Warum benötige ich ein Schadengutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfallschaden wird ein Kfz-Gutachten nicht nur zur Ermittlung der Schadenhöhe benötigt. Ein unabhängiges Schadengutachten beinhaltet sämtliche Kosten, die von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen sind.
Es werden in dem ausführlichen Schadengutachten wichtige Punkte, wie den Nutzungsausfall, die eventuell anfallende merkantile Wertminderung, die Reparaturdauer, die Wiederbeschaffungsdauer, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges sowie ein eventuell zu ermittelnder Restwert aufgeführt. Zusätzlich werden die Daten zum Unfallzeitpunkt, des Schadenortes, sowie die Daten des Unfallverursachers notiert.
Die Kosten für ein Gutachten bei einem unverschuldeten Unfallschaden müssen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen werden. Wir rechnen unser Honorar direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, sodass Sie hier nicht in Vorkasse treten müssen.
Lassen Sie sich keinen Kfz Gutachter der gegnerischen Versicherung schicken, dieser kalkuliert in der Regel zugunsten der regulierenden Haftpflichtversicherung.
Wir besichtigen den Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug in der Regel noch am selben Tag, sodass Sie das Schadengutachten bereits nach 24 Stunden erhalten. Auch die Weiterleitung an die gegnerische Haftpflichtversicherung oder Ihren Rechtsanwalt für Verkehrsrecht übernehmen wir für Sie. Das Schadengutachten ist die Grundlage um den entstandenen Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Zögern Sie nicht auch bei kleineren Schäden (Bagatellschäden) einen freien und unabhängigen Kfz Gutachter zu beauftragen. Oftmals ist der vermeintlich kleine Bagatellschaden ein größerer und umfangreicherer Schaden als gedacht. Wir beraten Sie gerne.