Fiktive Abrechnung
Fiktive Abrechnung bedeutet für Sie nach unverschuldetem Autounfall, dass Sie keinem Zwang zur Reparatur ausgesetzt sind. Sie können sich auf Gutachtenbasis bei der fiktiven Abrechnung den Unfallschaden mit allen angefallenen Kosten auszahlen lassen. Damit alles ungekürzt auf die fiktive Schadensabrechnung kommt, sollten Sie einen eigenen, neutralen Kfz Gutachter beauftragen. GS Sachverständige unterstützen Sie in ganz NRW!