Das Sachverständigenhonorar richtet sich in vielen Fällen nach der Schadenhöhe und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand für die Erstellung des Gutachtens. Für manuelle Kalkulationen, wo keine Herstellervorgaben vorliegen, werden üblicherweise aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes Aufschläge auf das Grundhonorar aufgerechnet. Neben dem Grundhonorar werden fallspezifische Nebenkosten berechnet.
Neben dem Grundhonorar werden im Gutachten individuelle Nebenkosten berechnet:
– Fahrtkosten
– Kosten für die Lichtbilder
– Schreibkosten
– Porto & Telefonkosten
– Kosten für die Restwertermittlung
– Kosten für das Auslesen des Datenspeichers
– Zerlegungsarbeiten
…
Sie tragen keine Schuld am Unfall? Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Gutachtenerstellung übernehmen.
Sie können bei einem unverschuldeten Kfz Unfall Ihren Kfz-Gutachter vor Ort selbst auswählen. Auch die Kosten für die Anfahrt, sowie die Nebenkosten sind von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
Da wir direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung abrechnen, müssen Sie nicht in Vorkasse treten.
Wir berechnen unser Honorar anhand der aktuellen BVSK Honorartabelle.
Unter nachfolgendem Link können Sie die aktuelle BVSK Honorartabelle 2020 herunterladen.