Unfall - Was tun?
Nach einem unverschuldeten Autounfall muss die Haftpflicht-Versicherung des Unfallgegners die Kosten für einen unabhängigen Kfz-Gutachter übernehmen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und setzen Sie auf die erfahrenen Profis des Sachverständigenbüros GS Sachverständige in Dortmund. Wir verhelfen Ihnen schnell und kompetent zu Ihrem Recht.
Unfall was tun als Geschädigter?
Es ist wie ein falscher Film, es kracht und schon sind Sie Geschädigter eines Autounfalls und das Fahrzeug hat einen Schaden? Was tun als Geschädigter? Niemand will es gewesen sein: Oft wird die objektiv eindeutige Schuld durch den Unfallgegner bestritten.
Spätestens jetzt brauchen Sie als Geschädigter nach einem Unfall die zuverlässige Unterstützung eines erfahrenen Kfz Gutachters. Der Kfz Gutachter wird Sie umfangreich bei der Beweissicherung unterstützen und das in einem qualifizierten Unfallgutachten unterstützen.
Das ist für Geschädigte nach einem Unfall wichtig!
Sie benötigen als Unfallgeschädigter einen unabhängigen Kfz Gutachter in Dortmund oder Umgebung? Wir stehen Ihnen als zertifizierte neutrale Kfz-Sachverständige in Dortmund ganz NRW mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie für die Erstellung eines Kfz Gutachtens unverbindlich einen Termin.
Zuerst sollten Sie die Unfallstelle sichern und dann bei Bedarf Rettungskräfte rufen und ggf. Erste Hilfe leisten.
Dann kommt die Beweissicherung für die Schadensregulierung: Unfallbericht anfertigen, Fotos machen sowie möglichst Zeugen aufnehmen und namentlich erwähnen.
Geht es über einen Bagatellschaden hinaus? (ca. 750 Euro Reparaturkosten)? Dann steht Ihnen ein unabhängiges Unfallgutachten als Unfallgeschädigter zu.
Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen einen kompetenten Fachanwalt für Ihr Anliegen.
Bei einem unverschuldeten Unfall der Versicherer des Schadenverursachers. Bei eigener Schuld oder höherer Gewalt (z.B. Wildunfall) greift die Kaskoversicherung. Denken Sie an eine zeitnahe und fristgerechte Meldung des Schadens durch die Unfallbeteiligten. Bei Teilschuld kommt das Quotenvorrecht in Betracht.
Sichern Sie die Unfallstelle, damit es nicht mehr Geschädigte gibt. Im Anschluss sollten die Rettungskräfte gerufen werden. Leisten Sie Erste Hilfe und machen Sie sich ein Bild der Lage. Erst im Anschluss geht es an die Beweissicherung mit der Erstellung von Unfallbericht und Unfallskizze. ACHTUNG: Bei einem Autounfall mit Personenschaden muss die Polizei gerufen werden.
Falls kein eigenes Verschulden vorliegt und der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro liegt (darunter reicht ein Kostenvoranschlag). Die Kosten für das Unfallgutachten hat der Haftpflichtversicherer des Unfallgegners zu tragen. Tipp: Lehnen Sie einen Kfz Gutachter der gegnerischen Seite ab.
Als Geschädigter haben Sie viele Rechte, nach denen Sie nur greifen müssen. Wichtig ist es, direkt am Unfallort Beweise zu sichern und das Schadensmanagement in unabhängige Hände zu geben.
Checkliste
Kfz Sachverständiger Dortmund, Bielefeld, Senne, Bethel, Heepen, Brake
Die Beauftragung eines Kfz Gutachters hat mit Vertrauen zu tun. Genau aus diesem Grund möchten wir auch Ihnen als Unfallgeschädigter mit unserem exzellenten Service zur Seite stehen. In der Annahme, dass Sie unversehrt sind: Der entstandene Fahrzeugschaden an Ihrem Pkw ist schlimm genug, da soll die gesamte Schadenabwicklung sorgenfrei und zuverlässig verlaufen! Verlassen Sie sich gerne auf uns.
Wir freuen uns auf Ihre Bewertung!
Der Unfallverursacher muss umgehend eine Schadensmeldung vornehmen, damit der Unfall reguliert werden kann. Dafür sind maximal 7 Tage vorgesehen. Wir kümmern uns gerne um Ihr Anliegen im Rahmen unseres Schadenmanagements.
Es ist zu empfehlen, falls eine Teilschuld denkbar ist. Dann würde anhand einer Quote reguliert, die eigene Kaskoversicherung käme ebenfalls ins Spiel. Letztlich handelt es sich beim eigenen Fahrzeug wahrscheinlich um einen Unfallwagen, daher macht die Schadenmeldung Sinn.
Dann können Sie als Geschädigter nach einem Unfall den anderen Versicherungsnehmer bzw. seinen Versicherungsvertrag für die Schadenregulierung via Zentralruf ausfindig machen. Alternativ ist eine Anzeige gegen Unbekannt zu empfehlen.
Unfall, was tun als Geschädigter? Suchen Sie sich einen kompetenten Unfallgutachter und geben Sie das Schadenmanagement vollumfänglich in die Hände eines Profis. Dieser nimmt den kompletten Schaden für Sie auf.
Nicht jeder Verkehrsunfall ist ein Fall für die Polizei. Bleibt es bei einem leichten Unfallschaden, kann der Austausch von Daten auch die Polizei erfolgen. Rettungskräfte und Polizei müssen jedoch nach einem Unfall an die Unfallstelle gerufen werden, falls es Verletzte gibt.
