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Wer bei einem Unfall verletzt wird, hat neben dem Sachschaden Anspruch auf Schmerzensgeld. Wie hoch es ausfällt, hängt vom Einzelfall ab – und davon, wie gut Ihre Verletzungen dokumentiert sind. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
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Schmerzensgeld · § 253 BGB · HWS-Syndrom · Arztbericht · Schmerztagebuch · Verdienstausfall · Fachanwalt · Verjährung ·
Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für immaterielle Schäden: Schmerzen, Leiden und Einschränkungen im Alltag nach einer Verletzung von Körper oder Gesundheit (§ 253 Abs. 2 BGB). Dazu zählen auch nachweisbare psychische Folgen eines Unfalls.
Es kommt zusätzlich zu Ihren übrigen Ansprüchen – Reparaturkosten, Wertminderung oder Nutzungsausfall werden nicht damit verrechnet. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers; bei Mitschuld wird der Anspruch entsprechend gekürzt.
Aufgerissener Heckstoßfänger: Gerade nach Auffahrunfällen klagen viele über Nackenbeschwerden.
§ 253
BGB
Eine feste Formel für die Höhe gibt es nicht. Entscheidend sind Art und Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung und der Beschwerden, bleibende Folgen und wie stark Ihr Alltag eingeschränkt ist.
Als Orientierung dienen Urteilssammlungen mit Beträgen aus vergleichbaren Fällen. Wie viel in Ihrem Fall angemessen ist, kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht am besten einschätzen.
Damit Sie Schmerzensgeld durchsetzen können, braucht es drei Dinge:
01
Verletzung
Eine körperliche oder psychische Verletzung, die ärztlich festgestellt wurde.
02
Ursache
Die Beschwerden müssen auf den Unfall zurückgehen. Vorerkrankungen machen den Nachweis schwieriger.
03
Haftung
Bei Alleinschuld des Gegners zahlt seine Versicherung voll, bei Teilschuld anteilig.
Abwehrstrategien
Schmerzensgeld ist Verhandlungssache – und Versicherungen nutzen jede Lücke:
01
Vor allem beim HWS-Syndrom wird der Zusammenhang mit dem Unfall häufig angezweifelt.
02
Die Beschwerden hätten schon vorher bestanden, heißt es dann.
03
Wer erst nach Wochen zum Arzt geht, liefert der Versicherung ein Argument.
04
Das erste Angebot liegt oft unter dem, was angemessen wäre.
05
Eine schnelle Abfindung soll alle Ansprüche erledigen – auch künftige.
06
Bei geringen Fahrzeugschäden wird eine Verletzung pauschal bestritten.
§ 253
BGB: Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper und Gesundheit
3 Jahre
Regelverjährung ab Jahresende
§ 11
StVG: Schmerzensgeld auch ohne Verschulden des Halters
0 €
Anwaltskosten bei unverschuldetem Unfall in der Regel für Sie
Gehen Sie nach einem Unfall möglichst zeitnah zum Arzt – auch wenn Sie sich zunächst gut fühlen. Lassen Sie alle Beschwerden dokumentieren und bewahren Sie Befunde, Rezepte, Rechnungen und Krankschreibungen auf.
Führen Sie zusätzlich ein Schmerztagebuch: Notieren Sie täglich Schmerzen, Medikamente und alles, was Sie nicht tun konnten – Arbeit, Sport, Haushalt, Familie. So wird nachvollziehbar, wie sehr der Unfall Ihr Leben beeinträchtigt hat. Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, ohne sie anwaltlich prüfen zu lassen.
Das Team von GS Sachverständige: Wir kümmern uns um den Fahrzeugschaden, Ihr Anwalt um das Schmerzensgeld.
So sichern Sie Ihren Anspruch:
Während Ihr Anwalt das Schmerzensgeld durchsetzt, dokumentieren wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug – vor Ort und meist innerhalb von 24 Stunden.
01
Zeitnah zum Arzt und alle Beschwerden dokumentieren lassen.
02
Schmerztagebuch ab dem ersten Tag führen.
03
Belege sammeln: Befunde, Rezepte, Rechnungen, Krankschreibungen.
04
Kein Erstangebot und keine Abfindung vorschnell annehmen.
05
Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen.
Echte Google-Bewertungen von Menschen, die nach einem Unfall ein Gutachten bei uns erstellen ließen.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich nach einem Unfall?
Das hängt vom Einzelfall ab: Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Beschwerden und bleibende Folgen. Orientierung geben Urteile zu vergleichbaren Fällen.
Wer zahlt das Schmerzensgeld?
Bei einem unverschuldeten Unfall die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers.
Muss ich sofort zum Arzt?
Möglichst zeitnah. Ein später Arztbesuch macht es schwerer, den Zusammenhang mit dem Unfall zu beweisen.
Brauche ich einen Anwalt?
Beim Schmerzensgeld ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sehr zu empfehlen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt in der Regel die Gegenseite die Kosten.
Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?
In der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Unfalljahres.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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