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Unfallschaden

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Unfall­bericht richtig ausfüllen: Schritt für Schritt.

Der Europäische Unfallbericht ist das wichtigste Formular an der Unfallstelle. Wer ihn sorgfältig ausfüllt, beschleunigt die Regulierung und vermeidet Streit. So füllen Sie jeden Abschnitt richtig aus.

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Was der Europäische Unfall­bericht ist

Der Europäische Unfallbericht – oft Unfallbogen genannt – ist ein einheitliches Formular, das in ganz Europa gleich aufgebaut ist. Beide Beteiligten füllen ihn gemeinsam aus und unterschreiben ihn. So ist der Hergang festgehalten, solange alle Erinnerungen frisch sind.

Wichtig: Der Bericht hält Fakten fest, er ist kein Schuldeingeständnis. Wer schuld ist, klären die Versicherungen. Legen Sie am besten zwei Exemplare ins Handschuhfach – erhältlich bei Ihrer Versicherung oder beim ADAC.

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In unserem Büro: Unfallbericht und Fotos sind die Grundlage für das Gutachten.

Aufbau

Die fünf Bereiche des Formulars

Wenn Sie den Aufbau kennen, geht das Ausfüllen schneller:

01

Kopfteil

Datum, Uhrzeit, Unfallort, Verletzte, Sachschäden an anderen Dingen und Zeugen.

02

Fahrzeuge A und B

Halter, Fahrer mit Führerschein, Kennzeichen und Versicherung mit Nummer.

03

Kreuzchenspalte

17 typische Situationen – jede Seite kreuzt an, was auf sie zutrifft.

04

Skizze

Straßenverlauf, Fahrtrichtungen, Positionen beim Zusammenstoß, Verkehrszeichen.

05

Schäden und Bemerkungen

Sichtbare Schäden je Fahrzeug und Platz für eigene Angaben.

06

Unterschriften

Beide unterschreiben, jeder behält sein Exemplar.

17

Kreuzchenspalte

Nur ankreuzen, was wirklich zutrifft.

Die Spalte beschreibt typische Situationen – vom geparkten Auto über Einparken, Kreisverkehr und Spurwechsel bis zu Abbiegen, Rückwärtsfahren und Vorfahrt. Jede Seite kreuzt in ihrer eigenen Spalte an, was auf sie zutrifft, und trägt die Zahl der Kreuze unten ein.

Zu wenige Kreuze können später gegen Sie ausgelegt werden, falsche Kreuze erst recht. Sind Sie unsicher, lassen Sie das Feld frei und beschreiben Sie den Ablauf unter „Bemerkungen“ mit eigenen Worten.

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Häufige Fehler

Diese drei Fehler kosten am meisten:

01

Fehler 1

Schuld zugeben

Ein Satz wie „Ich habe nicht aufgepasst“ unter Bemerkungen wird später gegen Sie verwendet. Nur Fakten notieren.

02

Fehler 2

Lückenhafte Daten

Ohne Versicherungsnummer und Kennzeichen verzögert sich die Regulierung – im Zweifel alles fotografieren.

03

Fehler 3

Nachträglich ändern

Nach der Unterschrift nichts mehr allein ändern. Korrekturen nur gemeinsam und von beiden abgezeichnet.

Wenn der Gegner nicht mitmacht

Weigert sich der andere, den Bericht auszufüllen, oder will er wegfahren, rufen Sie die Polizei. Notieren und fotografieren Sie Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Farbe und bitten Sie Zeugen, zu bleiben. Ihren Teil können Sie auch allein ausfüllen und die fehlende Unterschrift vermerken.

Fährt der Gegner davon, ohne seine Daten zu hinterlassen, ist das unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Den Polizeibericht mit allen Angaben bekommen Sie später in der Regel über Ihren Anwalt per Akteneinsicht.

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Kratzer und Abrieb am Heckstoßfänger, mit Messlatte dokumentiert

Kratzer und Abrieb am Heckstoßfänger: Im Bericht kurz beschreiben, im Foto genau zeigen.

Nach dem Ausfüllen

So geht es weiter

Mit dem Bericht in der Hand:

Fotografieren

Machen Sie ein Foto des ausgefüllten Berichts – falls das Original verloren geht.

Melden

Den Bericht an die gegnerische Versicherung schicken. Unfall richtig melden

Begutachten

Der Bericht zeigt den Hergang – den Schaden belegt erst das Gutachten.

Checkliste: Unfall­bericht ausfüllen

Punkt für Punkt:

Schicken Sie uns Bericht und Fotos per WhatsApp – wir übernehmen den Rest.

01

Kopfteil vollständig: Ort, Zeit, Zeugen.

02

Daten beider Fahrzeuge und Versicherungen.

03

Kreuze nur, wo sie zutreffen – und zählen.

04

Skizze klar mit A, B und Kollisionspunkt.

05

Beide unterschreiben, jeder behält ein Exemplar.

Termin für Ihr Unfallgutachten buchen

Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.

Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt

Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen

Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt

Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung

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Fragen zum Unfall­bericht

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.

Muss ich den Unfallbericht unterschreiben?

Ja, beide sollten unterschreiben. Die Unterschrift bestätigt nur die festgehaltenen Fakten – sie ist kein Schuldeingeständnis.

Wie viele Punkte hat die Kreuzchenspalte?

17. Jede Seite kreuzt in ihrer Spalte an, was zutrifft, und trägt die Zahl der Kreuze ein.

Wie bekomme ich eine Kopie des Polizeiberichts?

In der Regel über Ihren Anwalt, der Akteneinsicht beantragt. Notieren Sie sich vor Ort die Dienststelle und das Aktenzeichen.

Was mache ich, wenn ich keinen Unfallbericht dabei habe?

Notieren Sie dieselben Angaben auf einem Blatt oder im Handy, fotografieren Sie Ausweis, Fahrzeugschein und Versicherungsdaten – mit Einverständnis des anderen.

Wie halte ich Zeugenaussagen fest?

Name, Anschrift und Telefonnummer reichen. Eine kurze Notiz, was der Zeuge gesehen hat, hilft zusätzlich – die Aussage selbst gibt er später gegenüber Versicherung oder Polizei ab.

Bericht ausgefüllt? Jetzt den Schaden sichern.

Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.

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