 entschieden hat.
Wie rechnen Sie bei Wohnmobilen ab?
Nach der Honorartabelle des CGF e.V., weil die Kalkulation bei Wohnmobilen und Caravans deutlich aufwendiger ist.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung direkt an uns. Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp.
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