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Auch nach einer einwandfreien Reparatur ist Ihr Auto weniger wert – denn es ist jetzt ein Unfallwagen. Diesen Wertverlust muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Hier erfahren Sie, wann Sie Anspruch haben, wie die Wertminderung berechnet wird und warum sie so oft vergessen wird.
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Merkantile Wertminderung · Unfallwagen · Berechnung · Fahrzeugalter · Laufleistung · Fiktive Abrechnung · Nutzungsausfall · Gutachten ·
800–1.500 €
Wertminderung im Rechenbeispiel (25.000 € Fahrzeugwert)
0 €
Abzug von den Reparaturkosten – sie kommt obendrauf
100 %
Anspruch auch bei fiktiver Abrechnung ohne Reparatur
3 Jahre
Verjährung ab Ende des Unfalljahres
Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Auto. Zwei gleiche Fahrzeuge stehen zur Wahl – eines hatte einen Unfall, das andere nicht. Für den Unfallwagen würden Sie weniger bezahlen, auch wenn er perfekt repariert ist. Genau dieser Unterschied ist die merkantile Wertminderung.
Sie entsteht allein dadurch, dass das Fahrzeug jetzt als Unfallwagen gilt und Sie den Unfall beim Verkauf angeben müssen. Der Bundesgerichtshof erkennt diesen Anspruch seit Jahrzehnten an. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung die Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten zahlen – trotzdem wird sie in vielen Abrechnungen einfach nicht erwähnt.
Heckschaden an einem VW Polo: Auch nach der Reparatur bleibt das Auto ein Unfallwagen – und ist weniger wert.
Plus.
Oft vergessen
Die Wertminderung wird nicht von den Reparaturkosten abgezogen, sondern zusätzlich gezahlt. Und weil sie den Marktwert betrifft – nicht die Reparatur –, steht sie Ihnen auch zu, wenn Sie das Auto nicht reparieren lassen und fiktiv abrechnen.
Bei Teilschuld wird sie nach Ihrer Haftungsquote gekürzt. Mit Vollkasko kann die Wertminderung über das Quotenvorrecht trotzdem voll ersetzt werden.
Feste gesetzliche Grenzen gibt es nicht. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass auch ältere Fahrzeuge oder solche mit höherer Laufleistung Anspruch haben können. Entscheidend ist der Einzelfall:
01
Fahrzeug
Bei jüngeren Fahrzeugen mit geringer Laufleistung fällt die Wertminderung am höchsten aus. Bei älteren Fahrzeugen kommt es auf Zustand und Marktgängigkeit an.
02
Schaden
Ein reiner Kratzer im Lack begründet meist keine Wertminderung. Bei Schäden an Karosserie, Trägern oder Achsen dagegen fast immer.
03
Vorgeschichte
War das Fahrzeug vorher unfallfrei, ist der Anspruch am klarsten. Vorschäden mindern ihn, schließen ihn aber nicht automatisch aus.
Berechnung
Es gibt verschiedene Berechnungsmethoden. Sie liefern aber nur Anhaltspunkte: Letztlich ermittelt ein Sachverständiger den Minderwert für Ihr Fahrzeug unter Berücksichtigung des regionalen Marktes und begründet ihn im Gutachten.
01
Berechnet die Wertminderung als Anteil der Reparaturkosten und berücksichtigt Alter und Laufleistung. Einfach und nachvollziehbar, aber eher für jüngere Fahrzeuge gedacht.
02
Bezieht Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten und Fahrzeugalter ein und liefert oft realistische Ergebnisse.
03
Entscheidend ist, wie viel weniger Käufer in Ihrer Region für das Fahrzeug als Unfallwagen zahlen würden. Das bewertet der Sachverständige im Einzelfall.
04
Ein drei Jahre altes Fahrzeug mit 25.000 Euro Wiederbeschaffungswert und 4.500 Euro Reparaturkosten: Je nach Verfahren kann die Wertminderung grob zwischen 800 und 1.500 Euro liegen.
Neben der Wertminderung steht Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall auch Nutzungsausfall oder ein Mietwagen zu. Die Wertminderung entschädigt den dauerhaften Wertverlust, der Nutzungsausfall die Tage, an denen Sie Ihr Auto nicht nutzen können.
Beide Positionen berechnet der Sachverständige im Gutachten mit. Zusammen machen sie schnell mehrere hundert bis über tausend Euro aus – Geld, das ohne Gutachten häufig verloren geht. Lehnt die Versicherung ab, widersprechen Sie schriftlich mit Verweis auf das Gutachten oder schalten einen Fachanwalt ein; die Anwaltskosten trägt bei unverschuldetem Unfall die Gegenseite.
Seitenschaden an einem roten Kleinwagen: Wertminderung und Nutzungsausfall werden im Gutachten gleich mit berechnet.
Versicherungstricks
Jede Wertminderung, die nicht eingefordert wird, spart der Versicherung Geld. Diese Argumente hören Geschädigte am häufigsten:
Die Abrechnung enthält nur die Reparaturkosten. Über die Wertminderung wird kein Wort verloren.
Pauschal heißt es, das Fahrzeug sei zu alt oder habe zu viele Kilometer – ohne Prüfung im Einzelfall.
Der Gutachter der Versicherung setzt die Wertminderung niedrig an oder lässt sie ganz weg.
Die Durchsetzung ist unkompliziert, wenn Sie diese Schritte einhalten:
Fehlt die Wertminderung in der Abrechnung, fordern Sie sie schriftlich nach. Bei Ablehnung hilft ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
01
Unabhängigen Sachverständigen beauftragen – nicht den Gutachter der Versicherung.
02
Wertminderung im Gutachten beziffern lassen, mit nachvollziehbarer Begründung.
03
Schriftlich einfordern – zusammen mit Reparaturkosten und Nutzungsausfall.
04
Kein Pauschalangebot annehmen, bevor Sie den tatsächlichen Anspruch kennen.
05
Fristen beachten: Ansprüche verjähren nach drei Jahren.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Was ist merkantile Wertminderung?
Der Wertverlust, den ein Fahrzeug durch den Unfall erleidet – auch wenn es einwandfrei repariert wurde. Käufer zahlen für einen Unfallwagen weniger.
Wie hoch ist die Wertminderung?
Das hängt vom Fahrzeugwert, Alter, Laufleistung und Schaden ab. Oft sind es einige hundert Euro, bei neueren und hochwertigen Fahrzeugen auch deutlich mehr.
Bekomme ich die Wertminderung auch ohne Reparatur?
Ja. Sie steht Ihnen auch bei fiktiver Abrechnung zu, weil der Marktwert unabhängig von der Reparatur gesunken ist.
Wann gibt es keine Wertminderung – gibt es eine Altersgrenze?
Bei reinen Bagatellschäden, etwa kleinen Kratzern ohne Karosserieschaden, setzen Gerichte meist keine Wertminderung an. Eine starre Altersgrenze gibt es nicht: Bei älteren Fahrzeugen fällt die Wertminderung meist geringer aus, kann aber trotzdem bestehen.
Wer berechnet die Wertminderung?
Ihr unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Gutachten. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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