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Steht Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall in der Werkstatt, brauchen Sie trotzdem Mobilität. Die gegnerische Versicherung muss einen gleichwertigen Mietwagen bezahlen – aber nicht jeden Tarif und nicht beliebig lange. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt.
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Mietwagen · Fahrzeugklasse · Mietdauer · Normaltarif · Unfallersatztarif · Eigenersparnis · Nutzungsausfall · Kaskoschaden ·
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf Ersatzmobilität. Solange Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit ist, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung einen Mietwagen – oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung als Geld.
Beides gleichzeitig geht nicht. Der Mietwagen lohnt sich vor allem, wenn Sie täglich auf ein Auto angewiesen sind – für den Arbeitsweg, Kundentermine oder die Familie. Wer kein Auto braucht oder einen Zweitwagen hat, fährt mit dem Nutzungsausfall oft einfacher.
Beschädigter Hochdachkombi: Bis zur Reparatur steht Ihnen ein gleichwertiger Ersatz zu.
Die Versicherung schuldet gleichwertigen Ersatz – nicht mehr, aber auch nicht weniger:
01
Klasse
Fahren Sie einen Golf, steht Ihnen ein Kompaktwagen zu – kein Kleinwagen. Ein deutlich teureres Auto ohne Grund zahlt die Versicherung nicht.
02
Ausstattung
Brauchen Sie etwa eine Anhängerkupplung, einen Kombi oder Automatik, können Sie ein entsprechend ausgestattetes Fahrzeug verlangen.
03
Eigenersparnis
Weil Ihr eigenes Auto in der Zeit nicht abgenutzt wird, ziehen Versicherungen meist einen kleinen Prozentsatz der Mietkosten ab. Wer eine Klasse kleiner mietet, vermeidet den Abzug ganz.
5–14 Tage
übliche Reparaturdauer laut Gutachten
10–14 Tage
übliche Wiederbeschaffungsdauer bei Totalschaden
1 von 2
Mietwagen oder Nutzungsausfall – nicht beides
2 Angebote
vor der Buchung vergleichen und dokumentieren
Typische Fallen
Mietwagenkosten gehören zu den Positionen, um die am meisten gestritten wird. Diese Fehler sollten Sie vermeiden:
01
Spezielle Tarife nach Unfällen sind oft deutlich teurer als der Normaltarif. Die Versicherung erkennt den Aufschlag häufig nicht an.
02
Ein größeres Fahrzeug als Ihr eigenes ohne besonderen Grund – die Differenz bleibt an Ihnen hängen.
03
Wer die Reparatur verzögert oder nach einem Totalschaden kein Ersatzfahrzeug sucht, zahlt die zusätzlichen Tage selbst.
04
Holen Sie vor der Buchung mindestens zwei Angebote ein und heben Sie sie auf.
05
Ist Ihr Auto wieder fahrbereit, geben Sie den Mietwagen zurück – jeder weitere Tag ist Ihr Risiko.
06
Bei einem selbst verschuldeten Unfall zahlt nur die Kasko – und nur, wenn Ihr Vertrag einen Mietwagen vorsieht.
5–14
Tage
Bei einer Reparatur dürfen Sie den Mietwagen für die Reparaturdauer behalten, die der Sachverständige im Gutachten nennt – meist einige Tage bis zwei Wochen, je nach Schaden und Ersatzteillage.
Bei einem Totalschaden gilt die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel 10 bis 14 Tage. Die Schadensminderungspflicht verlangt, dass Sie Gutachten und Reparatur zügig beauftragen.
Kaskoschaden
Bei einem selbst verschuldeten Unfall gelten andere Regeln, weil Sie über Ihre eigene Versicherung abrechnen:
Ein Mietwagen ist nur abgedeckt, wenn Ihr Vertrag das vorsieht. Prüfen Sie die Bedingungen oder fragen Sie nach.
Meist ist kein Mietwagen enthalten – je nach Vertrag auch nicht bei Sturm, Hagel oder Wildunfall.
Bei geteilter Haftung zahlt der Gegner den Mietwagen nur nach seiner Quote.
Kürzungen beim Mietwagen sind häufig. Beanstandet werden vor allem Tarif, Fahrzeugklasse und Mietdauer. Wer von Anfang an gut dokumentiert, hat später die besseren Karten: Vergleichsangebote, Mietvertrag, Rechnung und die Reparaturdauer aus dem Gutachten.
Widersprechen Sie einer Kürzung schriftlich und verweisen Sie auf diese Unterlagen. Bleibt die Versicherung dabei, übernimmt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht – bei einem unverschuldeten Unfall auf Kosten der Gegenseite. Prüfen Sie im Zweifel vorab, ob der Nutzungsausfall für Sie nicht die einfachere Lösung ist.
In unserem Büro: Gutachten und Reparaturdauer sind die Grundlage für die Mietdauer.
So vermeiden Sie Ärger mit der Versicherung:
Unsicher, ob Mietwagen oder Nutzungsausfall besser passt? Wir beraten Sie bei der Begutachtung.
01
Abwägen: Mietwagen oder Nutzungsausfall?
02
Gleichwertige Klasse wählen – nicht größer als Ihr eigenes Auto.
03
Normaltarif buchen und mindestens zwei Angebote vergleichen.
04
Reparatur zügig beauftragen und den Wagen pünktlich zurückgeben.
05
Belege aufbewahren: Angebote, Mietvertrag, Rechnung, Gutachten.
Wählen Sie Tag und Uhrzeit und nennen Sie uns, wo Ihr Fahrzeug steht. Die Bestätigung kommt per E-Mail.
Begutachtung vor Ort – bei Ihnen zu Hause, bei der Arbeit oder in der Werkstatt
Im Haftpflichtfall muss die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten tragen
Gutachten meist nach 24 Stunden – Sie erhalten es direkt, auf Wunsch senden wir es an Versicherung oder Anwalt
Unabhängig – erfahrene Sachverständige, nicht im Auftrag der Versicherung
Über 480 Bewertungen auf ProvenExpert
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Kalender in neuem Fenster öffnenIhre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen weiter.
Wer zahlt den Mietwagen nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung. Oft wird ein kleiner Eigenanteil für die ersparte Abnutzung abgezogen.
Welche Fahrzeugklasse steht mir zu?
Ein Fahrzeug, das Ihrem eigenen gleichwertig ist. Eine deutlich höhere Klasse zahlt die Versicherung nicht.
Wie lange darf ich den Mietwagen behalten?
Für die Reparaturdauer laut Gutachten, bei Totalschaden für die Wiederbeschaffungsdauer.
Was ist ein Unfallersatztarif?
Ein spezieller, meist deutlich teurerer Tarif nach Unfällen. Versicherungen erkennen den Aufschlag oft nicht an – fragen Sie nach dem Normaltarif.
Mietwagen oder Nutzungsausfall – was ist besser?
Wer täglich ein Auto braucht, nimmt den Mietwagen. Sonst ist der Nutzungsausfall oft einfacher, weil der Betrag feststeht.
Rufen Sie an oder schicken Sie Fotos per WhatsApp. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten.
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