Wir empfehlen zwei Formulare des Europäischen Unfallberichts im Handschuhfach zu haben. So stellen Sie sicher, dass nichts Wichtiges bei der Beweisdokumentation vergessen wird und Platz für eine Unfallskizze ist auch vorhanden. So sind sie perfekt bei einem Schaden gerüstet.
Um Diskussionen, Streichungen und sonstiges zu vermeiden, sollten Sie den Unfallhergang und das Lagebild möglichst genau darstellen. Hier kommt es nicht auf „Schön“ an. Aussagekräftig reicht meistens.
Nach einem Verkehrsunfall sind die Anzeigepflicht (=> Schaden binnen Frist melden) und die Aufklärungspflicht zu beachten. Alle Beteiligten müssen die notwendigen Informationen bereitstellen, um zielfokussierte Schadensaufklärung betreiben zu können. Mit den hier angeführten Informationen sind Sie absolut sicher aufgestellt.
Wichtig ist dies auch bei der Schadenminderungspflicht, der zufolge Geschädigte die Kosten nach einem Unfall nicht künstlich in die Höhe treiben darf. Was liegt da näher, als mit einem unabhängigen Unfallgutachten und geballter Expertise der GS Sachverständigen zu handeln.
Das Kfz-Sachverständigenbüro GS-Sachverständige ist Ihr kompetenter Helfer in Dortmund und ganz NRW. Vertrauen Sie nach einem Verkehrsunfall auf unsere Expertise und Erfahrung und machen Sie bei der Schadenregulierung keine Kompromisse (info@ihre-kfz-gutachter.com). Unsere Leistungen umfassen Beweissicherungsgutachten, Haftpflichtgutachten, Kaskogutachten und selbstverständlich Wertgutachten – egal, was Ihr Anliegen ist, wir sind Ihr erfahrener Partner.
Die Versicherung des Schadenverursachers muss für die Reparaturkosten aufkommen, bei Neufahrzeugen auch für Stundensätze markengebundener Werkstätten (wegen Garantieansprüchen).
Liegt doch ein wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug vor, erhalten Geschädigte nach einem Unfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Oberhalb der Bagatellschadensgrenze sind Unfallwagen weniger Wert. Dafür sind Sie als Geschädigter dementsprechend zu entlohnen. Der Kfz Gutachter prüft den Schaden am Fahrzeug und wird die merkantile Wertminderung nach einem Autounfall bestimmen, die die Versicherung des Unfallgegners als Schadenersatz zu leisten hat.
Je nach Schadensfall wird Ihnen das Auto für einige Tage (oder Wochen) nicht zur Verfügung stehen. Auch für diese unfallbedingte Ausfallzeit steht Ihnen eine Entschädigung zu. Entweder mit einer Nutzungsausfallentschädigung oder einem Ersatzwagen. Beides werden Sie mit einem Kfz Gutachter leicht von der Versicherung des Unfallgegners einfordern können.
Falls Sie unverschuldet in einem Unfall verwickelt sind, müssen Sie weder den Gutachter noch für einen Anwalt für Verkehrsrecht Geld bezahlen. Durch eine Abtretungserklärung müssen Sie auch nicht in Vorleistung gehen.
Wir bieten Ihnen alle relevanten Leistungen eines qualifizierten Sachverständigenbüros, von diversen Kfz-Gutachten über Fahrzeugbewertungen bis hin zu Kostenvoranschlägen.
Als Geschädigter haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen – auf Kosten des Unfallgegners! Ein Haftpflichtgutachten bzw. Unfallgutachten umfasst neben der Schadenshöhe u.a. auch den Restwert, die Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert sowie die Reparaturdauer.
Wenn Sie einen Unfall selbst verursacht haben oder Opfer von Vandalismus oder Fahrerflucht geworden sind, liegt ein Kasko-Schaden vor. Wir unterstützen Sie zielführend bei der Schadenregulierung und berechnen in einem Kaskogutachten die exakte Schadenshöhe.
Ob Sie ein H-Kennzeichen beantragen, Ihren Oldtimer verkaufen oder einfach nur wissen wollen, was Ihr Klassiker momentan wert ist: Unsere Kfz-Gutachter in Dortmund und Umgebung untersuchen und bewerten Ihr Liebhaberfahrzeug mit Erfahrung und Präzision.
Unklare Schuldfrage? Streitigkeiten mit dem Unfallgegner? Wir unterstützen Sie auch gerne nach Ihrem Unfall in Dortmund und Umgebung mit erfahrenen Gutachtern und unserem Netzwerk an Anwälten für Verkehrsrecht.
Sie sind sich nicht sicher, ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug wirklich nur eine Bagatelle ist? Sie möchten einen Unfallschaden fiktiv abrechnen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Je nach Schadenhöhe mit fachgerechten Kostenvoranschlägen oder umfangreicheren Schadengutachten.
Sie sind sich nicht sicher, ob der Schaden an Ihrem Fahrzeug wirklich nur eine Bagatelle ist? Sie möchten einen Unfallschaden fiktiv abrechnen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Je nach Schadenhöhe mit fachgerechten Kostenvoranschlägen oder umfangreicheren Schadengutachten.
Sie erreichen uns auch unkompliziert per WhatsApp. Oft können wir Ihnen schon anhand von ersten Bildern vom beschädigten Fahrzeug eine unverbindliche Einschätzung geben und ggf. einen Bagatellschaden ausschließen. Die Schadenaufnahme findet anschließend direkt an Ihrem Wunschort in Dortmund, Bielefeld oder ganz NRW statt. Zum Beispiel in Ihrer Mittagspause.
Kfz Gutachten vom Profi, wir kommen zu Ihnen.